Hierzu gehöre, so die Auffassung von LZKH-Präsidenten Dr. Michael Frank, die Diskussion über die Aufstiegsmöglichkeiten und das Tätigkeitsfeld des fortgebildeten Praxispersonals. In diesem Zusammenhang, so Frank, müsse auch der bestehende Delegationsrahmen zahnärztlicher Leistungen nicht erweitert, wohl aber in seiner konkreten Umsetzung präzisiert werden.
Dr. Michael Frank, Präsident der LZKH:
Bestehenden Delegationsrahmen zahnärztlicher Leistungen nicht erweitern, aber präzisieren.
(Foto: LZKH)
Formulierungen des Delegationsrahmens eingehend prüfen
„Es ist unsere Aufgabe als Kammer, die genaue juristische Bedeutung der Formulierungen des Delegationsrahmens eingehend zu prüfen und gegebenenfalls zu präzisieren. Sowohl dem delegierenden Zahnarzt als auch der Delegationsperson muss ein größtmögliches Maß an Rechtssicherheit zuteil werden“, betont Frank.
Frank verwies in diesem Zusammenhang auf den neuen Kommentar zur Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer und stellte die maßgebliche Mitarbeit der LZKH an diesem wichtigen Projekt heraus.
Versorgungswerk: Weichen für die Zukunft stellen
Der Vorstand der LZKH werde sich auf einer Klausurtagung detailliert und konzentriert mit den genannten Aufgabenfeldern auseinandersetzen und Lösungsvorschläge erarbeiten.
Neben dieser Thematik standen bei der Delegiertenversammlung vor allem die Belange des Versorgungswerks, der Hessischen Zahnärzte-Versorgung (HZV), im Mittelpunkt der Diskussion. Auch hier ging es darum, Weichen für eine Zukunft zu stellen, in der die Altersversorgung der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte trotz der europäischen Finanzpolitik mit Niedrig- und Negativzinsen und der Lage auf den Weltmärkten weiterhin solide finanziert werden kann.