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„Die Budgetierung ist ein kranker Ansatz im System“

Alles auf einen Blick: Der Aufkleber auf dem Spiegel des Patienten zeigt an, worauf die Pfleger bei der Mundhygiene achten sollen.

Alles auf einen Blick: Der Aufkleber auf dem Spiegel des Patienten zeigt an, worauf die Pfleger bei der Mundhygiene achten sollen.

Dr. Michael Weiss ist niedergelassener Zahnarzt in Essen. Sein Kollege und er haben mit 14 Heimen für Behinderte oder Senioren Kooperationsverträge abgeschlossen, vier weitere Einrichtungen betreuen sie ohne Vertrag. Wie er im Team diese Aufgabe stemmt, und wo er sich – auch standespolitisch – noch mehr Unterstützung wünscht, erzählte er DZW-Redakteurin Evelyn Stolberg im Interview.

Seit Juli ist Paragraf 22a in Kraft. Rechnet sich die aufsuchende Betreuung?

Dr. Michael Weiss: Die Stärkung der Alterszahnheilkunde durch Paragraf 22a ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Positiv ist zum Beispiel, dass wir jetzt auch in der Praxis Prophylaxeleistungen für Pflegebedürftige durchführen und abrechnen können. Trotzdem: Nach einem Anruf bei der KZV Nordrhein habe ich erfahren, dass die Ziffern 151 und 152a (Besuchspositionen ohne Kooperationsvertrag) sowie 154 und 155 (Besuchspositionen mit Kooperationsvertrag) budgetiert sind. Pro Fall habe ich 175 Punkte, die ich abrechnen darf. Einen Patienten kann ich also etwa sechsmal pro Quartal besuchen. Das ist bei dementen Patienten viel zu selten. Manchmal muss ich für Abdrücke des Ober- und Unterkiefers mehrfach ins Heim, weil ein Patient nicht mitmacht oder nach nur einem Abdruck die Mitarbeit verweigert. Wer wie ich fast täglich rausfährt weiß, dass die Behandlung von Patienten mit Behinderungen und Pflegebedarf fast immer deutlich zeitintensiver ist als Behandlungen fitter Patienten in der eigenen Praxis. Wenn ich schon allein für die Anfertigung einer normalen Prothese beim gesunden Patienten sechs Termine benötige, ist, ehrlich gesagt, die Budgetierung ein kranker Ansatz im System.

Ist es lukrativer, privat Versicherte zu behandeln?

Weiss: Im Bereich Seniorenzahnmedizin nicht unbedingt. Es ist so: Die meisten können sich im Alter nur noch den PKV-Spartarif leisten, über den wir Zahnärzte den 1,5-fachen Satz abrechnen können. Das liegt unter dem Kassensatz, und die neuen Ziffern sind nur für GKV-Patienten gedacht. Tatsächlich scheinen die Privatversicherungen bislang nicht mitbekommen zu haben, dass gesetzlich versicherte Pflegebedürftige seit Juli 2018 zusätzliche Leistungen erhalten. Um es in Zahlen auszudrücken: Beim gesetzlich Versicherten kann ich für die normale Befundaufnahme 78,31 Euro abrechnen, beim Privatpatienten nur 61,30 Euro.

Was muss sich ändern?

Weiss: Zuerst einmal die Einstellung zur Seniorenzahnmedizin. Viele Kollegen belächeln diesen Bereich. Hier muss dringend ein Umdenken passieren, auch, was das Image betrifft. Ich fahre ja nicht nur in die Heime, um Druckstellen zu entfernen. In der Hauptsache fertige ich Zahnersatz an. Das ist das, wovon wir leben. Und der Bedarf ist groß. Umso unverständlicher finde ich, dass wir ständig ausgebremst werden. Erst letzte Woche hat mich ein Kollege angerufen, dem ein Regress droht. Er wollte dem Mitarbeiter seiner KZV erklären, dass die beanstandeten Behandlungen bei den dementen und multimorbiden Patienten im Heim häufiger und langwieriger seien als beim Durchschnittspatienten. Geantwortet wurde ihm, das sei zwar bekannt, die hauseigene Software könne das aber nicht abbilden. Da fällt mir ehrlich nichts mehr ein.

Außerdem benötigen wir dringend Gutachter, die sich speziell mit Seniorenzahnmedizin auskennen. Bei multimorbiden Patienten ist manchmal eine Lösung, die bei einem gesunden Patienten nicht das Maß der Dinge wäre, schon das Optimum, was ich bei seinem Gesundheitszustand erreichen kann. Jemand, der geschult ist, erkennt dies. Wenn wir wollen, dass sich mehr Kollegen in den Heimen engagieren, müssen andere Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Dr. Weiss hat ein Formular entwickelt, auf dem genau vermerkt wird, welche Behandlung vorgenommen wurde und was als nächses ansteht.

Dr. Weiss hat ein Formular entwickelt, auf dem genau vermerkt wird, welche Behandlung vorgenommen wurde und was als nächses ansteht.

Sie haben mit 14 Einrichtungen Kooperationsverträge abgeschlossen. Wie schaffen Sie und Ihr Team das zeitlich?

Weiss: Wir haben einen straffen Zeitplan. Unsere Vor- und Nachbereitung haben wir immer wieder nachgebessert, und auch unsere Unterlagen wurden laufend angepasst. Wir haben ein Formular entwickelt, auf dem genau vermerkt wird, welche Behandlung vorgenommen wurde und was als nächstes ansteht. Einen Durchschlag erhält die Station als Nachweis für ihre Pflegedokumentation, den anderen nehmen wir für unsere Dokumentation und Abrechnung mit in die Praxis. Viele Patienten vergessen, dass wir da waren und ihre Prothese für eine Anpassung oder Reinigung mitgenommen haben. In der Pflegedokumentation können sich nun die im Schichtdienst arbeitenden Pfleger mit einem Blick informieren und sind im Bilde.
Vormittags fahren entweder mein Kollege Alexander Jung oder ich mit zwei, manchmal vier Helferinnen raus. Wir besuchen dann durchschnittlich drei Einrichtungen, nehmen Abdrücke oder arbeiten prophylaktisch. An manchen Nachmittagen packen wir die mobile Einheit mit ein, dann kommen die komplizierteren Fälle dran. Es ist also quasi immer ein Kollege draußen, der andere in der Praxis. Der Bedarf ist riesig, und wir erhalten immer häufiger Anfragen von Kollegen und Zahnmedizinstudenten, die bei uns hospitieren möchten.

Nicht nachvollziehen kann ich, dass ich die Prophylaxe nicht an meine gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen delegieren darf. Ich weiß, dass ich diese Aufgabe nicht bei jedem Patienten auf mein Team übertragen kann. Wachkomapatienten behandle ich grundsätzlich immer selbst. Wenn ich allerdings sehe, dass es teilweise angelernten Altenpflegern erlaubt ist, den Senioren im Mund herumzustochern, fällt es mir schwer, diese pauschale Reglementierung zu akzeptieren. Sie macht keinen Sinn.

In der Hauptsache fertigt Dr. Weiss bei seinen Patienten im Pflegeheim Zahnersatz an. Bei vielen Patienten im Pflegeheim kommt eine spezielle Kopfstütze zur Stabilisierung zum Einsatz.

In der Hauptsache fertigt Dr. Weiss bei seinen Patienten im Pflegeheim Zahnersatz an. Bei vielen Patienten im Pflegeheim kommt eine spezielle Kopfstütze zur Stabilisierung zum Einsatz.

Wie ist es um die Weiterbildung der Teammitglieder bestellt. Bilden Sie Ihre Mitarbeiterinnen regelmäßig fort?

Weiss: Das würde ich gerne. Doch seit mehreren Jahren fallen die Kurse immer wieder aus, weil die Anmeldezahlen zu gering sind. Die APW hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass dort seit 2011 kein Curriculum Seniorenzahnmedizin für Zahnmedizinische Fachangestellte mehr durchgeführt wurde. Wenigstens die Zahntechnikerinnen aus unserem hauseigenen Labor konnten 2015 an einer Fortbildung teilnehmen. Sie profitieren sehr von diesem Wissen. So wie die Patienten.

Sie sagten, dass Sie in letzter Zeit vermehrt Stellenangebote sehen, in denen Z-MVZ Zahnärzte für die aufsuchende Betreuung suchen. Könnte das die Lösung sein, um den Bedarf zu decken?

Weiss: Wenn sie Ihren Auftrag ernst nehmen ... warum nicht? Grundsätzlich sehe ich allerdings das Problem, dass man das System leicht austricksen und nur die Karten durchziehen kann. Es gibt keine Kontrollen, ob abgerechnete Leistungen auch wirklich erbracht worden sind. Für mich ist jedenfalls eins klar: Wenn wir niedergelassenen Zahnärzte uns nicht der Thematik annehmen, werden die Z-MVZ die Seniorenzahnmedizin irgendwann gewinnbringend ausschlachten.

Wohin mit den Händen bei der Behandlung? Dr. Michael Weiss wünscht sich Behandlungsstühle, die die Bedürfnisse älterer Patienten stärker berücksichtigen.

Wohin mit den Händen bei der Behandlung? Dr. Michael Weiss wünscht sich Behandlungsstühle, die die Bedürfnisse älterer Patienten stärker berücksichtigen.

Sie fühlen sich von der Industrie im Stich gelassen. Warum?

Weiss: Weil die Firmen den Bereich Seniorenzahnmedizin einfach übergehen. Wenn ich mir anschaue, wie schwer, unhandlich und laut die mobilen Einheiten sind, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Die wiegen 20 bis 30 Kilogramm. Wir haben keine Zeit, immer auf den Fahrstuhl im Heim zu warten. Aber ich kann schlecht von meinen Mitarbeiterinnen verlangen, dieses Gewicht die Treppe hochzuhieven.

Mein Material für die aufsuchende Betreuung nehme ich in Koffern der Firma Tanos mit, die ich bei Bedarf Stück für Stück auseinanderbauen und zusammenklicken kann. Ich verwende außerdem eine Stirnlampe aus dem Trekkingbereich, weil ich unterwegs kein Licht habe. Und damit die Patienten, die in ihrem Ohrensessel oder Rollstuhl sitzen, bei der Behandlung nicht mit dem Kopf hin- und herwackeln, habe ich von einer Dentalmesse in den USA ein abwischbares Brett mit Kopfstütze mitgebracht, das ich ihnen zur Stabilisierung hinter den Rücken schieben kann.

Aber nicht nur unterwegs, auch bei den Behandlungsstühlen wird überhaupt nicht an die älteren Patienten gedacht. Es fängt schon damit an: Wo soll sich der Patient festhalten, wenn er sich aufsetzen will, um auszuspucken? Sie greifen nach irgendetwas, etwa nach einem Schlauch, und reißen im schlimmsten Fall Teile der Einheit ab. Wer die motorischen Probleme kennt, kann sich ausrechnen, wie häufig das kleine Speibecken nicht getroffen wird. Eine Ablage für den Urinbeutel bei inkontinenten Patienten wäre sehr sinnvoll, und gut wäre auch, wenn man den Sitz beheizen könnte. Manche Patienten liegen zwei Stunden lang im Stuhl, weil sie nicht häufig transportiert werden sollen und wir deshalb versuchen, je nach Belastbarkeit des Patienten, so viel wie möglich in einer Sitzung zu schaffen. Sie fangen irgendwann an zu frieren, und wir versuchen mit Decken Abhilfe zu schaffen. Wenn ich überlege, dass jeder Autositz heutzutage eine Sitzheizung hat, und ein Behandlungsstuhl gut und gerne 50.000 Euro kostet, dann wünsche ich mir von der Industrie mehr als eine abwechslungsreiche Auswahl an Bezügen, damit die Einheit farblich zum Raumkonzept passt.


Dieser Artikel ist Teil unseres Schwerpunktes "Patienten mit Beeinträchtigungen".