Zahnmedizinische Behandlungen haben ihren berechtigten Preis – doch dieser übersteigt manchmal die finanziellen Möglichkeiten der Patient*innen. Damit diese trotzdem strahlen können und Sie mehr Behandlungsoptionen und höhere Umsetzungsquoten bei privaten Therapieplänen haben, bieten wir Ihren Patient*innen auf Wunsch die Option zur Komfortteilzahlung. Unabhängig davon erhalten Sie von uns Ihr Honorar zum vereinbarten Termin.
Vorteile für Sie als Behandler*in:
» Ausfallschutz
» Direkt Verfügbares Honorar
» Breiterer Behandlungsspielraum
Vorteile für Ihre Patient*innen:
» Kostenverteilung auf mehrere Monate
» Variable Ratenhöhe wählbar
» Selbstbestimmte Kostenverteilung
Hier bietet das DZR zwei Teilzahlungsoptionen:
» Kostenlose Teilzahlung: 2 bis max. 6 Monate mit gleichbleibender Ratenhöhe.
Kann der Rechnungsbetrag nicht binnen 6 Monaten beglichen werden, bietet das DZR die Möglichkeit der kostenpflichtigen Teilzahlung.
» Kostenpflichtige Teilzahlung: > 6 bis 72 Monate mit gleichbleibender Ratenhöhe.
Bei dieser Option entfallen auf den Ratenbetrag Finanzierungskosten.
Der Ablauf:
Die Teilzahlungsanfrage birgt keine zusätzlichen Kapazitäten für Praxis oder Praxisteam. Patienten*innen können bequem über www.dzr.de/patienten/teilzahlungswunsch ihre Anfrage mit den für sie passenden Bedingungen direkt an das DZR richten.
Interesse geweckt? Gerne lassen wir Ihnen weiteres Infomaterial zukommen. Melden Sie sich einfach bei uns unter kontakt@dzr.de
Schon gewusst? Als DZR Kunde erhalten Sie ausführliches Infomaterial rund um die Komfortteilzahlung für Ihre Patienten zur Auslage in Ihrer Praxis.