„Deshalb helfen wir mit unserem Zweitmeinungsverfahren, indem Behandlungsvorschläge durch Zahnärzte und Kieferorthopäden verständlich erklärt werden“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK. Das neue Angebot ergänzt das umfangreiche Zweitmeinungsangebot der Kasse für ihre 8,4 Millionen Versicherten. Bereits seit längerem gibt es ähnliche Möglichkeiten vor planbaren Eingriffen an Rücken, Knie und Hüfte.
Alternativen erschweren Entscheidung
Bei Zahnersatz könnten Versicherte zwischen der Regelversorgung und der sogenannten gleich- oder andersartigen Versorgung wählen. Beide seien zwar nicht unbedingt medizinisch notwendig, um die Zähne fachgerecht zu behandeln. Sie bieten laut Barmer GEK „mitunter mehr Komfort und Ästhetik“. Ein Beispiel dafür seien die verschiedenartigen Möglichkeiten der Versorgung mit Kronen im Seitenzahnbereich, wo „nach einhelligem wissenschaftlichem Urteil in vielen Fällen Metallkronen als Regelversorgung die beste Wahl sind.“
Ähnlich verhalte es sich bei der Kieferorthopädie. Hier gebe es neben der qualitativ hochwertigen vertraglichen Versorgung auf Kassenkosten zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, um falsch stehende Zähne und Kiefer zu behandeln. Sowohl bei Zahnersatz wie bei der Kieferorthopädie könnten den Versicherten zum Teil hohe Eigenanteile entstehen, so der Krankenversicherer. Die konkrete Höhe richte sich nach der gewählten Variante.
Experten sollen Alternativen aufzeigen und über Kosten informieren
Um diese Unsicherheit zu beseitigen, erläutern die Barmer-GEK-Experten die unterschiedlichen Methoden der Behandlung. Sie sollen bei der Wahl der angemessenen Leistung beraten, grundsätzliche Hinweise zu den Kosten und Eigenanteilen besonderer Therapieformen geben und Alternativen vorstellen. Entsprechende Anfragen können Versicherte direkt in der Geschäftsstelle, telefonisch, per Post oder E-Mail stellen. Die Zweitmeinung sei kostenlos, so die Barmer GEK.
Mehr Informationen unter www.barmer-gek.de.