Raus aus der GKV
Einstimmig forderte der Landesverband des Freien Verbands Niedersachsen in Hannover, dass die „zahnärztliche Versorgung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert wird“. Den Krankenkassen und Politikern sollte es unbenommen sein, „Versicherten-bezogene Festzuschüsse als Vertragsleistung rein pekuniär unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Situation der GKV für verschiedene Bereiche der Zahnmedizin selbst zu definieren“.
Amalgam-Austausch
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die GKV nicht die vollen Kosten zu tragen hat, wenn wegen einer nicht durch Epikutantest bestätigten, aber nach Elektroakupunktur durch ärztliches und zahnärztliches Attest belegten Amalgamunverträglichkeit, Füllungen durch Kronen und Einzelfüllungen ersetzt werden. Die Kronen hatte die Krankenkasse mit 60 Prozent bezuschusst; mehr gibt es auch bei Amalgamunverträglichkeit nicht.