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Unterkieferprotrusionsschiene in der GKV abrechnen

Aus der Praxis für die Praxis

Seit 01.01.2022 ist die Unterkieferprotrusionsschiene in den Bema-Teil 2 Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) aufgenommen worden.

Die Behandlung zu Lasten der GKV ist nur nach Indikationsstellung und Verordnung durch einen Facharzt, der über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß Paragraf 135 Absatz 2 SGS V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen durch die KV verfügt, möglich.

Aufgrund der Verordnung durch einen Facharzt ist keine zusätzliche Genehmigung seitens der Kasse vor Behandlungsbeginn notwendig. Die Diagnose- und Indikationsstellung erfolgt durch den Arzt, der die medizinische Notwendigkeit gegenüber der Kasse dann auch zu belegen hat.

Unterkieferprotrusionsschiene

Bei der Unterkieferprotrusionsschiene handelt es sich um ein zweiteiliges Schienensystem für Ober- und Unterkiefer, das über seitlich angebrachte Stege miteinander verbunden ist. Das Vorschieben des Unterkiefers (=Protrusion) hält die Atemwege offen und verhindert ein nach hinten Rutschen der Zunge.

Für die Abrechnung über GKV muss die Schiene folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • zahntechnische individuelle Anfertigung
  • zweiteilig, bimaxillär verankert
  • individuell reproduzierbare Adjustierung
  • Möglichkeit der individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten

Für die Abrechnung der Unterkieferprotrusionsschiene wurde der Bema Teil 2 um etliche neue Positionen ergänzt.

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Anfertigung der Schiene

Vor Anfertigung der Schiene erfolgt zunächst ein Untersuchungs- und Beratungstermin, bei dem auch geprüft wird, ob eine Eingliederung aus zahnmedizinischer Sicht möglich ist. Danach erfolgt die Abformung und eine dreidimensionale Registrierung, mit der die Startprotrusionsposition festgelegt wird.

Nach der Herstellung der Schiene im zahntechnischen Labor erfolgt die Eingliederung in der Praxis. Dabei erfolgt auch die Einstellung des Protrusionsgrads ausgehend von regelhaft mindestens 50% der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion.

Nach Eingliederung der UKPS erfolgt die Therapie-Verlaufskontrolle und Überprüfung des eingestellten Protrusionsgrads durch den behandelnden Facharzt. Der den Patienten bei notwendigen Änderungen und Nachadaptionen wieder zum Zahnarzt zurück überweist.

Bema-Nr. UP1 Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene, einschließlich Beratung
Bema-Nr. UP2 Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition
Bema-Nr. UP3 Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene
Bema-Nr. UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads

Wiederherstellungsmaßnahmen und Kontrolluntersuchungen

Die Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe ist mit der Eingliederung der Schiene nicht abgeschlossen. In der Regel benötigen die Patienten das Therapiegerät ein Leben lang und regelmäßige Kontrollen beim Facharzt und in der Zahnarztpraxis sind notwendig.

Bema-Nr. UP 5a Kontrollbehandlung ggf. mit einfachen Korrekturen
Bema-Nr. UP 5b Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen, subtraktive Methode
Bema-Nr. UP 5c Kontrollbehandlung mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone additive Methode

Für Wiederherstellungsmaßnahmen an Unterkieferprotrusionsschienen stehen folgende Positionen zur Verfügung:

Bema-Nr. UP6 a kleinen Umfanges (ohne Abformung)
Bema-Nr. UP6 b größeren Umfanges (mit Abformung)
Bema-Nr. UP6 c Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
Bema-Nr. UP6 d Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen
Bema-Nr. UP6 e Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente

Die Leistungen UP 6a – UP 6e schließen das Reinigen, Säubern und Polieren der Schiene oder der Protrusionselemente nicht mit ein. Die Reinigung ist nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z mit dem Patienten privat zu vereinbaren und kann als Analogleistung gemäß Paragraf 6 Abs. 1 GOZ und Laborleistung nach BEB berechnet werden.

Unsere Empfehlung

Wenn Patienten mit einer Verordnung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene in ihre Praxis kommen, sollten sie prüfen, ob der verordnende Arzt die nötige Qualifikation und eine Kassenzulassung besitzt.

Die Verordnung in Schriftform wird zu Dokumentationszwecken in der Patientenkartei archiviert, denn sie ist der Nachweis, dass der Patient einen Anspruch auf Eingliederung des Therapiegerätes als Vertragsleistung hat. Ohne entsprechende Verordnung bleibt die Unterkieferprotrusionsschiene auch weiterhin eine Privatleistung.

Die labortechnischen Leistungen werden nach BEL II abgerechnet, dafür wurde der Laborkatalog um die entsprechenden Leistungen ergänzt. Die neuen Honorar- und Laborleistungen und ihre genaue Beschreibung finden Sie auch im Online Portal abrechnung dental der dzw.

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 Die Autorin

Enßlin

ZMV+ Birgit Enßlin

Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

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