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„Bundesgesundheitsminister missachtet Gesetz“

Wie angekündigt fordert der BDIZ EDI in Person seines Justiziars Prof. Dr. Thomas Ratajczak eine Stellungnahme von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hinsichtlich der Nichtanpassung des GOZ-Punktwerts seit 65 Jahren. Die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner aus Sindelfingen vertritt sechs klagewillige Zahnärzte. Sollte das BMG nicht innerhalb der Fristsetzung positiv reagieren, beschreiten die sechs Zahnärzte den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

„Gegenstand dieses Schreibens ist die jahrzehntelange Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben des Paragrafen 15 ZHG durch Nichtanpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (und damit auch der Gebührenordnung für Ärzte). Festzustellen ist, dass die Bundesregierung keine Probleme hat, die Gebührenordnung für Tierärzte regelmäßig an die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, zuletzt zum 1. Oktober 2022. Diese Ungleichbehandlung verletzt den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 GG) und die Berufsausübungsfreiheit der Zahnärzte (Artikel 12 Absatz 1 GG)“, zeigt der BDIZ-EDI-Justiziar die Missstände in der GOZ auf.

Sollte bis zum 30. Juni 2023 keine positive Antwort auf die Frage erfolgen, ob in dieser Legislaturperiode mit einer Anhebung des GOZ-Punktwerts zu rechnen sei, wird die Kanzlei Ratajczak & Partner, beauftragt durch sechs Zahnärzte, Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben – darunter die Vorstandsmitglieder des BDIZ EDI Christian Berger, Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Dr. Stefan Liepe, Dr. Wolfgang Neumann sowie Dr. Michael Frank (Lampertheim) und Dr. Wilfried Beckmann (Gütersloh).

Mehr über die Initiative des BDIZ EDI im aufgezeichneten Interview mit BDIZ-EDI-Präsident Christian Berger und Prof. Dr. Thomas Ratajczak sehen Sie auf auf YouTube.

Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI im Halbportrait

Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI