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Tabletops richtig abrechnen

Aus der Praxis für die Praxis

Nach erfolgter Funktionsanalyse und Schienentherapie ist bei Verlust der vertikalen Bisshöhe im Anschluss eine Neueinstellung der Bisssituation notwendig. Dies kann sowohl im direkten Verfahren als auch indirekt mit laborgefertigten Tabletops auch okklusale Veneers oder Okklusionsonlays genannt, geschehen.

Direkter Aufbau

Beim direkten Verfahren werden die Funktionsflächen der Zähne oder vorhandener Restaurationen mittels Komposite direkt im Mund des Patienten nach funktionellen Gesichtspunkten neu aufgebaut. Das direkte Verfahren wird häufig zum Aufbau der Eckzahnführung und an Frontzähnen angewendet.

Dieser therapeutische Aufbau einer individuellen Front-, Eck- oder Seitenzahnführung am Patienten ist weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben und kann deshalb nur im analog Verfahren gemäß Paragraph 6 Abs. 1 der GOZ berechnet werden. Die GOZ-Nr. 8090 kann für den therapeutischen Aufbau nicht berechnet werden, da die Leistungsbeschreibung ausdrücklich den diagnostischen Aufbau von Funktionsflächen erwähnt.

Laut den Bestimmungen des Paragraph 6 Abs. 1 der GOZ kann die Leistung entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Bei der Wahl der Analogleistung sollte der individuelle Aufwand beachtet werden, um eine entsprechende Leistung zu finden, die den Aufwand betriebswirtschaftlich abdeckt.

Indirektes Verfahren

Beim indirekten Verfahren erfolgt zunächst eine Abformung und Bissnahme für das zahntechnische Labor. Die Herstellung erfolgt dann im Artikulator. Table Tops können aus Kunststoff oder Keramik hergestellt werden. Die Eingliederung erfolgt in der Regel in Adhäsivtechnik.

Häufig erfolgt zunächst die Herstellung von provisorischen Table Tops, die ähnlich eines Langzeitprovisoriums zunächst über mehrere Wochen oder Monate getragen werden, bevor die Umsetzung in eine definitive Versorgung erfolgt.

Auch Aufbauten von Funktionsflächen im indirekten Verfahren mit Table Tops haben keinen Einzug in die Gebührenordnung gefunden und werden deshalb analog berechnet. Notwendige Abformungen und funktionsanalytische Leistungen werden zusätzlich berechnet ebenso die anfallenden Kosten für die Herstellung im Labor.

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Abrechnungsbeispiel

Aufbau einer individuellen Eckzahnführung im direkten Verfahren 13 und 23, Eingliederung Table Tops 14-17,24-27,34-37,44-47 nach Intraoral Scan, Zentrikregistrat und Bissregistrierung mit elektronischer Aufzeichnung, Eingliederung in Adhäsivtechnik mit absoluter Trockenlegung.

Region Anz. Geb.-Nr. Leistungsbeschreibung
  1 Ä6 vollständige stomatognathes körperliche System Untersuchung, stomatognathes System
  1 Ä1 Beratung
   
13,23   
   
2   
Paragraph 6 Abs. 1 GOZ Aufbau einer individuellen Eckzahnführung im direkten Verfahren je Zahn
18-28,

48-38

4 0065 Optisch-elektronische Abformung
   
   
   
1   
Paragraph 6 Abs. 1 GOZ    
PC-gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung der Optisch-elektronischen Abformung   
  1 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers
   
   
   
1   
   
8035   
   
Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung   
  1 8065 Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung
   
17-27,
   
47-37   
   
4   
   
2040   
Anlegen von Spanngummi, Frontzahnbereich je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
14-17,

24-27,

34-37,

44-47

16 Paragraph 6 Abs. 1 GOZ Eingliederung von Table Tops im indirekten Verfahren
   
14-17,
   
24-27,
   
34-37,
   
44-47   
   
16   
   
2197   
   
Adhäsive Befestigung   
    Paragraph 9 GOZ Zahntechnische Leistungen

Unsere Empfehlung

Table Tops kommen nicht nur bei der Neueinstellung der Bisssituation zum Einsatz. Sie können auch bei der Rekonstruktion von Kauflächen im Erosions- oder Abrasionsgebiss eine zahnsubstanzschonende Alternative zu klassischen Kronen oder Teilkronen sein.  
Table Tops sind kein Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. Für Kassenpatienten muss deshalb vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung nach Paragraph 8 Abs. 7 BMV-Z geschlossen werden.    

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Die Autorin

Enßlin

ZMV+ Birgit Enßlin

Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

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