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„Erkennbaren Fehlentwicklungen einen Riegel vorschieben“

Zahnärztliche MVZ im Spiegel der Parteien

Z-MVZ: Die DZW hat Gesundheitspolitiker aller Bundestagsfraktionen zum Thema Z-MVZ befragt (5)

Im Rahmen der Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben die zahnärztlichen Standesvertreter, allen voran Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, vor den Folgen in der Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, gewarnt und bereits vom „Ausverkauf zahnmedizinischer Versorgung an renditeorientierte Finanzjongleure und Spekulanten“ gesprochen. Z-MVZ gründende Zahn­ärzte sehen sich als verlässlicher Arbeitgeber und als Lösungsmodell für Zahnärzte, die ihre Praxis verkaufen wollen und sonst keine Käufer finden. Fachfremde Finanzinvestoren, wie beispielsweise Colosseum Dental, betreten gerade den deutschen „Gesundheitsmarkt“.
Etwa die Hälfte aller praktizierenden Zahnärzte geht in den kommenden zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand. Die jungen Zahnärztinnen arbeiten lieber angestellt. Wie sieht die Lösung für die divergierenden Interessen aus Sicht der Gesundheitspolitiker aus? Sollten Z-MVZ stärker reglementiert werden? Wenn ja, wie?

Dirk Heidenblut, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der SPD-Fraktion

Dirk Heidenblut, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der SPD-Fraktion

„Erkennbaren Fehlentwicklungen einen Riegel vorschieben“

Die von der KZBV vorgetragenen Bedenken über die Richtung, in die sich aktuell MVZ – und es betrifft hier ja nicht ausschließlich die zahnärztlichen MVZ – bewegen, teilen wir und sehen dies ebenfalls mit Sorge. MVZ sollen Teil der Sicherung der Versorgungsstruktur sein, sie haben zudem die Möglichkeit, das deutlich zunehmende Interesse auch bei angehenden Zahnärztinnen und Zahnärzten nach einem Berufsstart im Anstellungsverhältnis zu befriedigen.
Sie sollen aber eben keineswegs ein Spielball von Investoreninteressen werden und natürlich keinesfalls die gute und bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten im Rahmen der Freiberuflichkeit auch gut funktionierende Versorgungsstruktur gefährden.
Daher gilt es bereits mit dem anstehenden Gesetz – erste Schritte sind hier auch im Entwurf enthalten –, den erkennbaren Fehlentwicklungen einen Riegel vorzuschieben, ohne allerdings die MVZ als solche zu gefährden. Denkbar sind etwa noch stärkere Einschränkung für Gründung und Erwerb. Wobei man im zahnärztlichen Bereich aus meiner Sicht durchaus noch mal hinterfragen kann, ob arztgruppengleiche MVZ hier tatsächlich die oben genannten positiven Effekte erreichen können.