Die immateriellen Vermögensgegenstände, der ‚Goodwill‘, wird in einer Zahnarztpraxis maßgeblich durch den Patientenstamm und die Patientenkartei geprägt.
Da es sich bei der vertraglichen Gestaltung der Praxisabgabe um ein Herzstück der Beratung handelt, zeigen wir in sieben Artikeln auf, welche vertraglichen Regelungen Sicherheit bieten.