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Das sind die DZW-Kurzmeldungen auf einen Blick

Die Dentalwelt ist in ständiger Bewegung. Wir zeigen Ihnen, was in der Branche alles passiert. Die DZW-Kurzmeldungen im Überblick.

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Die Kurzmeldungen der DZW: In der Dentalwelt ist wieder Einiges passiert.

Zahnbehandlungskosten im Milliardenhöhe

Der steigende Zuckerkonsum hat teure Folgen für die Gesundheit der Menschen und deren Geldbeutel: Global belaufen sich allein die Zahnbehandlungskosten auf jährlich rund 128 Milliarden Euro. Allein in Deutschland sind es 17,2 Milliarden Euro pro Jahr. Das sind die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) und der Biotechnology Research and Information Network AG, die jetzt im „International Journal of Dental Research“ veröffentlicht wurde.

Die Forscher schlossen in ihre Studie auch „versteckte Zucker“ in vielen verarbeiteten Produkten ein. „Die Daten zeigen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Zucker und dem Vorkommen von Karies, Parodontitis und als Folge Zahnverlust“, so Studienerstautor Dr. Toni Meier vom Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften der MLU. „Pro Mehrverzehr von 25 Gramm Zucker pro Person und Tag – was ungefähr acht Zuckerwürfeln oder einem Glas gesüßter Limonade entspricht – steigen die Zahnbehandlungskosten in Ländern mit hohen Einkommen im Durchschnitt um 75 Euro pro Person und Jahr an.“ Ausführliche Informationen zur Studie gibt es hier.

eGK-Aus nach der Wahl in der Diskussion

Kaum ist der Online-Rollout von den Gesellschaftern der Gematik beschlossen worden, gibt es in den Medien Berichte darüber, dass das Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) nach der Bundestagswahl gekippt werden soll. Vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, dass es keine Pläne gebe, den jetzt auch mit Druck des E-Health-Gesetzes vorangetriebenen Telematik-Prozess im Gesundheitswesen wieder zu stoppen.

Einige Krankenkassen hatten die eGK infrage gestellt, nicht zuletzt, weil sie die jetzt errichteten Strukturen für veraltet halten und Pläne haben, eigene, modernere Strukturen aufzubauen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat angekündigt, ihrerseits die elektronische Patientenakte vorantreiben zu wollen.

Fortbildung „Parodontologie versus Implantologie“

Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt lädt vom 15. bis 17. September 2017 zu ihren 25. Fortbildungstagen nach Wernigerode im Harz ein. Das aktuelle Thema „Parodontologie versus Implantologie“ verspricht über drei Tage intensive und praxisnahe Fortbildung für die Praxis. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Ralf Roessler, Referenten sind unter anderem PD Dr. Dirk Ziebolz, Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas, PD Dr. Christoph A. Ramseier und Prof. Dr. Dr. Ralf Smeets.

Neben dem Vortragsprogramm für Zahnärzte gibt es wieder ein Programm für das Praxisteam, unter anderem mit Abrechnungsthemen, so einem Vortrag von Sylvia Wuttig (Daisy). Begleitet wird die Veranstaltung von einem attraktiven Rahmenprogramm, das auch Gelegenheit zum kollegialen Austausch bietet. Weitere Informationen gibt es hier und unter www.zaek-sa.de.

Neue Vorschläge für den G-BA

Nachdem der Bundestagsgesundheitsausschuss das Personaltableau für die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen-Bundesausschusses (G-BA) gekippt hat, haben die G-BA-Mitglieder neue Vorschläge eingereicht.

Diesmal wurden zwei Frauen benannt: Für die „Bank“ der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser) ist Elisabeth Pott (68) als Kandidatin aufgeboten worden. Die Ärztin leitete 30 Jahre die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Kandidatin für die „Bank“ der Krankenkassen ist Monika Lelgemann (58), ebenfalls Ärztin. Sie war lange Jahre beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen tätig und leitete zuletzt das Gesundheitsamt Bremen.

MFA: Tarifpartner haben sich in dritter Runde geeinigt

In der dritten Tarifrunde am 1. August 2017 haben der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) einen Abschluss erzielt. Sie einigten sich in Berlin auf Änderungen im Mantel- und im Gehaltstarifvertrag.

Wie der VMF in einer Pressemitteilung erklärt, haben die Verhandlungspartner allerdings bis zum Ende der Erklärungsfrist – am 5. September 2017 –  vereinbart, Stillschweigen zu wahren. Bis dahin haben sie außerdem die Möglichkeit, dem Ergebnis zu widersprechen.


Akademisierung als Trend

Anfang Juni 2017 trafen sich in Hamburg 47 Präsidenten von Universitäten aus 26 Ländern, um über die Zukunft der Hochschulbildung weltweit zu diskutieren. Schwerpunktmäßig ging es um den Trend zur Akademisierung. Selbst Berufe, die bislang nur lediglich über eine klassische Berufsausbildung oder über einen Quereinstieg erreicht werden konnten, sind heute an Hochschulen studierbar. Ein weiterer Trend: Immer mehr Hochschulen richten ihre Studiengänge an den Bedürfnissen der Wirtschaft aus, auch wenn staatliche Universitäten weiterhin den Schwerpunkt auf die Befähigung zur Wissenschaft legen.

Es zeigt sich jedoch auch, dass eine rein akademische Ausbildung nicht genügt, um einen Beruf tatsächlich ausüben zu können. Fachhochschulen wie zum Beispiel die Northern Business School, Hamburg, legen nach eigenen Angaben Wert auf einen hohen Praxisbezug, um früh Einblicke in die tatsächliche Arbeitswelt zu gewährleisten und so die „Employability“ der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen.

Oesterreich bleibt Präsident der ZÄK Mecklenburg-Vorpommern

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich bleibt Präsident der Zahnärztekammer (ZÄK) Mecklenburg-Vorpommern, er erhielt auf der konstituierenden Kammerversammlung Mitte Juli 2017 das Votum der Delegierten. Dr. Jens Palluch wurde als Vizepräsident gewählt.

Der Vorstand der ZÄK Mecklenburg-Vorpommern wird von den 44 Delegierten der Kammerversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die ZÄK Mecklenburg-Vorpommern ist die selbstverwaltete Berufsvertretung für ihre rund 2.000 Mitglieder und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.

Studie: Gesundheitskosten steigen am Ende des Lebens

Eine internationale Studie belegt, dass die Kosten im letzten Lebensjahr nicht so hoch sind wie vermutet. Auch sind sie in Deutschland verhältnismäßig niedrig.

Die Studie verglich Daten aus Deutschland, Dänemark, England, Frankreich, den Niederlanden, den USA, Taiwan, Frankreich, Japan und der kanadischen Provinz Quebec. „Tatsächlich steigen die Kosten am Ende des Lebens, weil sich dann teure Krankenhausaufenthalte häufen“, so Prof. Martin Karlsson vom Lehrstuhl für Gesundheitsökonomik der Universität Duisburg-Essen (UDE). „Sie entsprechen rund 9 bis 11 Prozent der Gesamtausgaben in allen berücksichtigten Ländern. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass nicht in erster Linie lebensrettende Maßnahmen bezahlt, sondern chronisch Kranke behandelt werden. Sie brauchen mehr medizinische Versorgung und haben eine kürzere Lebenserwartung.“

In Deutschland treiben Klinikaufenthalte die Kosten in die Höhe: „Über 20 Prozent der deutschen Krankenhauskosten entfallen auf Menschen, die binnen eines Jahres sterben; in den Niederlanden sind es weniger als 9 Prozent“, so Karlsson. Die Stärkung des ambulanten Bereichs und der Alterspflege würde das Leben für Ältere lebenswerter und das Gesundheitssystem effektiver machen [http://content.healthaffairs.org/content/36/7.toc].

Berufsunfähigkeit: Verschweigen von Vorerkrankungen kann Versicherungsschutz kosten

Die Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) durch die Versicherung ist berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer Fragen im Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags nicht vollständig und richtig beantwortet und zahlreiche Vorerkrankungen arglistig verschweigt. So entschied aktuell das Landgericht Coburg (Az.: 23 O 585/16).

Im verhandelten Fall habe der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antrags mit einem Mitarbeiter der Versicherung frühere Erkrankungen und ärztliche Behandlungen nicht angegeben. Entgegen seiner Angaben sei er im relevanten Zeitraum der vergangenen fünf Jahre vor Antragstellung wegen verschiedener Beschwerden bei Fachärzten und auch im Krankenhaus in Behandlung gewesen. Im Prozess habe der Versicherungsnehmer als Kläger zum Ablauf des Gesprächs, an dessen Ende der Antrag auf Abschluss der Versicherung unterschrieben worden war, verschiedene, teilweise widersprüchliche Angaben gemacht.

Das Gericht sei zur Überzeugung gelangt, dass dem Kläger die relevanten Fragen komplett vorgelesen worden seien und dass er seine zahlreichen Vorerkrankungen arglistig verschwiegen habe. Dem Kläger sei auch bewusst gewesen, dass die verschwiegenen Behandlungen so wichtig waren, dass die Versicherung den Vertrag bei Kenntnis der Vorerkrankungen nicht mit dem gleichen Inhalt abgeschlossen hätte (Quelle: Redaktion Steuern & Recht der Datev eG, KW 30/2017).


ZA eG mit neuem Vorstand

Die ZA eG hat einen neuen Vorstand. Auf der Generalversammlung der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft eG am 9. Juni 2017 wurde Dr. Andreas Janke als neuer Vorstandsvorsitzender benannt. Sein Vorgänger Dr. Daniel von Lennep wird sich auf seine Aufgaben als Vorstand der ZA AG konzentrieren. Zudem wurde der Vorstand der ZA erweitert, um die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen.

Trotz Zukunftsinvestitionen wie in das Online-Nachschlagewerk Alex und das Aufstocken der Anteile an der ZA AG auf 75,1 Prozent (Übernahme von 25,1 Prozent aus Anteilen, die bislang von der ApoBank gehalten wurden) wird die ZA eG an ihre Mitglieder erneut eine Ausschüttung von 7 Prozent leisten.

DGAZ-Vorstand bestätigt

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) ist auf der Mitgliederversammlung in Wuppertal wiedergewählt worden. Neben Präsidentin Prof. Dr. Ina Nitschke (Leipzig/Zürich) und Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz (München) wurde mit Dr. Dirk Bleiel (Rheinbreitbach) als Schatzmeister die bewährte Führungsriege in ihren Ämtern bestätigt. Neu im Vorstand ist ZA Hansmartin Spatzier (Berlin), der zum Schriftführer gewählt wurde. Als Generalsekretär komplettiert Dr. Klaus-Peter Wefers die Führungsriege. Die nächste Jahrestagung wird als Klausurtagung für Mitglieder vom 4. bis 6. Mai 2018 im Historischen Parkhotel Herrenkrug Magdeburg veranstaltet.

AVZ-Netzwerk für zahntechnische Verbände gestartet

Die Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern, Sitz in Nürnberg, ist mit dem Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. (AVZ), Sitz in Berlin, eine Kooperationsvereinbarung eingegangen. Die Innung, die sich der Förderung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder sowie der Aus- und Weiterbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge verpflichtet fühlt, wolle mit der Kooperation in Ergänzung ihrer Innungsarbeit die Kontakte des AVZ durch einen regelmäßigen Informationsaustausch und die gegenseitige Beteiligung an gemeinsamen berufspolitischen Aktivitäten nutzen, heißt es.

Die Kooperationspartner werden wechselseitig Informationen und Erfahrungen austauschen und sich über gemeinsame Projekte gegenseitig unterrichten. Der AVZ Berlin begrüßt die Initiative aus Nordbayern und zeigte sich für weitere Innungskooperationen offen.

VDZI und Fachberufe am Roundtable

Zu einem offiziellen Roundtable-Gespräch kamen Mitte Juni in Berlin der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. zusammen. Man habe Übereinstimmung erreicht, dass hohe Qualität, Innovation und konsequenter Patientenschutz in der Zahntechnik nur durch die Einheit des Berufsbilds zu gewährleisten sei, heißt es. Der umfassend ausgebildete Zahntechniker bleibe unverzichtbar.

VFB in Bayern zum Fachkräftemangel

Der Verband Freier Berufe in Bayern sieht die Situation beim Fachkräftemangel als kritisch an. Es sei fünf vor zwölf, so der VFB anlässlich einer Diskussion mit bayerischen Politikern vor der Bundestagswahl. Der Fachkräftemangel sei neben dem EU-Dienstleistungspaket eines der drängendsten Probleme für die Freien Berufe, betreffe aber auch andere Unternehmer, wie der Präsident des VFB Bayern, ZA Michael Schwarz, darlegte. Der Abend habe gerade in Bezug auf die Gesundheitsberufe bei den Politikern eine gewisse Ratlosigkeit erkennen lassen, wie das Thema angegangen werden sollte, die Rezepte reichten von Steuerung der Ärzte bis zur Zuwanderung von Fachkräften.

"Die Freien Berufe müssen gegensteuern. Der Fachkräftemangel ist kein Phantom, wie es manche Medien gerne abtun, und auch kein prognostiziertes Problem in der Zukunft. Er ist bereits Realität", so VFB-Präsident Schwarz. "Mit der Digitalisierung allein wird sich dieses Problem nicht lösen lassen!"

 


Grenzen der Selbstbehandlung

Wenn gewerbliche Anbieter Behandlungsgeräte vertreiben und Patienten zur Selbstbehandlung anweisen, ist das rechtlich wie (zahn-)medizinisch problematisch. Darauf weist der Vorstand der Bundeszahnärztekammer in einer unter bzaek.de/kfo veröffentlichten Stellungnahme hin.

Diese geht auf einen Beschluss der Bundesversammlung zurück, mit dem der BZÄK-Vorstand aufgefordert wurde, auf nationaler und europäischer Ebene dafür Sorge zu tragen, dass Geschäftsmodelle gewerblicher Anbieter von Behandlungsgeräten zur Selbstbehandlung, zum Beispiel aktuell Alignern, strikt unterbunden werden.

Broschüre zur Heilmittelverordnung

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat wie angekündigt eine Broschüre erstellt, die Zahnärzten und Fachpersonal helfen soll, die neue zahnärztliche Heilmittelrichtlinie in der Praxis korrekt anzuwenden und die nötigen Formulare richtig auszufüllen. Die Broschüre "Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig" enthält die Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs Zahnärzte im Volltext mit umfassenden Erläuterungen. Die einzelnen Heilmittel werden mit den Grundsätzen zu ihrer Verordnung dargestellt. Enthalten sind auch das mit dem GKV-Spitzendverband vereinbarte Verordnungsformular und Ausfüllhinweise. Die Broschüre steht auf der Internetseite der KZBV unter kzbv.de zum Herunterladen zur Verfügung.

Pflegeberufereformgesetz verabschiedet

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat noch einige Großprojekte vor Ende der Wahlperiode zum Abschluss gebracht. So passierte das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am vergangenen Freitag den Bundesrat. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft und soll die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern.

So wird das Schulgeld in der Altenpflegeausbildung abgeschafft. Alle Auszubildenden in Pflegeberufen erhalten eine gemeinsame zweijährige generalistische Ausbildung mit dem Abschluss "Pflegefachfrau/Pflegefachmann", der europaweit anerkannt wird. Im dritten Ausbildungsjahr sollen die Auszubildenden dann Vertiefungsbereiche in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen wählen können.

Fischbach folgt auf Laumann

Da der bisherige Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, als Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident Helmut Laschet gewechselt ist, musste die Position neu besetzt werden.

Am 5. Juli 2017 hat das Bundeskabinett die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (60), zur neuen Patientenbeauftragten berufen. Fischbach gilt als ausgewiesene Gesundheits- und Sozialpolitikerin und gehört seit 20 Jahren für die CDU dem Deutschen Bundestag an. Sie ist damit zugleich Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Sie kündigte an, die Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu stärken.

Fortbildungsmaterial zu HIV, HBV und HCV

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) machen sich für eine professionelle und diskriminierungsfreie Versorgung von Menschen mit Infektionserkrankungen wie HIV und Hepatitis stark. Die neue Schulungspräsentation "HIV, HBV, HCV: Informationen für die zahnärztliche Praxis" bringt das Praxisteam auf den neuesten medizinischen Stand zu HIV, Hepatitis B und C. Die Präsentation bietet Informationen zur Epidemiologie, Behandlung und Medikation der Infektionserkrankungen sowie zu Hygiene, Datenschutz und Risikoeinschätzung bei der zahnärztlichen Behandlung von Menschen mit HIV und Hepatitis B und C.

Ziel ist es, Unsicherheiten und Ängste bei der Versorgung von Menschen mit Infektionserkrankungen zu nehmen und so einen diskriminierungsfreien Umgang zu gewährleisten. Die Informationen machen deutlich: Besondere Sicherheitsvorkehrungen sind weder erforderlich noch angebracht.

Die Präsentation ist Teil eines Informationspakets, das durch die Broschüre „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV! Informationen für das zahnärztliche Behandlungsteam“ und ein Erklärvideo für das Praxisteam ergänzt wird. Die Präsentation kann für Fortbildungen, Qualitätszirkel und interne Praxisfortbildungen genutzt und über die BZÄK oder bei der DAH via Mail an jana.knoop@dah.aidshilfe.de oder j.goesling@bzaek.de angefordert werden. Die Broschüre steht online auf den Seiten von BZÄK und DAH zum Abruf, das Erklärvideo ist bei YouTube eingestellt.

 


KZV BW: 500 Zahnärzte weniger im ländlichen Raum

Eine Bürgerversicherung wird gravierende Folgen für die Bürger und die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg haben: Im ländlichen Raum würden 534 Zahnärzte und 2.350 Arbeitsplätze für Praxispersonal in den nächsten zehn Jahren wegfallen.

Zu diesem Ergebnis kommt der Sachverständige Prof. Dr. Wolfgang Merk im Gutachten zu den Auswirkungen der Einführung einer Bürgerversicherung für die zahnmedizinische Versorgung. Das Gutachten wurde Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) am 30. Juni 2017 in Stuttgart vorgestellt. Die Vorstandsvorsitzende der KZV BW, Dr. Ute Maier, wandte sich in dieser Sache auch den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) und bat ihn darum, dass das Land die Einführung der Bürgerversicherung ablehnt.

Tarifabschluss für ZFA – Erklärungsfrist bis 14. Juli

Die Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland am 28. Juni 2017 in Münster konnten unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Tarifpartner bereits in der ersten Runde abgeschlossen werden.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 14. Juli 2017 geeinigt. Bis dahin wurde Stillschweigen vereinbart.

Die Verhandlungsführerin und Präsidentin des Verbands, Carmen Gandila, erklärte: „Wir freuen uns, dass wir uns im Rahmen konstruktiver und lösungsorientierter Gespräche so schnell einigen konnten.“

DGZ: aktuelle Bestandsaufnahme zur Amalgam-Verträglichkeit

In einer Bestandsaufnahme wertete Prof. Dr. Petra Hahn, Universitätsklinikum Freiburg, weltweite Fachinformationen zur Frage aus, wie belastend Amalgam für Gesundheit und Umwelt ist. Die Bestandsaufnahme ist auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung dgz-online.de eingestellt. Sie hatte die wissenschaftliche Übersicht zum Thema beauftragt und nun veröffentlicht.

Grundlage der Arbeit sind online verfügbare wissenschaftliche Übersichtsarbeiten, Berichte und Stellungnahmen von Institutionen aus Europa und den USA, die sich im Zeitraum 2002 bis Januar 2017 mit der Verwendung von Amalgam als Füllungsmaterial befassen. Im Hinblick auf die Belastung durch Amalgam müsse dabei zwischen Effekten auf die Gesundheit und Effekten auf die Umwelt unterschieden werden.

Die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus werden nach Auswertung der Datenlage demnach als gesundheitlich unbedenklich eingestuft – Amalgam soll daher weiterhin als Zahnfüllungsmaterial verwendet werden können. Lediglich bei individuellen Ausnahmesituationen wie Allergien, Niereninsuffizienz oder Schwangerschaft beim Patienten sei die Verwendung von Amalgam kritisch zu sehen. Auch vor der Entfernung von klinisch suffizienten Amalgamfüllungen bei unklaren chronischen Beschwerden werde gewarnt.

Praxisinhaber arbeiten im Schnitt 46,7 Stunden

Inhaber einer zahnärztlichen Praxis arbeiteten 2014 im Durchschnitt 46,7 Stunden pro Woche. 34,4 Stunden davon fallen pro Woche für die Behandlungszeit an. Im Bundesdurchschnitt liegt die Arbeitszeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte damit um ein Drittel höher als im Durchschnitt aller Erwerbstätigen, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.    Quelle: Jahrbuch 2016 der KZBV

Grenzen der Selbstbehandlung

Wenn gewerbliche Anbieter Behandlungsgeräte vertreiben und Patienten zur Selbstbehandlung anweisen, ist das rechtlich wie (zahn-)medizinisch problematisch. Darauf weist der Vorstand der Bundeszahnärztekammer in einer unter bzaek.de/kfo veröffentlichten Stellungnahme hin.

Diese geht auf einen Beschluss der Bundesversammlung zurück, mit dem der BZÄK-Vorstand aufgefordert wurde, auf nationaler und europäischer Ebene dafür Sorge zu tragen, dass Geschäftsmodelle gewerblicher Anbieter von Behandlungsgeräten zur Selbstbehandlung, zum Beispiel aktuell Alignern, strikt unterbunden werden.

 


Finanzielle Bedeutung der PKV erneut gewachsen

Die zusätzlichen Finanzmittel im deutschen Gesundheitssystem, die nur deshalb entstehen, weil für Privatpatienten die Kosten nach anderen Bedingungen erstattet werden als für gesetzlich Versicherte, sind erneut gestiegen. Der sogenannte Mehrumsatz der Privatversicherten lag nach neuesten Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) im Jahr 2015 bei 12,63 Milliarden Euro. Dies entspreche einem Plus von 180 Millionen Euro (1,4 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Seit 2006 hat der Mehrumsatz damit um fast 30 Prozent zugenommen.

Fast die Hälfte des Mehrumsatzes (6,1 Milliarden Euro) entfiel auf die ambulante ärztliche Versorgung. Dies bedeute im Schnitt für jede ambulante Arztpraxis durchschnittlich 50.200 Euro Mehreinahmen im Jahr. Privatversicherte, die 11 Prozent der Gesamtbevölkerung bilden, stellten somit 23,5 Prozent der Praxiseinnahmen aller niedergelassenen Ärzte. Die WIP-Studie "Mehrumsatz und Leistungsausgaben in der PKV – Jahresbericht 2017" kann unter wip-pkv.de heruntergeladen werden.

Pflege: Vereinbarung in Hamburg geschlossen

Die Zahnärztekammer Hamburg, die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg und die Hamburgische Pflegegesellschaft haben eine Vereinbarung zu einer engeren Zusammenarbeit im Interesse der Mundgesundheit der Pflegebedürftigen in der Hansestadt geschlossen. Vereinbart wurde ein erster, neun Punkte umfassender Maßnahmenkatalog, der unter anderem Schulungen und Informationen für Pflegepersonal, Angehörige, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal umfasst. Die aufsuchende Zahnmedizin soll gefördert und unterstützende Pfade für die zahnärztliche Behandlung erarbeitet werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit kontinuierlich fortzuentwickeln.

Gute Kassenlage bei den Krankenkassen

Die finanzielle Situation der Krankenkassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist weiter besser als erwartet. Die Kassen schlossen das erste Quartal 2017 erneut mit einem Plus ab, vor allem die AOKen verbuchten Überschüsse. Geschuldet sei dies der anhaltend guten Konjunktur, heißt es. Allerdings hatte die Bundesregierung für 2017 den Kassen auch einen Milliardenzuschuss aus dem Gesundheitsfonds gezahlt. Der erneute Überschuss vor allem bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen befeuert auch die Diskussion um die Neuordnung des Risikostrukturausgleichs, auch Morbi-RSA genannt, zwischen den Kassen. Davon profitiere vor allem die AOK, so die Kritik der anderen Kassen.

Mehr als die Hälfte hat erhebliche Mühe

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat erhebliche Mühe, die ständig wachsende Fülle gesundheitsrelevanter Information zu verstehen und daraus Entscheidungen für die eigene Gesundheit abzuleiten, so das Ergebnis einer Studie der Universität Bielefeld vom vergangenen Jahr. Die gleiche Befragung hatte zuvor in anderen Ländern deutlich höhere Kompetenzwerte ergeben – zum Beispiel in den Niederlanden, Dänemark, Irland und in Polen. Das berichten die Veranstalter des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit, der vom 20. bis 22. Juni 2017 in Berlin stattfindet und zum Thema "Der mündige und gut informierte Patient im deutschen Gesundheitswesen – Zukunftsvision oder Fata Morgana?" eine Diskussionsrunde veranstaltet.

Zwischen neun und 15 Milliarden Euro gehen nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums jährlich verloren, weil die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten nicht ausreichend funktioniert. Schlecht informierte Patienten folgten deutlich seltener dem Rat ihres Arztes, hier komme es entscheidend auf die Kommunikation des Arztes an. Diese sähen die Kommunikation „auf Augenhöhe“ mit den Patienten oft auch kritisch: Laut einer Umfrage der "Ärzte-Zeitung" im Jahr 2012 beklagten 48 Prozent der Ärzte, dass Patienten ihnen Leistungen abverlangten, die nicht erbracht werden durften, heißt es.


Neue Heilmittelrichtlinie ab 1. Juli 2017

Zum 1. Juli 2017 tritt die neue, eigenständige Heilmittelrichtlinie mit eigenem Heilmittelkatalog für die vertragszahnärztliche Versorgung in Kraft. Damit dürfen Zahnärzte bei krankheitsbedingten strukturellen/funktionellen Schädigungen des Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereichs bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie sowie der Sprech- und Sprachtherapie verordnen. Welche Leistungen verordnet werden können, ist im Heilmittelkatalog geregelt, der zur Richtlinie gehört.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband haben sich inzwischen auch auf einen Vordruck geeinigt, der von den Zahnärzten für die Verordnung anzuwenden ist, die Praxisverwaltungssoftware-Hersteller seien entsprechend informiert worden. Weitere Informationen zur Richtlinie und zum Vordruck gibt bei den jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Interessenkonflikte: AWMF aktualisiert Empfehlungen

"Die Kooperation zwischen wissenschaftlicher Medizin und Industrie ist unverzichtbar für den medizinischen Fortschritt, doch es muss exakt definiert sein, wie diese Kooperation erfolgen kann, damit sekundäre Interessen nicht die primären Interessen überlagern“, so Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Primäres Interesse müsse immer das Wohl des Patienten und die Verbesserung seiner Versorgung sein. Das gelte für Studien ebenso wie für die Ausarbeitung von Leitlinien oder die Ausrichtung von Kongressen und Tagungen. Sekundäre – beispielsweise wirtschaftliche – Interessen dürfen dieses oberste Ziel nicht beeinträchtigen. Das sei bei der Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Fachgesellschaften und wirtschaftlich orientierten Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie besonders zu beachten. Die AWMF hat dazu in ihrer Tagung Mitte Mai ihre aktualisierten Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten diskutiert und beschlossen. Mitglied der dazu gebildeten Ad-hoc-Kommission war unter anderem Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner.

Langjähriger Abwärtstrend bei Füllungen

51,627 Millionen Zahnfüllungen wurden im Jahr 2015 in Deutschland über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet. Der langfristige Abwärtstrend bei der Zahl der Füllungen setzt sich somit mit einem Rückgang um 2,2 Prozent je Mitglied gegenüber dem Vorjahr fort, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit Verweis auf das "Jahrbuch 2016" der KZBV.

"Null-Euro-Ärzte" in der Datenbank

Im vergangenen Sommer startete "Spiegel online" zusammen mit "Corretiv" eine Online-Datenbank zu Ärzten, die Zahlungen von der Pharmaindustrie erhalten haben. Im Juni 2016 veröffentlichten die Pharmaunternehmen erstmals die Namen von Ärzten und Heilberuflern, die Geld oder geldwerte Vorteile erhalten hatten. Laut "Spiegel online" haben Pharmakonzerne in Deutschland im Jahr 2015 575 Millionen Euro an Ärzte und andere Heilberufler gezahlt.

Das Geld sei für Vortragshonorare, Reisespesen, für Anwendungsbeobachtungen oder als Honorar für die Durchführung von Studien geflossen. Ärzte könnten aber selbst entscheiden, ob sie an der Transparenzinitiative teilnehmen – nur 29 Prozent der Ärzte, die Gelder erhielten, hätten der Veröffentlichung ihrer Namen zugestimmt. Jetzt können sich daher auch Ärzte in die Datenbank eintragen lassen, die kein Geld von der Industrie annehmen oder erhalten haben und das erkennbar machen möchten, heißt es auf "Spiegel online".

Mehr als die Hälfte hat erhebliche Mühe

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat erhebliche Mühe, die ständig wachsende Fülle gesundheitsrelevanter Information zu verstehen und daraus Entscheidungen für die eigene Gesundheit abzuleiten, so das Ergebnis einer Studie der Universität Bielefeld vom vergangenen Jahr. Die gleiche Befragung hatte zuvor in anderen Ländern deutlich höhere Kompetenzwerte ergeben – zum Beispiel in den Niederlanden, Dänemark, Irland und in Polen.

Das berichten die Veranstalter des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit, der vom 20. bis 22. Juni 2017 in Berlin stattfindet und zum Thema "Der mündige und gut informierte Patient im deutschen Gesundheitswesen – Zukunftsvision oder Fata Morgana?" eine Diskussionsrunde veranstaltet. Zwischen neun und 15 Milliarden Euro gehen nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums jährlich verloren, weil die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten nicht ausreichend funktioniert.

Schlecht informierte Patienten folgten deutlich seltener dem Rat ihres Arztes, hier komme es entscheidend auf die Kommunikation des Arztes an. Diese sähen die Kommunikation „auf Augenhöhe“ mit den Patienten oft auch kritisch: Laut einer Umfrage der „Ärzte-Zeitung“ im Jahr 2012 beklagten 48 Prozent der Ärzte, dass Patienten ihnen Leistungen abverlangten, die nicht erbracht werden durften, heißt es.

KBV mit Acht-Punkte-Programm

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat auf ihrer Vertreterversammlung am 22. Mai 2017 in Freiburg i. Br. ein Acht-Punkte-Programm zur Bundestagswahl verabschiedet. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zeigte sich selbstbewusst und kämpferisch in seinen Statements. So soll die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen besser koordiniert werden, wer keine stationäre Behandlung benötige, solle von Anfang an zum ambulanten Facharzt geleitet werden.

Gassen forderte ein klares Bekenntnis der Politik zur ambulanten Versorgung. Die Budgetierung müsse abgeschafft, die Bedarfsplanung nicht nur an der Demografie, sondern auch am medizinischen Fortschritt orientiert werden. Die KBV sprach sich ebenso wie der Deutsche Ärztetag (siehe Seite 4 dieser Ausgabe) für die Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen wie Praxisassistenten oder Arztassistenten (Physician Assistant) aus.

"4 Wochen rauchfrei" zum Weltnichtrauchertag

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) startet zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2017 eine neue vierwöchige Online-Aktion, um Raucher zum Nichtrauchen zu motivieren. Unter rauchfrei-info.de können sich Raucher unter dem Motto "4 Wochen rauchfrei" an der Gemeinschaftsaktion beteiligen und Erfahrungen austauschen, wie es ist, weniger oder gar nicht mehr zu rauchen. Es gibt Tipps und Hilfestellungen, wie sich der Zigarettenkonsum reduzieren lässt, auch Experten stehen für einen Chat zur Verfügung. Nicht gerauchte Zigaretten werden als Motivationshilfe "virtuell" gesammelt.

DGI-Landesverband Bayern mit neuem Vorstand

Während des Frühjahrssymposiums des mitgliederstärksten bayerischen Landesverbands im DGI e.V. fanden Ende April in Regensburg Wahlen für die neue Vorstandschaft statt. Dabei musste ein neuer 1. Vorsitzender gemäß der Satzung und Geschäftsordnung gewählt werden, da der amtierende Vorsitzende Dr. Friedemann Petschelt die erlaubten zwei Amtsperioden den Landesverband mit Erfolg führen konnte. Der scheidende 1. Vorsitzende Petschelt wurde von Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert und mit großem Dank verabschiedet. Langanhaltender Beifall bestätigte die gelungene Amtsführung.

Bei der Neuwahl des Vorstands wurde PD Dr. Dietmar Weng, Starnberg, als 1. Vorsitzender einstimmig gewählt. Als zweite Vorsitzende wurden Dr. Claudio Cacaci, München, und Dr. Ulrich Zimmermann, Regensburg, in ihren Ämtern bestätigt. Dr. Friedemann Petschelt ist in der nächsten Amtsperiode Pastpräsident, als universitärer Beisitzer wurde Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert, Regensburg gewählt. Als Beisitzer sind Dr. Daniel Ebenbeck, Regensburg, und Dr. Christian Felix, Bamberg, neu im Vorstand gewählt.

Dr. Thorsten Flägel führt weiter den FVDZ Nordrhein

Die Landesversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte in Nordrhein hat Mitte Mai in Düsseldorf den amtierenden Landesverbandsvorsitzenden Dr. Thorsten Flägel einstimmig in seinem Amt bestätigt. Auch seine beiden Stellvertreter Dr. Thomas Heil und Dr. Christoph Hassink wurden mit großen Mehrheiten wiedergewählt. Ebenfalls mit großer Zustimmung gewählt wurden die fünf Beisitzer Martin Hendges, Dr. Stefan Jurisch, Dr. Dirk Specht, Dr. Andreas Janke und Dr. Dirk Erdmann.

Flägel lobte in seiner Rede die neue Qualität der Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FVDZ. Als besonders erfreulich aus nordrheinischer Sicht bezeichnete er die Wiederwahl von Dr. Wolfgang Eßer zum Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und die Wahl von Martin Hendges zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.  (Quelle: ADP-Medien)

Neue Heilmittelrichtlinie ab 1. Juli 2017

Zum 1. Juli 2017 tritt die neue, eigenständige Heilmittelrichtlinie mit eigenem Heilmittelkatalog für die vertragszahnärztliche Versorgung in Kraft. Damit dürfen Zahnärzte bei krankheitsbedingten strukturellen/funktionellen Schädigungen des Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereichs bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie sowie der Sprech- und Sprachtherapie verordnen. Welche Leistungen verordnet werden können, ist im Heilmittelkatalog geregelt, der zur Richtlinie gehört.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband haben sich inzwischen auch auf einen Vordruck geeinigt, der von den Zahnärzten für die Verordnung anzuwenden ist, die Praxisverwaltungssoftwarehersteller seien entsprechend informiert worden. Weitere Informationen zur Richtlinie und zum Vordruck gibt bei den jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Neue unparteiische Spitze im G-BA

Die neue Zusammensetzung der "Unparteiischen" im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) steht laut Bericht der "FAZ" vom 11. Mai 2017 bereits fest. Danach soll anstelle der Ärztin Dr. Regina Klackow-Franck künftig der Jurist und frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Lars Lindemann, zurzeit Geschäftsführer des Spitzenverbands der Fachärzte, in das Gremium einrücken.

Klackow-Franck wäre, so heißt es, gerne noch einmal angetreten. Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank-Ulrich Montgomery kritisiert diese Entscheidung, weil mit Lindemann künftig noch ein Jurist und kein Mediziner mehr bei den wichtigen unparteiischen Mitgliedern des G-BA vertreten wäre. Für den aus Altersgründen ausscheidenden Harald Deisler soll der ehemalige AOK-Vorstand Uwe Deh das Trio mit dem amtierenden G-BA-Vorsitzenden Prof. Josef Hecken komplettieren. Allen drei Genannten wird ein starkes Ego attestiert.

Neue Verordnung tritt am 25. Mai in Kraft

Die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) ist im EU-Amtsblatt am 5. Mai 2017 veröffentlicht worden und tritt am 25. Mai in Kraft. Sie ist nach einer dreijährigen Übergangszeit am 26. Mai 2020 verpflichtend anzuwenden. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erneuerte seine Kritik an den zu knappen Fristen und Übergangsregelungen, er sieht im aktuellen Zeitplan und den neuen Vorgaben eine sehr große Belastung vor allem für kleine und mittelgroße Medizinproduktehersteller.

GOÄ ist Thema auf dem Deutschen Ärztetag

Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird eines der großen Themen auf dem 120. Deutschen Ärztetag vom 23. bis 26. Mai in Freiburg im Breisgau sein. Das kündigte die Bundesärztekammer auf einer Vorpressekonferenz in Berlin an. Man werde die Grundlagen für die neue GOÄ – die Änderung der Bundesärzteordnung mit dem Paragrafenteil – vorstellen und diskutieren, hieß es. Man habe auch die Leistungslegendierungen und Bewertung noch einmal intensiv geprüft und aktualisiert und werde die überarbeiteten Entwürfe zum Leistungsverzeichnis erst dann übergeben, wenn alles geprüft und auf aktuellem Stand sei, so die BÄK.

Gröhe will im BMG weitermachen

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will gerne auch in der nächsten Legislaturperiode wieder dieses Amt ausüben. Das erklärte er auf dem Ärztetreff in Düsseldorf am 3. Mai 2017, wie der "Ärztenachrichtendienst" (änd.de) berichtet. Die wichtigsten Aufgaben in der neuen Legislaturperiode sind aus seiner Sicht die elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen, die bessere Zusammenarbeit der Sektoren und neue Berufsbilder. Er habe die Ausgaben und die Beiträge der Versicherten im Blick, eine Notwendigkeit für Kostendämpfung und Leistungseinschränkungen sehe er aber aktuell nicht. Bei der Telematik-Infrastruktur müsse jetzt aber Tempo gemacht werden.

PAR – Aufklärung und Bewusstsein in der Bevölkerung

Die Zahl der Menschen mit Parodontalerkrankungen nimmt in Deutschland ab. Dennoch besteht Handlungsbedarf, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Laut der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) haben sich die schweren Parodontalerkrankungen bei der Altersgruppe der jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) seit dem Jahr 2005 halbiert. Auch bei den jüngeren Senioren (65- bis 74-Jährige) gibt es einen deutlich rückläufigen Trend bei der Parodontitis. Die Gruppe der Patienten mit keiner oder einer milden Parodontitis habe sich verdoppelt oder sogar verdreifacht.

Die DMS V zeige, dass Parodontalerkrankungen auf dem Rückzug sind. Erfreulich sei, dass offensichtlich Präventionsmaßnahmen wie die Professionelle Zahnreinigung (PZR), aber auch das verbesserte Mundgesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung fruchteten. „Patienten, die regelmäßig eine PZR durchführen lassen, leiden bis zu 50 Prozent weniger an einer Parodontitis“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK. Dennoch bleibe die Parodontitis eine Volkskrankheit, die stark vom Mundgesundheitsverhalten der Patienten abhängig ist. Das Wissen um diese Erkrankung in der breiten Bevölkerung sei unzureichend, Aufklärung und Prävention müssten unbedingt verstärkt werden.

Dr. Thomas Ruff in Kiel verabschiedet

Der langjährige Hauptgeschäftsführer der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Thomas Ruff, ist am 30. April 2017 nach fast 30-jähriger Amtszeit in den Ruhestand gegangen. Kammerpräsident Dr. Michael Brandt würdigte Ruffs Arbeit und zeichnete ihn mit der Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft aus. Ruffs Nachfolgerin ist Diplom-Kauffrau Nicole Kerling, die zuvor in der Industrie- und Handelskammer Lübeck tätig war.

Neue Verordnung tritt am 25. Mai in Kraft

Die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) ist im EU-Amtsblatt am 5. Mai 2017 veröffentlicht worden und tritt am 25. Mai in Kraft. Sie ist nach einer dreijährigen Übergangszeit am 26. Mai 2020 verpflichtend anzuwenden. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erneuerte seine Kritik an den zu knappen Fristen und Übergangsregelungen, er sieht im aktuellen Zeitplan und den neuen Vorgaben eine sehr große Belastung vor allem für kleine und mittelgroße Medizinproduktehersteller.

AWMF fordert engere Kooperation mit der wissenschaftlichen Medizin

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat im Vorfeld der Bundestagswahl in einem Positionspapier fünf Forderungen an eine künftige Gesundheitspolitik formuliert. Im Mittelpunkt des politischen Handelns müsse nach Einschätzung der AWMF-Experten eine qualitative Verbesserung der medizinischen Versorgung aller Bürger stehen.  Das setze voraus, dass sich politische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren, die belegen, ob gesetzgeberische Maßnahmen ausreichend, notwendig und zweckmäßig sind. Damit das gelingt, muss die Gesundheitspolitik eng mit der wissenschaftlichen Medizin kooperieren.

Die zukünftige Bundesregierung müsse bei gesundheitspolitischen Entscheidungen die Entscheidungsbefugnis dafür jeweils der Ebene mit der größten fachlichen Kompetenz zuordnen – dem Bund, den Ländern oder den Organen der Selbstverwaltung. So lautet eine zentrale Forderung der AWMF. Um gesundheitspolitische Entscheidungen im Sinne einer patientenorientierten, evidenzbasierten Medizin treffen zu können, müssten Vertreter der wissenschaftlichen Medizin mehr und zu einem früheren Zeitpunkt als bisher einbezogen werden, heißt es.

Dr. Michael Diercks in Kiel an der Spitze

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Schleswig-Holstein ist wieder komplett. Der Kieler Zahnarzt Dr. Michael Diercks wird in den kommenden sechs Jahren an der Spitze des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein stehen. Eine außerordentliche Vertreterversammlung der KZV wählte ihn am 26. April 2017 mit großer Mehrheit zum Vorstandsvorsitzenden. Die außerordentliche Vertreterversammlung war notwendig geworden, nachdem der im Januar neu gewählte KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Joachim Hüttmann kurz nach seiner Wahl bereits krankheitsbedingt von seinem Amt zurückgetreten war.

Neu in den KZV-Vorstand wählten die schleswig-holsteinischen Delegierten den Alt-Duvenstedter Zahnarzt Peter Oleownik. Er übernimmt von Diercks das Amt des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Drittes Mitglied im Vorstand bleibt Diplom-Volkswirt Helmut Steinmetz.

Bundestag beschließt BKA-Gesetz – Berufsgeheimnis gekippt

Der Bundestag hat am 27. April 2017 das neue BKA-Gesetz beschlossen und damit auch das ärztliche Berufsgeheimnis gekippt. Das umstrittene und von Experten in weiten Teilen als nicht notwendig kritisierte Gesetz war vonseiten der Ärzteschaft ebenfalls heftig kritisiert worden, unter anderem wegen des fehlenden Schutzes für Ärzte und Psychotherapeuten vor präventivpolizeilichen Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusabwehr.

Dies würde in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten eingreifen, das im neuen Gesetz nicht ausreichend geschützt sei, so BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery in seinem Appell an den Bundesinnenminister und die Innenpolitiker im Bundestag. "Wer kann schon garantieren, dass bei einem solchen informationstechnischen Spähangriff nicht auch die Daten anderer Patienten offengelegt werden? Patienten sind besonders geschützte Personengruppen, und deshalb muss bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten", so Montgomery.

AWMF fordert engere Kooperation mit der wissenschaftlichen Medizin

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat im Vorfeld der Bundestagswahl in einem Positionspapier fünf Forderungen an eine künftige Gesundheitspolitik formuliert. Im Mittelpunkt des politischen Handelns müsse nach Einschätzung der AWMF-Experten eine qualitative Verbesserung der medizinischen Versorgung aller Bürger stehen. Das setze voraus, dass sich politische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren, die belegen, ob gesetzgeberische Maßnahmen ausreichend, notwendig und zweckmäßig sind. Damit das gelingt, muss die Gesundheitspolitik eng mit der wissenschaftlichen Medizin kooperieren.

Die zukünftige Bundesregierung müsse bei gesundheitspolitischen Entscheidungen die Entscheidungsbefugnis dafür jeweils der Ebene mit der größten fachlichen Kompetenz zuordnen – dem Bund, den Ländern oder den Organen der Selbstverwaltung. So lautet eine zentrale Forderung der AWMF. Um gesundheitspolitische Entscheidungen im Sinne einer patientenorientierten, evidenzbasierten Medizin treffen zu können, müssten Vertreter der wissenschaftlichen Medizin mehr und zu einem früheren Zeitpunkt als bisher einbezogen werden, heißt es.

Ärztestatistik I: in vielen Regionen Versorgungslücken

Die Schere zwischen Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten öffne sich immer weiter, erklärte Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, zur Präsentation der neuesten Ärztestatistik 2016 am 24. April 2017 in Berlin. Wer nur die leicht gestiegene Arztzahl betrachte, sehe nicht, dass in vielen Regionen bei der ärztlichen Versorgung große Lücken klafften.

Insgesamt waren bei den Ärztekammern 378.607 Ärzte gemeldet, 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 194.401 Mediziner arbeiten im Krankenhaus, ambulant tätig sind 151.989, 32.217 Mediziner arbeiten bei Behörden, Körperschaften oder in sonstigen Bereichen. Ihr Anteil sei nicht gestiegen, heißt es. Dem leichten Zuwachs stünden "enorm hohe Behandlungszahlen in Praxen und Kliniken", allein in der vertragsärztlichen Versorgung komme es zu mehr als einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten. Die Zahl der Behandlungsfälle sei in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen gestiegen, ein weiterer Anstieg sei mit dem demografischen Wandel zu erwarten.

Ärztestatistik II: Trend zur Anstellung auch ambulant

Der Anteil der Ärztinnen an der Gesamtzahl der berufstätigen Ärzte lag 2016 bei 46,5 Prozent und ist erneut gestiegen. Bei den Ärzten gibt es zudem praktisch Vollbeschäftigung, so die Ärztestatistik der BÄK. Weiter ungebrochen sei der Trend zur Festanstellung auch im ambulanten Bereich, die Zahl hat sich seit 1993 fast versechsfacht.

Der Frauenanteil sei mit 62,7 Prozent hier besonders hoch. Immer mehr angestellte Ärzte arbeiten zudem in Teilzeit. Das bedeute, dass mehr Ärzte gebraucht würden, um die gleiche Menge an Arbeit zu leisten. Es müssten mehr Ärzte ausgebildet und damit mehr Studienplätze angeboten werden – dies habe die Politik aber beim jetzt verabschiedeten "Masterplan Medizinstudium 2020" ausgeklammert. Das sei enttäuschend, so BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery.

 

Barmer kündigt "Zahnreport 2017" zur Parodontologie an

"Millionen Bundesbürger leiden an Parodontitis, die unbehandelt zum Zahnverlust führen kann. Doch die Parodontitis-Therapie scheint für viele Patienten spät oder zu spät zu kommen. Zudem durchläuft nur ein Bruchteil der Versicherten die Therapie. Zu diesen alarmierenden Ergebnissen kommt der neue Barmer Zahnreport 2017."

So kündigt die Barmer die Präsentation des neuen Reports an. Die wissenschaftliche Auswertung der Abrechnungsdaten der Barmer erfolgt erneut durch Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Dabei soll insbesondere die Situation von Diabetikern, bei denen das Risiko besonders groß ist, dass sie an einer Parodontitis erkranken, und die Rolle der Nachsorge beleuchtet werden. Die DZW wird aktuell unter dzw.de und in der nächsten Ausgabe berichten.

Neuauflagen Hygieneleitfaden und Hygieneplan erschienen

Der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der gemeinsam von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und DAHZ herausgegebene Rahmenhygieneplan, der am Bildschirm auf die individuellen Praxisgegebenheiten angepasst werden kann, sind überarbeitet worden und können unter dahz.org und bzaek.de abgerufen werden.

Der 11. Hygieneleitfaden des DAHZ nimmt zu aktuellen Entwicklungen bei Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung in der Zahnmedizin Stellung. Wesentliche Anpassungen gab es in den Kapiteln „Händedesinfektion“, „Handschuhe“, „Wasserführende Systeme“, „Praxiswäsche“ und "Postexpositionsprophylaxe". Ein ergänzendes Dokument macht alle Änderungen kenntlich. Auch für den Rahmenhygieneplan sind eine Vergleichsfassung sowie eine Arbeitsanweisung bereitgestellt, heißt es im aktuellen „Klartext“ der BZÄK.

EU- Dienstleistungspaket – BZÄK begrüßt Rüge aus Berlin

Bundestag und Bundesrat haben Anfang März deutliche Kritik am Dienstleistungspaket der EU-Kommission zum Ausdruck gebracht und sogenannte Subsidiaritätsrügen erhoben. Die Kritik richtet sich gegen den Richtlinienvorschlag für einen Verhältnismäßigkeitstest des Berufsrechts. Der nationale Gesetzgeber soll demnach vor Erlass neuen oder der Änderung bestehenden Berufsrechts anhand von der Europäischen Kommission vorgegebener Kriterien prüfen, ob berufliche Regulierungen verhältnismäßig sind. Aus Sicht von Bundestag und Bundesrat ist die geplante Richtlinie nicht erforderlich und verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüße diese Entwicklung und stelle sich ausdrücklich hinter die Argumentation von Bundestag und Bundesrat. Denn Berufsregeln dienten dem Patienten- und Verbraucherschutz sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus – gerade in medizinischen Berufen, heißt es im aktuellen "Klartext". Angesichts des bevorstehenden Bundestagswahlkampfs werde die BZÄK in ihrem Gesundheitspolitischem Programm einen besonderen Schwerpunkt auf die europapolitischen Forderungen an die Parteien legen.

Gematik sagt Testphase im Süden ab

Während im Bereich Nord die Testphase zum Versichertenstammdatenmanagement mit der elektronischen Gesundheitskarte seit November 2016 läuft, hat die Gematik nach einem Bericht des „Ärztenachrichtendiensts“ („änd“) den Test in der Region Süd in Bayern und Sachsen abgeblasen. "Die Gesellschafter der Gematik haben beschlossen, keine gesonderten Maßnahmen zur Erprobung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) in der Testregion Südost durchzuführen", habe die Gematik am 20. April 2017 auf "änd"-Anfrage mitgeteilt.

Die Entscheidung habe aber keinen Einfluss auf den Start des Rollouts, aus der Testregion Nord lägen ausreichend signifikante Ergebnisse vor, so die Gematik. Ob das zum 1. Juli 2017 klappen wird, sei aber offen, da es immer noch an den zertifizierten Konnektoren fehle, die nach den strengen Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) für den sogenannten Online-Produktivbetriebx zugelassen sind.

Klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung gefordert

Der neue Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz – Dr. Peter Matovinovic als Vorsitzender und Marcus Koller sowie Joachim Stöbener als stellvertretende Vorstandsvorsitzende – erwartet von der Politik ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung und fordert weniger staatliche Einflussnahme.

"Der zahnärztliche Berufsstand muss seine Geschicke selbst in der Hand behalten und darf nicht von Fremden verwaltet werden", so Matovinovic im "dentTV-Magazin", dem KZV-eigenen Online-Magazin. Koller erklärte, dem Berufsstand würden immer mehr unnötige Vorgaben aufoktroyiert. Er sehe es als Aufgabe der KZV Rheinland-Pfalz, gesetzliche Regelungen pragmatisch für die Praxis umzusetzen.

KBV und Kassen wegen Telematik vors Schiedsamt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich über die Kostenübernahme für die Telematik-Erstausstattung der Arztpraxen nicht einigen können. Nun muss Ende April das Bundesschiedsamt im Streit entscheiden. Die Kassen hätten die Kosten der Erstausstattung für die Arztpraxen nicht komplett finanzieren wollen, heißt es dazu vonseiten der KBV, die eben diese vollständige Kostenübernahme fordert.

Im Streit sei es vor allem um die Kosten für die Konnektoren gegangen, die ab 1. Juli 2018 in allen Praxen installiert sein müssen. Die Einigung zur Kostenregelung sollte eigentlich schon bis Ende März erfolgt sein, damit der Online-Rollout, wie im Gesetz vorgesehen, am 1. Juli 2017 starten kann. Die Verhandlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband über die Kostenübernahme für die Ausstattung der Zahnarztpraxen ist vom Konflikt zwischen KBV und Kassen nicht betroffen, heißt es vonseiten der KZBV.

"Bürger Initiative Gesundheit e.V." gibt auf

Die "Bürger Initiative Gesundheit e.V." gibt auf. Der Verein, der unter anderem im Novellierungsprozess der Gebührenordnung für Zahnärzte gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer und der Bundesärztekammer Position gegen eine Öffnungsklausel in der GOZ bezogen hatte, setzt einen Beschluss des Vorstands aus dem Jahr 2016 um, den Verein mit Wirkung zum Jahr 2017 zu liquidieren.

"Die Hintergründe liegen in der destruktiven Entwicklung des Gesundheitswesens zu Lasten der Qualität der Versorgung/Behandlung/Betreuung der Bürger/Versicherten/Patienten. Unsere Bemühungen, konstruktive Entwicklungen darzulegen und zu fordern, fanden bei den Bürgern, Lobbyisten, den Politikern, der Wissenschaft, der Ökonomie immer weniger Gehör. Damit war und ist die Grundlage für die Aufgabenstellungen des Vereins und seiner Satzung entfallen", heißt es in der Pressemeldung des Vereins zur Auflösung.

"Wir bedanken uns bei allen Personen, die uns unterstützt haben. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis für unsere Entscheidung. Seit dem Jahr 1989 bis zum Jahr 2017, also seit 28 Jahren, war der gemeinnützige Verein mit ehrenamtlich tätigen Vorständen unabhängig aktiv. Dabei ging es um die nachhaltige Einflussnahme auf die Entwicklungen des Gesundheitswesens zugunsten der Bürger, Versicherten, Patienten, Pflegebedürftigen."

Beim Zugang ist Deutschland auf Platz eins

Beim Zugang zu medizinischen Leistungen liegt Deutschland im Vergleich in Europa auf Platz eins. Patienten haben hierzulande mit Abstand die kürzesten Wartezeiten. 76 Prozent der Patienten erhielten am selben oder am nächsten Tag einen Arzttermin. Das ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP).

Zudem zeige der internationale Vergleich für Deutschland besonders kurze Fristen für die Zeit von Zulassung bis zur Markteinführung neuer Medikamente und eine besonders große Therapiefreiheit. So hätten Patienten direkten Zugang zum Facharzt ihrer Wahl – dies sei in der Mehrzahl der europäischen Länder ausgeschlossen.

Mediziner und Fachpersonal müssen Patienten beraten können

Mit der Digitalisierung kommen auf Mediziner und Fachpersonal in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen neue Anforderung zu – zum einen im korrekten Umgang mit Geräten, Datenbanken und Co., zum anderen in der sachkundigen Beratung von Patienten und Angehörigen zum Beispiel zu medizinischen Apps oder zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte.

Das war eines der Themen der Jahrestagung der Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen im März in Berlin, die sich auch mit den Folgen der Digitalisierung für die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe befasste. In diesem Zusammenhang betonten die Teilnehmer, dass viele Anwendungen im Bereich Lifestyle und Medizin bei Prävention, Diagnostik und Therapie zwar nützlich sein könnten, sie würden aber auch Risiken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Daten bergen. Die Fachberufekonferenz forderte deshalb die Anbieter von Gesundheits-Apps auf, Nutzer in verständlicher Sprache über die Funktionen der jeweiligen App aufzuklären. Die Transparenz bei der Datenverarbeitung und die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten müssten gewährleistet sein.

 

IT-Industrie zur Telematikinfrastruktur

Bis zum 30. Juni 2018 muss die Telematikinfrastruktur in allen Praxen und Kliniken stehen ("Rollout"). Jetzt hat sich der Bundesverband Gesundheits-IT mit einem Positionspapier zu Wort gemeldet. Darin heißt es, man sehe noch zum Teil erhebliche Risiken bei der Umsetzung der Vorgaben, vor allem beim Zeitplan.

Diese Risiken könne die Industrie selbst nicht beeinflussen. Die Industrie fordert daher vor allem von der Gematik, umsetzbare Spezifikationen für alle Komponenten bereitzustellen, die für die Telematikinfrastruktur erforderlich seien. Die Softwareanbieter wollen zudem Transparenz zur Finanzierung des Großprojekts "Rollout". Im Gegenzug verpflichte man sich, fristgerecht alle für das Rollout relevanten Maßnahmen umzusetzen, heißt es.

Mediziner und Fachpersonal müssen Patienten beraten können

Mit der Digitalisierung kommen auf Mediziner und Fachpersonal in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen neue Anforderung zu – zum einen im korrekten Umgang mit Geräten, Datenbanken und Co., zum anderen in der sachkundigen Beratung von Patienten und Angehörigen zum Beispiel zu medizinischen Apps oder zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte.

Das war eines der Themen der Jahrestagung der Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen im März in Berlin, die sich auch mit den Folgen der Digitalisierung für die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe befasste. In diesem Zusammenhang betonten die Teilnehmer, dass viele Anwendungen im Bereich Lifestyle und Medizin bei Prävention, Diagnostik und Therapie zwar nützlich sein könnten, sie würden aber auch Risiken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Daten bergen. Die Fachberufekonferenz forderte deshalb die Anbieter von Gesundheits-Apps auf, Nutzer in verständlicher Sprache über die Funktionen der jeweiligen App aufzuklären. Die Transparenz bei der Datenverarbeitung und die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten müssten gewährleistet sein.

GOZ-Kommentar der BZÄK aktualisiert

Die Bundeszahnärztekammer hat Ende März eine neue Fassung ihres Kommentars zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bereitgestellt, die auf der Internetseite der BZÄK unter bzaek.de, Rubrik "Für Zahnärzte", heruntergeladen werden kann. Zur schnelleren Orientierung über die Änderungen gibt es eine tabellarische Übersicht, die ebenfalls dort eingestellt ist.

Bundesweite Tarifverträge für ZFA gefordert

Der Verband der medizinischen Fachberufe hat anlässlich der Internationalen Dental-Schau erneut bundesweite Tarifverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) gefordert, um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Zudem sollte die anstehende Neuordnung des Ausbildungsberufs ZFA als Chance genutzt werden, den Beruf attraktiver zu machen.

Einen weiteren Schwerpunkt sieht der Verband in der Qualität der Ausbildung. „Hier sollten wir gemeinsam mit den Zahnärztekammern daran arbeiten, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Ein wichtiger Punkt ist zum Beispiel, dass alle, die in der Zahnarztpraxis an der Ausbildung beteiligt sind, dafür entsprechende Qualifikationen erwerben“, so Sylvia Gabel, Referatsleiterin für die ZFA im Verband.

Mehr Geld für freiwillige Leistungen ausgegeben

Bei den gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Ausgaben für freiwillige Leistungen in den vergangenen vier Jahren fast verdoppelt. Das berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf Daten des Bundesgesundheitsministeriums, die von einer Linken-Gesundheitspolitikerin angefordert wurden. Die Kassen gaben 2016 für diese „Satzungsleistungen“ wie Homöopathie, Osteopathie, Professionelle Zahnreinigung, Gesundheitskurse etc. etwa 1,5 Milliarden Euro aus. 2012 waren es nur 780 Millionen Euro.

Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer

Die Zahl der bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft getroffenen Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern ist 2016 auf 7.639 gestiegen (2015: 7.215). In 2.245 Fällen habe ein Behandlungsfehler vorgelegen, so die Bundesärztekammer bei der Vorlage der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2016. Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, sei aber extrem niedrig, so Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, so schlimm auch jeder Einzelfall sein könne. Er verwies auf die seit 2004 deutlich gestiegene Gesamtzahl der Behandlungsfälle in Klinik und Praxis – 696 Millionen ambulant und 19,8 Millionen in Kliniken. Gemessen daran liege die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich, so Crusius.

Approbationsordnung erneut verschoben

Die für Mai 2017 vorgesehene Beratung im Bundesrat zur neuen Approbationsordnung für die Zahnmedizin ist erneut verschoben worden. Das wurde am Rande der Internationalen Dental-Schau bekannt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte zum Herbst 2016 einen Referentenentwurf für die seit 2005 immer wieder verschobene Novellierung angekündigt, der dann tatsächlich auch kam und kurz vor Weihnachten in die Anhörung im Bundestag ging. Wegen der Einarbeitung daraus folgender Änderungen war der Termin für die Behandlung im Bundesrat auf Mai (12. Mai 2017) verschoben worden – dieser Termin soll nun erneut nicht zu halten sein.

Niedersächsische FVDZ-Vorsitzende will in den Landtag

Die niedersächsische Landesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Annette Apel, will für die FDP in den Landtag Niedersachsen einziehen. Sie war Anfang des Jahres von FDP-Kreisverband mit großer Mehrheit für diese Kandidatur im Wahlkreis 16 Göttingen nominiert worden. Sie sei damit eine der wenigen freiberuflich tätigen Medizinerinnen, die sich in Niedersachsen um ein Abgeordnetenmandat bewerben. Apel wird daher bei der nächsten FV-Landesversammlung am 17. Juni 2017 nicht mehr für das Amt der Landesvorsitzenden kandidieren, wie sie den Spitzengremien des LV jetzt mitteilte. "Dass jetzt eine Zahnärztin kandidiert, ist eine tolle Sache", so Dr. Ulrich Keck, Pressesprecher des FV Niedersachsen.

"Masterplan Medizinstudium 2020" ins Stocken geraten

Der von der Großen Koalition angeschobene "Masterplan Medizinstudium 2020", der vonseiten der Mediziner- und Medizinstudierendenverbände durchaus kritisch begleitet wurde und eigentlich nun mit diversen Änderungen auf der Zielgerade war, ist nun ins Stocken geraten. Hintergrund sind Streitigkeiten mit den Ländervertretern um die Kosten. Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery reagierte verärgert:

"Eine Reform des Medizinstudiums gibt es nicht zum Nulltarif. Das hätte der Politik klar sein müssen, als sie vor mehr als zwei Jahren ihre Beratungen zum 'Masterplan Medizinstudium 2020' aufgenommen hat. Umso unverständlicher ist es, dass das Vorhaben auf der Zielgeraden wegen Streits um die Kosten ins Stocken gerät. Es kann nicht sein, dass die Ländervertreter Zuständigkeiten und Verantwortung für sich reklamieren, aber mit dem Finger auf andere zeigen, wenn es um das Bezahlen geht. Dieses unwürdige Spiel kennen wir aus der Krankenhausinvestitionsfinanzierung zur Genüge. Bei den weiteren Beratungen zur Reform des Medizinstudiums darf sich das nicht wiederholen. Wir brauchen klare und langfristige Finanzierungsvereinbarungen für die ärztliche Nachwuchsförderung. Andernfalls bleibt der Masterplan bloße Makulatur."

Präventionspreis 2017 zum Dauerbrenner Gruppenprophylaxe

Am 22. März 2017 setzen CP GABA und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihre "Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland" fort. Neues Schwerpunktthema 2017 ist "Gruppenprophylaxe interdisziplinär – Bilanz und Perspektiven". "Millionen von Kindern und Jugendlichen nehmen in Deutschland Jahr für Jahr an der Gruppenprophylaxe teil. Sie trägt damit ganz wesentlich zur gesundheitlichen Chancengleichheit bei, denn sie erreicht gerade diejenigen, die selten eine Zahnarztpraxis besuchen", so Professor Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK.

"Wir möchten dieses Instrument weiterhin aktiv fördern und gemeinsam mit unseren Partnern interdisziplinär bearbeiten. Dafür benötigen wir auch die Unterstützung der Politik und der gesetzlichen Krankenkassen." AuchDr. Marianne Gräfin Schmettow, Leiterin Scientific Affairs bei CP GABA, freut sich über die Weiterführung der Initiative in der inzwischen dritten Runde. „Wir unterstützen gemeinsam mit der BZÄK Themen, die brennen, aber vielleicht noch nicht so im Fokus der Fachöffentlichkeit stehen, wie sie eigentlich sollten“, so Schmettow. Um die besten Ansätze in der Gruppenprophylaxe sichtbar zu machen, schreiben die Initiatoren auch in diesem Jahr einen Präventionspreis aus. Die Ausschreibungsdetails werden separat bekannt gegeben.

TdZ-Motto: "Gemeinsam für starke Milchzähne"

Kinderzähne stehen im Fokus des diesjährigen Tags der Zahngesundheit (TdZ) am 25. September. "Gesund beginnt im Mund – gemeinsam für starke Milchzähne" lautet das Motto, das der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit jetzt bekanntgegeben hat. Milchzähne seien wichtiger als viele denken, heißt es zur Begründung. Zerstörte oder vorzeitig verlorene Milchzähne erschwerten nicht nur die korrekte Zuordnung der Zähne im bleibenden Gebiss, sondern führten auch zu Störungen in der Entwicklung eines Kindes.

Der Aktionskreis möchte in diesem Jahr aufzeigen, wie bedeutsam Milchzähne für die Kiefer- und Sprachentwicklung sind, wie Kinderzähne von Anfang an gesund bleiben und wie die Akteure der Zahngesundheit gemeinsam die Aufklärung in der Bevölkerung verstärken können. Weitere Informationen unter tagderzahngesundheit.de

Korruption auf der IDS: Keine Panik

Was bedeutet das Antikorruptionsgesetz für den Messebesuch auf der IDS diese Woche in Köln? Dürfen Zahnärzte nicht einmal mehr kleine Give-aways annehmen, ohne sich dem Verdacht der Bestechlichkeit auszusetzen? "Keine Panik", rät Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schnieder. Mit dem Beachten einiger klarer Regeln, die eigentlich schon immer gegolten haben, bewegen sich Zahnärzte und Unternehmen auf der sicheren Seite.

BÄK fordert mehr Schutz für Ärzte vor Gewalt

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert einen größeren Schutz für Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen vor Gewalt und tätlichen Angriffen. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf müsse in diesem Punkt erweitert werden. "Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleistenden (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufs, zum Beispiel im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, heißt es in einem Schreiben von BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an Bundesjustizminister Heiko Maas.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von  Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärztinnen und Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisiert Montgomery. Ebenfalls nicht erfasst seien Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern oder Praxen. Der von dem Gesetz erfasste Personenkreis sollte entsprechend vergrößert werden, fordert der BÄK-Präsident. "Die sich in hohem Maße engagierenden Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe verdienen entsprechenden Schutz§

Gemeinsame Messe in Stuttgart

In diesem Jahr wird die Fachdental Südwest am 20. und 21. Oktober 2017 in Stuttgart erstmals in Zusammenarbeit der Messe Stuttgart mit der Leistungsschau Dentalfachhandel GmbH (LDF) durchgeführt. "Eine Partnerschaft durchaus auf Augenhöhe: Die Messe Stuttgart organisiert seit mehr als 27 Jahren die Branchenfixpunkte Fachdental Südwest und Fachdental Leipzig, die LDF ist Veranstalterin der id infotage dental in München, Frankfurt und Berlin. Durch die angestrebte Kompetenzbündelung soll das Stuttgarter Messe-Angebot noch attraktiver werden", heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung beider Organisationen.

Kernstück soll die "Dental Arena" mit Fachvorträgen werden, in diesem Jahr vor allem zum Antikorruptionsgesetz, das zu einer großen Verunsicherung bei Industrie, Handel und Kunden geführt habe, heißt es. Die Messe soll unter beiden Bezeichnungen –Fachdental Südwest und id infotage dental Stuttgart – laufen. Mehr Informationen unter www.fachdental-suedwest.de und infotage-dental.de, so Montgomery.

 

Künftig drei KZV-Vorstände in Bayern und mehr Delegierte

Die erste Arbeits-Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) hat am 18. Februar 2017 wichtige Satzungsänderungen beschlossen. Dem Vorstand der KZVB sollen künftig drei statt bisher zwei Mitglieder angehören. Die Zahl der VV-Delegierten wird in der nächsten Wahlperiode von 27 auf 45 erhöht. Dies solle eine stärkere Beteiligung der Basis und junger Kollegen ermöglichen. Für beide Änderungen, die im Wahlkampf auch wegen der Kosten umstritten waren, gab es in geheimer Abstimmung die nötige Zweidrittel-Mehrheit. Die Ausgaben für den dreiköpfigen Vorstand werden nicht höher sein als die für den zweiköpfigen, heißt es.

Die neue Satzung muss noch durch das Aufsichtsministerium genehmigt werden. Der dritte hauptamtliche Vorsitzende kann laut KZVB in einer der nächsten Vertreterversammlungen gewählt werden.

Außerdem soll die Zusammenarbeit von KZVB und Bayerischer Landeszahnärztekammer (BLZK) intensiviert werden, derzeit sind Kammer- und KZVB-Vorstand mit denselben Personen – Christian Berger und Dr. Rüdiger Schott – besetzt. Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Delegierten einen Antrag des Vorstands, der die Kooperation der beiden Körperschaften konkretisiert. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten auch einen weiteren Leitantrag mit politischen Forderungen der Zahnärzteschaft im Vorfeld der Bundestagswahl 2017.

Abrechnung neuer FU-Leistungen "Zukunftsmusik"

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Babys und Kleinkindern sind immer noch nicht abrechenbar. Darauf weist laut ADP-Medien die KZV Nordrhein (KZV-NR) in ihrem jüngsten Informationsdienst (ID 02/2017) unter Bezug auf den von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlichten Ratgeber "Frühkindliche Karies vermeiden" hin: "Sofern in dem Ratgeber allerdings von Früherkennungsuntersuchungen die Rede ist, die in drei Sitzungen zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat stattfinden sollen, müssen wir leider feststellen, dass dieses noch ,Zukunftsmusik‘ ist. Die Änderung der zahnärztlichen Früherkennungsrichtlinie ist beim G-BA derzeit noch anhängig und wird voraussichtlich noch einige Zeit auf sich warten lassen." Mit einigen Krankenkassen bestünden bereits selektivvertragliche Regelungen zur Honorierung der neuen FU-Leistungen, in anderen Fällen stünden derzeit nur die Positionen 01 und Ä1 als Abrechnungsmöglichkeit in der GKV zur Verfügung, so die KZV-NR.

Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Bei wichtigen Medikamenten, so bei Zytostatika, aber auch bei Antibiotika und anderen häufig eingesetzten Medikamenten gibt es derzeit Lieferschwierigkeiten – unter anderen, weil die Rohstoffe für viele Präparate heute auch aus Kostengründen fast ausschließlich in Asien, vor allem in China und Indien, hergestellt werden, und Produktionsprobleme dort zu globalen Engpässen führen.

Dr. Susanne Johna, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, fordert die Bundesregierung jetzt zum Handeln auf: "Wenn wir die Versorgung mit überlebenswichtigen Medikamenten wie Antibiotika oder Krebsmitteln sicherstellen wollen, brauchen wir ein verpflichtendes Register und spürbare Sanktionen bei Nichtmeldung", so Johna, Es reiche nicht aus, dass Pharmaunternehmen Lieferengpässe auf freiwilliger Basis melden. Es müssten auch bereits drohende Versorgungsengpässe gemeldet werden. Selbstverständlich müssten für Medikamente auch faire Preise bezahlt werden. "Rabattverträge dürfen das Preisniveau nicht so tief drücken, dass sich die Produktion nicht mehr lohnt oder sich auf wenige Hersteller in China oder Indien konzentriert", so die Ärztin.

Auch müssten die zuständigen Behörden mehr Kompetenzen erhalten und zum Beispiel Pharmaunternehmen und Großhändlern Maßnahmen vorschreiben können, die die Verfügbarkeit wichtiger Medikamente sicherstellen. „Dazu gehört auch der Aufbau von strategischen Reserven von zu definierenden wichtigen Medikamenten“, so Johna.

Neuer ZFV-Geschäftsführer

Joachim Bohl (55) ist ab 1. März 2017 zum Geschäftsführer der ZFV – Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH, der Dr. Hinz Dental Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG sowie der Haranni Academie für Heilberufe GmbH bestellt worden. Alle drei Firmen sind Teil der Dr. Hinz Unternehmen mit Sitz in Herne.

Bohl verfügt über langjährige Erfahrungen auf Geschäftsleitungsebene als CFO und COO im In- und Ausland. Als Unternehmensberater für international tätige Konzerne leitete er Business-Development- und Change-Management-Projekte in verschiedenen Ländern. Unternehmensgründer Prof. Dr. Rolf Hinz und seine Familie wollen die erfolgreiche Entwicklung der Dr. Hinz Unternehmen mit der einheitlichen Leitung der Unternehmen in einer Hand und der Expertise von Joachim Bohl weiter stärken und unterstützen. "Wir freuen uns, mit Herrn Bohl einen erfahrenen Experten für diese Aufgabe gewonnen zu haben, und wünschen ihm für seine neue Tätigkeit viel Erfolg", so Hinz. dzw