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Sprung- und Bruchreparaturen im Metallbereich

Reperatur Metall

Aus der Praxis für die Praxis

Typische Wiederherstellungsmaßnahmen, die unter diese Befundklasse fallen sind:

  • Wiederbefestigen von Zähnen mit gebogener Retention und Anlöten an Metallbasis
  • Wiederbefestigen mit gegossener Retention oder gegossenem Basisteil
  • Erneuerung / Wiederbefestigung / Erweiterung von gegossenen oder gebogenen Klammern mit Anlöten an die Metallbasis
  • Wiederbefestigen von Sekundärteleskopen und anderen Verbindungselementen mit Metallverbindung
  • Sprung- und Bruchreparaturen der Metallbasis oder Bruch einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung, Bruch eines gegossenen Basisteils mit Metallverbindung
  • Erneuerung der Verblendung an einer Rückenschutzplatte
  • Erneuerung einer Verblendung an einem nach Extraktion aufgefülltem Sekundärteleskop

Regelversorgung oder gleichartige Versorgung

Laut Protokollnotiz zur Befundklasse 6 müssen, für die Einstufung als Regelversorgung, die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach den Nummern 6.0 bis 6.10 vorliegen und die Wiederherstellungsmaßnahme muss als Regelversorgung abgebildet sein. Das bedeutet, sowohl die zahnärztlichen als auch die zahntechnischen Leistungen müssen bei der jeweiligen Festzuschuss Nummer gelistet sein. Eine gleichartige Wiederherstellungsmaßnahmen liegt demnach vor, wenn zahnärztliche oder zahntechnische Leistungen erbracht werden, die bei der „Festzuschuss-Richtlinie Teil B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen“ beim jeweiligen Befund nicht hinterlegt sind.

Kombination von Festzuschüssen

Werden gleichzeitig mehrere Wiederherstellungsmaßnahmen an einer Prothese durchgeführt, so ist darauf zu achten, dass bei einzeitigem Vorgehen, die Festzuschüsse 6.0 bis 6.5 nicht zusammen mit dem Festzuschuss 6.3 im selben Kiefer berechnet werden dürfen. Eine Kombination ist in diesen Fällen nur mit den Festzuschüssen 6.6, 6.7, 6.8, 6.9 und 6.10 möglich.

Abrechnungsbeispiele 1. Sprungreparatur einer Metallbasis ohne Abformung

FZ   6.3 Maßnahmen ohne Befundveränderung im Metallbereich
   
GOZ   
   
   
   
5250   
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)
BEL II ggf. 001 0 Modell
   
   
   
   
   
801 0   
Grundeinheit ZE
    802 1 LE Sprung
   
   
   
ggf.   
   
802   7   
LE Kunststoffsattel
    807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
   
Material   
   
ggf.   
   
   
Kosten Lotmaterial
  • Gleichartige Versorgung
  • Bema-Nr. 100a bei Festzuschuss 6.3 nicht hinterlegt, deshalb gleichartige Versorgung und Berechnung nach GOZ-Nr. 5250
  • Laborleistungen verbleiben in BEL II
  • In Verbindung mit der Nr. 807 0 BEL II können Kosten für Lotmaterial in Höhe von 75 Prozent berechnet werden

2. Erneuerung eines gegossenen zweiarmigen Halteelementes nach Abformung im OK und UK

   
FZ   
   
   
   
6.3   
   
Maßnahmen ohne Befundveränderung im Metallbereich   
   
Bema   
   
   
   
100b   
   
Wiederherstellung mit Abformung   
   
BEL   II   
   
2x   
   
001  0   
   
Modell   
   
   
   
   
   
012 0   
   
Mittelwertartikulator   
   
   
   
   
   
203 1   
   
Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung   
   
   
   
   
   
212 0   
   
Zuschlag einzelne gegossene Klammer   
   
   
   
   
   
801 0   
   
Grundeinheit ZE   
   
   
   
   
   
802 5   
   
LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten   
   
   
   
ggf.   
   
802 7   
   
LE Kunststoffsattel   
   
   
   
ggf.   
   
807 0   
   
Metallverbindung   bei Instandsetzung/Erweiterung   
   
Material   
   
ggf.   
   
   
   
Kosten Lotmaterial   
   
   
   
   
   
   
   
Kosten Abformmaterial   
  • Regelversorgung
  • In Verbindung mit der Nr. 807 0 BEL II können Kosten für Lotmaterial in Höhe von 75 Prozent berechnet werden
  • FZ 6.3 auch dann berechenbar, wenn das gegossene Halte- und/oder Stützelement am Kunststoffsattel befestigt wird → gusstechnische Herstellung des Halte- und/oder Stützelementes erfüllt die Befundbeschreibung

 

3. Neuplanung eines gegossenen Halte- und Stützelementes mit OK und UK Abformung

   
FZ   
   
   
   
6.3   
   
Maßnahmen   ohne Befundveränderung im Metallbereich   
   
Bema   
   
   
   
100b   
   
Wiederherstellung mit Abformung   
   
   
   
   
   
98h/1   
   
Gegossenes Halteelement   
   
BEL   II   
   
2x   
   
001 0   
   
Modell   
   
   
   
   
   
012 0   
   
Mittelwertartikulator   
   
   
   
   
   
204 1   
   
Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage   
   
   
   
   
   
212 0   
   
Zuschlag einzelne gegossene Klammer   
   
   
   
   
   
801 0   
   
Grundeinheit ZE   
   
   
   
   
   
802 5   
   
LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten   
   
   
   
ggf.   
   
802 7   
   
LE Kunststoffsattel   
   
   
   
ggf.   
   
807 0   
   
Metallverbindung   bei Instandsetzung/Erweiterung   
   
Material   
   
ggf.   
   
   
   
Kosten Lotmaterial   
   
   
   
   
   
   
   
Kosten Abformmaterial   

 

  • Regelversorgung
  • Bema-Nr. 98h ansetzbar für gegossenes Halteelement mit Halt- und Stützfunktion
  • Folgende BEL-Nrn. lösen den Ansatz der Bema-Nr. 98h aus:
    • 202 5 Einarmige gegossene Halte-, Stütz- oder Verbindungselemente, Kralle
    • 204 1 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung, mit Auflage
    • 205 0 Bonwillklammer

 

4. Erneuerung einer gebogenen Klammer mit Metallverbindung und indirekte Teilunterfütterung im einzeitigen Vorgehen, Unterfütterungsabdruck und Überabdruck

FZ   6.3 Maßnahmen ohne Befundveränderung im Metallbereich
   
   
   
   
   
6.6   
Unterfütterung Teilprothese
Bema   100b Wiederherstellung mit Abformung
   
BEL   II   
   
2x   
   
001 0   
   
Modell   
    011 2 Fixator
   
   
   
   
   
380 0   
   
Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung   
    801 0 Grundeinheit ZE
   
   
   
   
   
802 5   
LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
  ggf. 802 7 LE Kunststoffsattel
   
   
   
   
   
807 0   
   
Metallverbindung  bei Instandsetzung/Erweiterung   
    808 0 Teilunterfütterung einer Basis
   
Material   
   
ggf.   
   
   
   
Kosten  Lotmaterial   
      Kosten Abformmaterial

 

  • Regelversorgung
  • Festzuschuss 6.3 und Festzuschuss 6.6. auch bei einzeitigem Vorgehen kombinierbar
  • Bei einzeitiger Durchführung nur eine Wiederherstellungsleistung nach den Nrn. 100a-f Bema abrechenbar → Bema-Nr. 100b höher bewertet als Bema-Nr. 100c

 

5. Erneuerung Kompositverblendung an Rückenschutzplatte 35 mit Abformung im UK

FZ   6.3 Maßnahmen ohne Befundveränderung im Metallbereich
   
Bema   
   
   
   
100b   
   
Wiederherstellung mit Abformung   
BEL II   001 0 Modell
   
   
   
   
   
155 0   
   
Konditionierung  je Zahn/Flügel   
    164 0 Vestibuläre Verblendung Komposit
   
   
   
   
   
801 0   
Grundeinheit ZE
Material     Kosten Abformmaterial

 

  • Regelversorgung
  • Gemäß einer Empfehlung der Clearing-Stelle der Vertragspartner auf Bundesebene ist die Erneuerung von Verblendungen an Rückenschutzplatten dem Festzuschuss 6.3 zuzuordnen
  • Verblendgrenzen der ZE-Richtlinien gelten nicht für Rückenschutzplatten
  • Nach Zahnextraktion aufgefüllte Teleskopkronen gelten zahntechnisch als Rückenschutzplatte, die Erneuerung der Verblendung fällt deshalb ebenfalls unter den Festzuschuss 6.3

 

Unsere Empfehlung

Ohne exakte Beschreibung und Dokumentation der vorgenommenen Wiederherstellung und der Art der Prothese ist eine korrekte Zuordnung des Festzuschusses nicht möglich. Bei Erneuerungen von Klammern ist die Laborrechnung besonders genau zu prüfen, denn gegossene Halteelemente mit Halte- und Stützfunktion lösen den zusätzlichen Ansatz der Bema-Nrn. 98h/1 bzw. 98h/2 aus.

Zu bedenken ist, dass auch Wiederherstellungen der zweijährigen Gewährleistungspflicht unterliegen. Deshalb ist eine genaue Dokumentation der Reparaturmaßnahme notwendig, um Honorarverluste und Regresse seitens der Krankenkassen zu vermeiden. Das zahntechnische Labor unterliegt ebenfalls der Gewährleistung gegenüber dem Zahnarzt, weshalb auch hier die genaue Dokumentation der beauftragten Leistung von großer Bedeutung ist.

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 Die Autorin

Enßlin

ZMV+ Birgit Enßlin

Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.

 

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

 

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