Der Entwurf eines Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) stärkt aus Sicht der Zahnärzteschaft vor allem eins: den Obrigkeitsstaat und seine Bürokratie.
Die Zahnärztekammer Berlin leitet berufsrechtliche Verfahren gegen Zahnärzte ein, die mit gewerblichen Aligner-Anbietern kooperieren. Das kann zu einer Rüge mit einer Geldauflage von bis zu 10.000 Euro führen.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA) sieht die Sicherstellung der Versorgung gefährdet. Besonders Neupatienten sind betroffen.
In der realen Welt würde man wohl von einem „Geschmäckle“ sprechen. Der amtierende Vorstand der KZV WL wurde von der bald scheidenden Vertreterversammlung für sechs weitere Jahre im Amt bestätigt.
Die ordentliche Vertreterversammlung der KZV Hessen hat im Sommer den Strukturfonds zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung beschlossen, welcher Anfang des kommenden Jahres rechtsverbindlich wird.