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Elterngeld – so machen Sie alles richtig

Babyschnuller und Euroscheine

Das Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Mütter und Väter, die bald nach der Geburt wieder arbeiten, aber in Teilzeit gehen wollen.

Die Stiftung Warentest hat die wichtigen Infos zum Thema Eltern­geld zusammengefasst, die wir nachstehend veröffentlichen.

Partnermonate nicht verschenken

Paare haben Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld („Basiselterngeld“). Zwei weitere Monate („Partnermonate“) bekommen sie, wenn nicht nur die Mutter des Kindes, sondern auch der Vater für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt und für die Kinderbetreuung im Job kürzer tritt. Einen Anspruch auf eine bis zu dreijährige Elternzeit (Reduzierung der Arbeit auf null) hat jeder Arbeitnehmer.

Schwanger? Sofort zum Finanzamt

Ehepaare können sich ein riesiges Plus beim Elterngeld sichern, wenn derjenige rechtzeitig vor der Geburt in die Steuerklasse 3 wechselt, der später mehr Monate Elterngeld beantragen wird. Das sind oft die Mütter. Wollen sie ein höheres Elterngeld nach Steuerklasse 3, müssen sie spätestens sieben Monate vor dem Kalendermonat, in dem sie in Mutterschutz gehen, den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen. Sobald das Ehepaar von der Schwangerschaft weiß, ist also Eile geboten.

„Elterngeld Plus“ – lukrativ für Eltern in Teilzeit

Eltern können wählen zwischen bis zu 14 Monaten „Basiselterngeld“ zum vollen Satz (maximal 1.800 Euro monatlich) oder 28 Monaten „Elterngeld Plus“ zum halbem Satz (maximal 900 Euro). Das Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Mütter und Väter, die bald nach der Geburt wieder arbeiten, aber in Teilzeit gehen wollen. Unterm Strich kommt für sie mehr heraus als mit dem Basiselterngeld.

Früh planen

Das Thema Elterngeld ist kompliziert. Beschäftigen Sie sich nicht erst nach der Geburt Ihres Kindes damit. Dann haben Sie Wichtigeres im Kopf. Besorgen Sie sich früh den Elterngeldantrag und füllen ihn aus, soweit es geht. Dann müssen Sie nach der Geburt nur noch unterschreiben und die notwendigen Unterlagen dazulegen.

Elterngeldstellen

Wer fürs Elterngeld zuständig ist, wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Adresse der Elterngeldstellen finden Sie im Special zum Elterngeldantrag. Dort lesen Sie auch, wo Sie die Antragsunterlagen herunterladen können und was sonst noch beim Antrag auf Elterngeld zu beachten ist.

Weitere kostenfreie Informationen der Stiftung Warentest zum Thema Elterngeld