Am 7. Juni verabschiedet der Bundesrat die Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung. Endlich, möchte man sagen. „Wir als Verband der ZahnÄrztinnen – Dentista e.V. begrüßen natürlich sehr, dass sich der Gesetzgeber nun zur Neufassung der Approbationsordnung durchringen konnte und die Grundlage zahnärztlicher Ausbildung endlich an den wissenschaftlichen Fortschritt der letzten 64 Jahre angepasst wird“, so Dr. Anke Klas, Präsidentin des VdZÄ – Dentista.
Zu bedauern sei, dass die vorklinische Ausbildung von Zahn- und Humanmedizinern vorerst weiter getrennt bleibt. „Wir hätten uns hier mehr Mut gewünscht, schließlich sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte die Fachärzte für die Mundhöhle – und diese wiederum ist ein Spiegel der Allgemeingesundheit.“ Medizin müsse daher einen wesentlichen Teil des zahnmedizinischen Studiums darstellen. Es bleibe zu hoffen, dass dies im Rahmen der Verhandlungen zum Masterplan Medizinstudium 2020 noch einmal aufgegriffen werde.
Ausdrücklich begrüßt VdZÄ – Dentista die Verbesserung des Zahlenverhältnisses Studierende zu Lehrenden im klinischen Abschnitt der Ausbildung – und die ausdrückliche Warnung des Bundesrates, dies dürfe nicht zu einer Verringerung der Studienplatzkapazitäten führen. Dies habe Gender Dentistry bereits 2017 angemahnt, ergänzt PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, Vizepräsidentin Wissenschaft und Gender Dentistry im VdZÄ – Dentista. „Gerade im Hinblick auf den nach wie vor steigenden Frauenanteil unter den Studierenden und die damit verbundenen anstehenden Veränderungen der Ausübung zahnärztlicher Praxistätigkeit müssen wir uns eher für eine Ausweitung der Studienplätze einsetzen.“
Bei unverändert hohem Bedarf sei dies ein wichtiger Schritt für die Sicherstellung zahnärztlicher Versorgung in den kommenden Jahren.
„Dass nach so langer Zeit nun endlich eine verlässliche Neuordnung zahnärztlicher Ausbildung auf den Weg gebracht wurde, kann schon als Meilenstein verstanden werden“, fasst Präsidentin Dr. Anke Klas zusammen. Wenn nun noch die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates umsetze, könne die neue Approbationsordnung zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Nach 65 Jahren sicher nicht zu früh.