Anzeige

Drum prüfe, wer sich länger bindet

Passt das? Bevor man sich entscheidet: erst mal "beschnuppern".

Passt das? Bevor man sich entscheidet: erst mal "beschnuppern".

Das Vorstellungsgespräch lief gut, Sie haben Lust auf den neuen Job, und das Unternehmen möchte Sie gerne einstellen. In einigen Praxen ist es nun üblich, dass Sie einen Tag zum Probearbeiten erscheinen und so in Ihren potenziellen neuen Arbeitsplatz reinschnuppern. Das ist kein weiterer Einstellungstest, sondern eine gute Chance für alle Beteiligten: Bevor die Tinte unter dem Arbeitsvertrag trocknet, können sie prüfen, ob sie auch wirklich zueinander passen.

Bezahlung fürsProbearbeiten?

Für das „Beschnuppern“ des potenziellen neuen Arbeitsplatzes gibt es in der Regel kein Geld. Das bedeutet aber auch, dass Sie in dieser Zeit noch keine Pflichten übernehmen müssen – weder müssen Sie bestimmte Arbeits- oder Pausenzeiten einhalten noch eine konkrete Leistung erbringen oder bestimmten Anweisungen Folge leisten. (Dass es sich dennoch nicht unbedingt empfiehlt, während der Probearbeit komplett „auf stur“ zu schalten, versteht sich von selbst.)

Balance zwischen Zurückhaltung und Übereifer

Das oberste Gebot lautet: Zeigen Sie sich interessiert und engagiert, aber versuchen Sie nicht gleich, eine kleine Revolution anzuzetteln, weil Sie alles besser wissen. Das heißt zum Beispiel:

• Unterstützen Sie die potenziellen neuen Kollegen.

• Geben Sie Kostproben Ihres Wissens oder Ihrer praktischen Fähigkeiten.

• Stellen Sie Fragen.

• Machen Sie konstruktive Vorschläge.

Ansonsten gelten für das Probearbeiten ähnliche Regeln wie für ein Bewerbungsgespräch. Stellen Sie Ihren Wecker lieber zehn Minuten früher, kalkulieren Sie Stau oder Bahnverspätungen ein und seien Sie pünktlich. Kleiden Sie sich dem Job entsprechend. Informieren Sie sich vorher so gut es geht über die Praxis – das verhindert peinliche Fragen und erleichtert den Gesprächseinstieg mit Vielleicht-Chef und -Kollegen.

Probearbeiten ist übrigens nicht mit der Probezeit zu verwechseln. Haben Sie einen Arbeitsvertrag unterschrieben, beginnt in der Regel eine maximal sechsmonatige Probezeit, während der das neue Ar­beitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen beendet werden kann – von beiden Seiten. Die Kündigungsfrist beträgt meist zwei Wochen. Auch hier gilt: Von der Probezeit profitieren Sie ebenso wie Ihr Arbeitgeber. Entpuppt sich zum Beispiel der geangelte Traumjob als gar nicht so traumhaft, haben Sie schnell und unkompliziert die Chance, ihn wieder vom Haken zu lassen.

Julia Eisenhut, Berlin