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Den ­Praxiskaufvertrag richtig gestalten (Teil 2 von 7)

Zwei Frauen, ein Mann in Zahnarztpraxis

Da es sich bei der vertraglichen Gestaltung der Praxisabgabe um ein Herzstück der Beratung handelt, zeigen wir in sieben Artikeln auf, welche vertraglichen Regelungen Sicherheit bieten.

Der Praxisabgabevertrag regelt alle wesentlichen Punkte des Verkaufs der Praxis zwischen Käufer und Verkäufer. Doch wer ist der geeignete Käufer? Und wie findet man ihn?

Wie findet sich der geeignete Käufer?

Eine „Ruhestandswelle steht bevor“, berichtet die dzw – Die ZahnarztWoche Anfang des Jahres auf ihrer Webseite und verweist dabei exemplarisch auf Sachsen-Anhalt. Dort sind etwa 60 Prozent der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte über 55 Jahre alt. Das bedeutet konkret: Bis 2026 werden fast 450 niedergelassene Kolleginnen und Kollegen das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen und sich mit der Praxisabgabe beschäftigen. In den letzten vier Jahren hat allerdings nur die Hälfte der Praxisabgeber tatsächlich eine Nachfolge gefunden. Anderenorts sieht es nicht besser aus. Immer weniger Zahnärztinnen und Zahnärzte möchten eine selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis, sodass sich die Suche nach einem geeigneten Nachfolger immer schwieriger gestaltet. In einem solchen Marktumfeld fragen sich natürlich viele, wie sie ihre eigene Praxisabgaben sinnvoll planen können. Wie findet man einen Praxiskäufer? Eignet sich die Praxis für einen Investor? Werden Gesellschaftsanteile oder die gesamte Praxis verkauft? Wie viele Nachfolger werden gesucht oder können die Praxis realistisch fortführen? Und nicht zu vergessen: Was sind die persönlichen Vorstellungen des Praxisinhabers?
Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sondern hängen neben den persönlichen Vorstellungen des Praxisinhabers vor allem von der Struktur der Praxis ab. Wir geben einen Überblick:

Vollständiger Praxisverkauf oder Verkauf von Anteilen?

Zunächst steht die Entscheidung an, ob die Praxis im Ganzen verkauft werden soll oder nur Anteile an der Praxis mit dem Ziel, jedenfalls zunächst weiter tätig zu sein.
Soll die Praxis im Ganzen verkauft werden, kann es sinnvoll sein, mit dem potenziellen Käufer vor der Praxisabgabe für einen gewissen Zeitraum eine Kooperation einzugehen. Auf diesem Weg kann der Kaufinteressent die Praxis und die Mitarbeiter und auch die Patienten bereits vor dem Übergabezeitpunkt kennenlernen. Hierdurch wird die Patientenbindung an den Nachfolger gesichert, was sich wiederum für den Praxisabgeber positiv auf den Kaufpreis auswirkt.

Verkauf an einen Berufskollegen oder einen Investor?

Egal, ob die Praxis als Ganzes oder Anteile an der Praxis verkauft werden, stellt sich die Frage nach dem geeigneten Käufer. Eine Beteiligung eines Kollegen oder auch eines Investors kann für unternehmerisch denkende Ärzte und Zahnärzte von Interesse sein, da dies die Möglichkeit eröffnet, die Praxis mit Eigen- statt mit Fremdkapital weiterzuentwickeln. Das schafft neue Chancen und zugleich persönliche Freiheit und Sicherheit. Vor allem für Zahnarztpraxen, die mindestens über drei Behandler verfügen, können Investoren überaus interessante Gesprächspartner sein, weil sie meist höhere Preise zahlen, als dies bei einem Verkauf von Zahnarzt zu Zahnarzt der Fall wäre.
Soll die Praxis ohne einen Übergangszeitraum im Ganzen abgegeben werden, müssen frühzeitig die richtigen Weichen gestellt werden, um die Praxis für den potenziellen Käufer attraktiv zu machen. Neben dem äußeren Erscheinungsbild der Praxis stehen dabei insbesondere die internen Abläufe im Vordergrund. Modernisierung und Optimierung sind hier die ausschlaggebenden Stichworte. So sind regelmäßige Anpassungen der im Idealfall in Schriftform bestehenden Praxisverträge an die jeweilige aktuelle Rechtslage und Bedürfnisse eines späteren Kaufinteressenten ebenso unerlässlich, wie eine stetige Überarbeitung und Aktualisierung der Inventarliste. Eine gute Praxisorganisation mit Hilfe eines eingespielten Praxisteams kann zu einer weiteren Bindung des alten Patientenstamms beitragen. Hierdurch werden die Seriosität des Praxisveräußerers und die Einschätzung der Zukunftschancen der Praxis für den Praxiserwerber transparent.

Die richtige Abgabestrategie festlegen

Keinesfalls sollten Praxisinhaber die Praxis vor der Übergabe einfach auslaufen lassen. Eine erfolgreiche Praxisabgabe muss aktiv gestaltet werden. Ein Zurücklehnen oder gar ein frühzeitiger schleichender Ausstieg wird sich zwangsläufig wertmindernd auswirken und die Suche nach einem Käufer erheblich erschweren. Daher sollten Praxisinhaber, die auf absehbare Zeit den Verkauf ihrer Praxis planen, weiter darauf Wert legen, die Praxis in jeder Hinsicht auf dem aktuellen Stand zu halten. Es muss daher rechtzeitig vor dem Kauf die richtige Abgabestrategie festgelegt werden. So wird die Praxis attraktiv für potenzielle Käufer und es kann ein guter Kaufpreis erzielt werden. Wer frühzeitig und strategisch die Übergabe plant, wird am Ende die Praxis nach den eigenen Vorstellungen auf einen Wunschnachfolger übertragen können.
Sowohl der komplette Praxisverkauf als auch der Verkauf von Anteilen an einer Zahnarztpraxis ist stets ein komplexes Unterfangen. Es eröffnet diverse Gestaltungsspielräume, die genutzt werden wollen und sollten. Und weil dieses komplexe Unterfangen Fragen aus den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Mietrechts und natürlich auch des Steuerrechts sowie im Einzelfall auch des Erb- und Familienrechts aufwirft, ist es ratsam, bereits im Stadium der Planung eines Praxisverkaufs Rechtsrat einzuholen.

RAin Anna Stenger, LL.M., Fachanwältin für Medizinrecht, Bad Homburg

Über die Autorin

Den Fokus ihrer anwaltlichen Tätigkeit hat Anna Stenger auf das Medizinrecht und die Healthcare-Branche gelegt. Sie berät in diesem Spezialgebiet ausschließlich aufseiten der Leistungserbringer: Ärzte, Zahnärzte, Healthcare-Unternehmen und Kranken­häuser. Der Schwerpunkt Ihrer Beratung liegt im Gesellschafts- und Medizinprodukterecht, in der Begleitung von M&A-Prozessen, im Compliance Management sowie im Wettbewerbs- und Werberecht.

(wird fortgesetzt)