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Funktionsstörung des Kausystems - analoge Berechnung

Die Symptome einer craniomandibulären Dysfunktion sind meist sehr vielschichtig und betreffen nicht nur das Kausystem. Die Ursachenforschung und Therapie ist sehr komplex und erfordert deshalb meist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zahnärztlicher, ärztlicher und therapeutischer Fachrichtungen.

Aus der Praxis für die Praxis

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bildet die vielfältigen diagnostischen und therapeutischen Methoden nur bedingt ab, weshalb funktionsorientiert arbeitende Praxen häufig auf die analoge Berechnung ausweichen müssen.

Inhalt

Analoge Berechnung

CMD-Screening-Index/CMD Kurzbefund

Fotos zur funktionsanalytischen Diagnostik

Manuelle Strukturanalyse

Oberflächen-Elektromyographie der Kaumuskulatur (EMG)

Analogleistungen im Rahmen der digitalen Funktionsanalyse

Mögliche Analogleistungen im Zusammenhang mit der digitalen Funktionsanalyse sind:

Unsere Empfehlung

Analoge Berechnung

Seit der Neufassung der GOZ 2012 ist es möglich alle selbstständigen zahnärztlichen Leistungen, die weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben sind, analog zu berechnen. Laut Paragraf 6 Abs. 1 GOZ ist bei der Analogbewertung eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus dem Gebührenverzeichnis der GOZ heranzuziehen. Dabei legt der Zahnarzt/die Zahnärztin in eigener Verantwortung fest, welche vorhandene Gebührennummer nach Schwierigkeit und Zeitaufwand, der nicht abgebildeten Leistung am ehesten entspricht.

Eine Fixierung auf eine bestimmte Gebührennummer für die analoge Leistung ist nicht sachgerecht, weil der Aufwand und die Ausgestaltung der Leistung sehr unterschiedlich sein können. Aus diesem Grund werden in diesem Artikel die analogen Leistungen nur benannt, jedoch nicht einer bestimmten Gebührenposition zugeordnet.

CMD-Screening-Index/CMD Kurzbefund

Das CMD-Screening ist eine einfache Basisdiagnostik, die helfen soll Patienten mit möglicher CMD-Problematik schnell und ohne großen diagnostischen Aufwand, zu erkennen. Die Leistung ist weder in der GOZ-Nr. 0010 enthalten, noch erfüllt sie die Vorgaben der GOZ-Nr. 8000 (klinische Funktionsanalyse). Beim CMD-Screening- Index wird lediglich eine Risikobewertung für das Vorliegen einer CMD vorgenommen. Bei positivem Ergebnis erfolgt die klinische Funktionsanalyse nach GOZ-Nr. 8000 zur Befundung und Diagnosestellung.

Zur medizinischen Notwendigkeit des CMD-Screenings liegen bereits etliche Oberlandesgerichts Urteile vor. Grundtenor dieser Urteile ist, dass das Screening zur Abklärung einer verdeckten CMD vor prothetischer Therapie zum ärztlichen Standard gehört (z.B. OLG München vom 18.01.2017 Az.: 3 U 5039/13).

Fotos zur funktionsanalytischen Diagnostik

Bei der Anfertigung von Fotos ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob die Aufnahmen der Dokumentation oder der erweiterten Diagnostik dienen. Fotos zur Dokumentation können nicht gesondert berechnet werden, da die Behandlungsdokumentation Bestandteil der erbrachten Leistung ist.

Werden jedoch Fotos zur Auswertung und Diagnostik angefertigt und ausgewertet, stellt dies eine selbstständige zahnärztliche Leistung dar, die gesondert berechnet werden kann. Indikationen für einen Fotostatus können zum Beispiel sein:

  • Beurteilung des Zustandes der Zähne und diagnostische Planung von restaurativen Behandlungen mit Table Tops oder Repositions-Onlays
  • Beurteilung der statischen und dynamischen Okklusion
  • Abgleich der eingenommenen Kieferposition mit der Modellsituation

Eine Berechnung der Fotos im Rahmen der Funktionsanalyse können nicht nach der GOZ-Nr. 6000 Profil- und Enfacefotografie mit kieferorthopädischer Auswertung berechnet werden, da die Leistung lediglich die kieferorthopädische Auswertung, nicht jedoch eine funktionsanalytische Auswertung vorschreibt.

Werden Fotos zur funktionsanalytischen Diagnostik angefertigt und berechnet, ist die Dokumentation der Auswertung und Angabe der Diagnose in der Patientenkartei unbedingt erforderlich zur Abgrenzung zu Fotos zur reinen Behandlungsdokumentation.

Funktioniert – Abrechnung von FAL Leistungen

analoge Berechnung Craniomandibulären Dysfunktion

Analoge Berechnung von funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen bei einer craniomandibulären Dysfunktion.

Manuelle Strukturanalyse

Die manuelle Strukturanalyse ist ähnlich der klinischen Funktionsanalyse eine Untersuchungsmethode, die sich aus mehreren Einzeluntersuchungen zusammensetzt. Im Unterschied zur klinischen Funktionsanalyse nach GOZ-Nr. 8000 erfolgt bei der manuellen Strukturanalyse die Untersuchung der Muskulatur und die Untersuchung der Kiefergelenke unter Belastung. Die manuelle Strukturanalyse ist also eine ergänzende Untersuchungsmethode zur klinischen Funktionsanalyse und damit kein Bestandteil der GOZ-Nr. 8000.

Tests zur Aufdeckung psychosomatischer oder orthopädischer Co-Faktoren
Diese Tests zielen auf die Aufdeckung weiterer Ursachen von Kaufunktionsstörungen ab und sollen helfen die nötige Einbeziehung von weiteren Fachrichtungen zu prüfen. Häufig sind interdisziplinäre Therapien notwendig, da mentale Einflüsse und Stress zu Verspannungen der Kaumuskulatur führen können und Kiefergelenksprobleme häufig mit Haltungsschäden und Beckenschiefstand einhergehen.

Oberflächen-Elektromyographie der Kaumuskulatur (EMG)

Die Elektromyographie ist eine Methode zur Ableitung bioelektrischer Signale der Muskulatur. Dazu werden bipolare Oberflächenelektroden auf die Haut aufgeklebt. Das EMG gibt Rückschlüsse darauf, ob sich die Muskulatur in der Ruhephase entspannen kann, symmetrisch arbeitet oder Schwächen aufweist.
 
Die Elektromyographie ist in der GOZ nicht beschrieben und wird deshalb analog berechnet. Ein Zugriff auf die GOÄ-Nr. 838 Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln ist für Zahnärzte nicht möglich, da sich die Gebührennummer im für Zahnärzte nicht geöffneten Bereich der GOÄ befindet.

Analogleistungen im Rahmen der digitalen Funktionsanalyse

Digitale Verfahren zur Herstellung von Restaurationen haben erst in den letzten Jahren einen enormen Zuwachs erfahren und sind deshalb in der Gebührenordnung von 2012 meist nicht abgebildet. So gibt es im Bereich der digitalen Funktionsanalyse lediglich die GOZ-Nrn. 8035 Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung und 8065 Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren, die längst nicht alle Behandlungsmethoden abbilden.

Mögliche Analogleistungen im Zusammenhang mit der digitalen Funktionsanalyse sind:

  • Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator
  • Computergesteuerte Kondylenpositionsanalyse und Neupositionierung der Kondylen unter Bildschirmkontrolle
  • Analyse des dynamischen Bewegungsverhaltens des Unterkiefers

Unsere Empfehlung

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen auf hohem Niveau lassen sich ohne zurückgreifen auf Analogleistungen nicht korrekt und vollständig berechnen, denn viele Leistungen sind bei der Novellierung der GOZ 2012 nicht beachtet worden und fanden keinen Einzug in die GOZ.
Die aufgeführten Analogleistungen sind nicht abschließend, es lohnt sich den eigenen Behandlungsablauf einmal genau zu analysieren und zu prüfen, ob wirklich alle Behandlungsschritte komplett erfasst und von den gängigen Gebührennummern vollständig abgebildet werden.

Der Aufwand von funktionsanalytischen Leistungen ist häufig sehr hoch und sollte deshalb im Vorfeld der Behandlung gut kalkuliert werden. Die entsprechenden Gebührenpositionen sollten nach Möglichkeit so gewählt werden, dass auch bei schwierigeren Fällen die Leistung zum 2,3-fachen Faktor betriebswirtschaftlich erbracht werden kann. Eine Faktorsteigerung bei Analogleistungen sollte möglichst vermieden werden. Denken sie bei der Kalkulation der Analogleistung auch an die Einberechnung der Zeit, die für die Auswertung und Dokumentation zusätzlich zur eigentlichen Behandlungszeit benötigt wird.
 
Viele Versicherungsunternehmen verweigern konsequent die Erstattung von analog berechneten Leistungen, deshalb sollte auch bei privatversicherten Patienten immer ein Kostenvoranschlag erstellt werden, damit die Erstattung im Vorfeld abgeklärt werden kann. Erkennt die Versicherung die medizinische Notwendigkeit der Behandlung nicht an, kann auf entsprechende Gerichtsurteile oder Leitlinien der Fachgesellschaften verwiesen werden.

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Die Autorin

Enßlin

ZMV+ Birgit Enßlin

Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.

Kontakt: www.zmvplus.de
E-Mail: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Telefon: (08034) 9 09 78 10

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