Freiberuflich erbrachte zahnärztliche Leistungen werden zu gewerblichen Leistungen
Nach Paragraf 15 Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz) gilt eine Personengesellschaft, etwa eine zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschaft auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Diese sogenannte Abfärberegelung kann also dazu führen, dass alle Einkünfte der beteiligten Zahnärzte als gewerbliche Einkünfte bewertet werden und dies entsprechende steuerliche Folgen hat.