G-BA-Beschluss: Zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen erfüllen die Anforderungen
Den Antrag, den medizinischen Nutzen der Unterkiefer-Protrusionsschienen (UPS) bei Schlafapnoe zu bewerten, hatte die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – dem höchsten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen – gestellt. Der G-BA bestimmt in Form von Richtlinien die medizinischen Leistungen für gesetzlich Versicherte.
Vorausgegangen waren umfangreiche Untersuchungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) zur Nutzenbewertung der UPS bei leichter und mittelgradiger obstruktiver Schlafapnoe bei Erwachsenen. Der Vorbericht der Untersuchungen umfasst mehr als 300 Seiten.
Aus dem Stellungnahmeverfahren und der mündlichen Anhörung leitet sich ab, dass „nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen die Kriterien als Grundvoraussetzung für eine funktionierende Schienentherapie zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen erfüllen“.
Demnach gelten folgende Anforderungskriterien für die Therapie der obstruktiven Schlafapnoe:
• zahnärztlich/zahntechnisch hergestellt,
• individuell auf der Basis eines individuellen Abdrucks angefertigt,
• zweiteilige Unterkiefer-Protrusionsschiene mit individueller Adjustierung,
• in Millimeterschritten für eine Nachadaption einstellbar,
• bimaxillär verankert und
• Möglichkeit zur individuellen Nachadaption durch Vertragszahnärzte.
Fazit: Die vom Dr. Hinz KfO-Labor entwickelten Unterkiefer-Protrusionsschienen ISTclassic, ISTplus und ISTclassic NEU (Abb. 1 bis 3) entsprechen diesen Anforderungskriterien.
Prof. Dr. Rolf Hinz, Herne
Die Haranni Academie GmbH in Herne bietet Intensiv Webinare für Einsteiger in die zahnärztliche Schlafmedizin an
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Seit 35 Jahren steht die zahnärztliche Schlafmedizin im Fokus der IST®-Spezialisten im Dr. Hinz KFO Labor
Der Referent |
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Dr. Ingo Wolfram Paeske
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und die Referentin |
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Birgit Enßlin
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