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Berichtsheft - wieso, welhalb, warum?

Das Berichtsheft muss kein Albtraum sein.

Das Berichtsheft muss kein Albtraum sein.

Zur Erinnerung:
Wir, die Ausbilderteams, nehmen junge Menschen in unsere Obhut und stellen uns der Aufgabe, dem ZFA-Nachwuchs fachliche und soziale Kompetenzen zu vermitteln. Die unbedarften ZFA-Auszubildenden haben sich auf einen verantwortungsvollen und unersetzbaren Beruf eingelassen. Wie unersetzbar und verantwortungsvoll dieser Beruf ist, wissen sie bei Ausbildungsbeginn meist noch gar nicht.

Einvernehmlich beginnt nun ein gemeinsamer (Ausbildungs-)Weg, und der hat einen Kompass: den Ausbildungsnachweis. Diesen Bildungskompass kann man drehen und wenden, wie man will. Er zeigt immer in eine Richtung – und in diese gilt es zu arbeiten. Den Ausbildungsnachweis (wir bleiben bei dieser Bezeichnung nach Berufsbildungsgesetz; bildlich: eine „Berichtsmappe“) erhalten die Auszubildenden in Hamburg mit dem eingetragenen Berufsbildungsvertrag durch die Zahnärztekammer (ZÄK). Er ist die Dokumentation der zu vermittelnden Ausbildungsinhalte durch die Zahnarztpraxis. Dieser verpflichtende, ausbildungsrelevante Nachweis gilt bundesweit gemäß Paragraf 43 Absatz 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

Einfacher ausgedrückt: Die ausbildende Praxis und die Auszubildenden weisen gemeinsam nach, dass alle im Ausbildungsrahmenplan gestellten Aufgaben und Fragen bearbeitet werden. Oft wird vergessen, dass die Ausbilder mit dem zu erarbeitenden Nachweis ihre Ausbilderqualität für die zuständigen Stellen und Prüfungsausschüsse dokumentieren. Und an eben dieser Dokumentation mangelt es häufg. Welcher Ausbilder möchte sich an dieser Stelle rechtfertigen oder gar angreifbar machen?

Gute Ausbildung und ein guter Ausbildungsnachweis spiegeln soziales Engagement wider. Diese Attribute sind in Zeiten von Social Media unumgänglich. Wie aber wird der Ausbildungsnachweis in den unterschiedlichen Kammern gelebt und bewertet?

Die ZÄK Hamburg bietet unter der Federführung von Dr. Christine Friedrich (Mitglied im ZFA-Prüfungsausschuss, Ausbildungsberaterin für kollegiale Gespräche, Initiatorin Konzeption Berichtsheft) Schützenhilfe zur Führung des Ausbildungsnachweises. So wird die facettenreiche Ausbildungsaufgabe erleichtert und gleichzeitig Sicherheit in den gesetzlich definierten Berufsbildungsformalien gegeben. Die „Hamburger Berichtsmappe“ ist in zwei (farblich abgesetzte) Hefte unterteilt. Das erste (gelbe) Heft umfasst die Inhalte und Pflichtnachweise bis zur Zwischenprüfung. Das zweite (blaue) Heft läutet die nächste Runde ein: Nach der Zwischenprüfung ist vor der Abschlussprüfung. Sowohl die gelbe als auch die blaue Mappe sind in zehn Register eingeteilt. Sie geben vor, welche Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden müssen. Rückseitig befinden sich Vorschläge für die Arbeitsproben. Die zu vermittelnden Inhalte sind klar definiert: Neben 114 Pflichtaufgaben sind Ausbildungsgespräche, Berichte, Arbeitsanweisungen, Checklisten und administrative Formulare gefordert.

Prämisse: Eindeutige Eigenarbeit muss erkennbar sein. Die verpflichtenden, ausbildungsrelevanten Nachweise in Form von meist drei Arbeitsproben sollen hinter die jeweiligen Registerseiten eingefügt werden. Ferner sind vor der Zwischenprüfung Pflichtaufgaben aus den Bereichen „Endo/Kons“ und bis zur Abschlussprüfung „Chirurgie/Prothetik“ zu erstellen. Diese Patientenfälle dienen der Prüfungsvorbereitung und sind bereits im Format der Aufgabenstellung zur praktischen Prüfung designt.

Als Leitfaden für einen individuell zu erstellenden „Ausbildungsfahrplan“ liegt dem Ausbildungsnachweis ein hilfreiches „Muster“ anbei. Ferner können die Ausbilderteams auf ein abgestimmtes Lösungsbuch (Autor: Dr. Thomas Einfeldt) zurückgreifen.

Die Ausbilderpraxis sollte kontinuierlich Zeiten für die Erstellung des Nachweises festlegen.

Die Führung des Nachweises ist übrigens keine Hausaufgabe oder gar Freizeitbeschäftigung, sondern wird als Arbeitszeit angerechnet.

Mit Beschlusslage der BZÄK hat die ZÄK Hamburg die Anlage 6, KRINKO 7 BfArM in die Registerseiten eingepflegt.

Der Ausbildungsnachweis ist kein „Wenn’s denn sein muss“, sondern ein „Must-have“. Und als solches sollte er auch durchaus wertgeschätzt werden. Und wenn Nutzen nicht nur schockt, sondern auch rockt, dann darf auch mal ein Gutschein als Belohnung locken. Die ZÄK Hamburg hat in der diesjährigen Winterprüfung erneut einen Wettbewerb gestartet und zur Prämierung „Bestes Berichtsheft“ aufgerufen. Applaus an dieser Stelle: Drei „Damals-noch-Auszubildende“ durften sich nach der Freisprechung über Geschenkgutscheine im Gesamtwert von 500 Euro freuen.

Der Ausbildungsnachweis, gern auch das Berichtsheft, ist kein Buch mit sieben Siegeln. Nehmen Sie sich die Zeit, es lohnt sich.

Dr. Maryla Brehmer Vorstand Zahnärztekammer Hamburg, Referat Praxismitarbeiter