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Strukturfonds der KZV Hessen sichert flächendeckende Versorgung

Im Rahmen der 11. ordentlichen Vertreterversammlung der KZV Hessen wurde am 24. Juni 2022 in Frankfurt ein Strukturfonds zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und zur Abwendung von Versorgungsengpässen beschlossen. Förderrichtlinie und entsprechende Regelungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Steuerungsinstrument

Durch die Bereitstellung von Finanzmitteln sollen gezielt Neuniederlassungen oder Praxisübernahmen sowie Anstellungen von Vertragszahnärzten in bestimmten Planungsbereichen gefördert werden. Dabei wird zudem differenziert zwischen „besonders förderfähigen“ beziehungsweise „förderfähigen“ Regionen.

Die Festlegung der Fördergebiete erfolgt halbjährlich zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KZV Hessen. Dafür wird ein „Strukturfonds-Versorgungsgrad“ ermittelt, in den sowohl die Altersstruktur der im Gebiet niedergelassenen Vertragszahnärzteschaft als auch andere infrastrukturelle Faktoren einfließen können. Um die betroffenen Planungsbereiche kleinräumig betrachten zu können, wird dieser Versorgungsgrad zudem auf Gemeindeebene berechnet, sodass eine Differenzierung der Fördersummen möglich ist. Die KZV Hessen und die Krankenkassen stellen Finanzmittel zu gleichen Teilen in den Strukturfonds ein, der Anteil der KZV Hessen beträgt im Jahr 2023 0,1 Prozent der Gesamtvergütungen.

Skyline fon Frankfurt am Main mit Landschaft, Bäumen, Feldern davor

Flächendeckenden Versorgung durch Strukturfonds der KZV Hessen: Sicherstellung ab 1. Januar 2023

Förderrichtlinie

Die Ermittlung der Fördergebiete steht noch aus und wird nach Abschluss der Berechnungen auf der KZVH-Website veröffentlicht. Dort hinterlegt sind bereits die Förderrichtlinie und die Regelung zur Aufbringung des anteiligen Beitrages der hessischen Vertragszahnärzteschaft zum Strukturfonds, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Anträge auf Förderung können erst nach Festlegung der Fördergebiete gestellt werden.

Wer sich zukünftig in Hessen in einem förderfähigen Gebiet niederlassen oder eine Vertragszahnärztin oder einen Vertragszahnarzt anstellen möchte, kann sich gerne direkt an die folgende KZVH-Ansprechpartnerin für den Bereich Versorgungsförderung wenden:

Elena Schuchart, Tel.: 069 6607-394, E-Mail: strukturfonds@kzvh.de