Scheidet ein Praxispartner durch Kündigung und wird die Praxis durch den oder die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt, stellt sich die Frage, ob er für seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung erhält.
Der dritte Teil unserer Serie „Wenn Praxispartner getrennte Wege gehen“ klärt die Frage:
Wer darf die Homepage, Telefonnummer, Briefkopf im Fall der Trennung weiter benutzen?
Wer zukünftig aus einer bestehenden Praxis ausscheidet, sollte sich frühzeitig über die gegen Mitgesellschafter zustehenden Ansprüche informieren, rät RAin Anna Stenger.
Individuelles Erscheinungsbild der Mitarbeiter und Außendarstellung einer Praxis können in Widerspruch zueinander stehen. Dürfen Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern Vorschriften machen?