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Scharfe Kritik an Testpflicht in Praxen

Schnelltest-Set

UPDATE 4

Aktuelle Informationen der Zahnärztekammer M-V

Achtung! Tägliche Testung für immunisierte Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben

Im Nachgang des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese jetzt bis zur geforderten Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Testpflicht für immunisierte Beschäftigte nach Paragraf 28b Absatz 2 in M-V aufgehoben. Damit entfällt die dort geforderte tägliche Testpflicht für die immunisierten Beschäftigten.

Neuregelungen auch im Land Brandenburg suspendiert

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg und die Landeszahnärztekammer Brandenburg waren angesichts der belastenden Regelungen im novellierten Infektionsschutzgesetz nicht weniger als fassungslos.

Die auferlegten Test-, Dokumentations- und Berichtspflichten sind nicht durchdacht, unnötig und im Ergebnis versorgungsfeindlich.

Wir haben daher versucht, für die Brandenburgischen Zahnärzte eine akzeptable Lösung zu finden. Nicht zuletzt wegen des guten Verhältnisses zu unserer Aufsichtsbehörde ist dieses Vorhaben gelungen. Wir freuen uns daher, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Herr Staatssekretär Ranft uns zugesagt hat, dass die belastenden Neuregelungen im Land Brandenburg suspendiert werden. Konkret bedeutet das, dass die Verpflichtung zur täglichen Testung des geimpften/genesenen Zahnarztes sowie des geimpften/genesenen Praxispersonals im Land Brandenburg nicht kontrolliert wird.

Die Brandenburgische Landesregierung hat uns zugesagt, dass sie sich im Laufe dieser Woche in Berlin für eine Veränderung dieser Vorschriften einsetzen wird.

Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für diese unbürokratische Entscheidung beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bedanken.

Die näheren Informationen zu den Neuerungen durch das Infektionsschutzgesetz werden wir im Laufe des Tages veröffentlichen.

Jürgen Herbert
Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg

Dr. Eberhard Steglich
Vorsitzender des Vorstandes der KZVLB

UPDATE 3

Bundeszahnärztekammer warnt vor überbordender Bürokratie

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt den Vorstoß der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die täglichen Testpflichten für bereits vollständig immunisierte Beschäftigte nach Paragraf 28b IfSG einzustellen und eine entsprechende Korrektur der gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Als Folge der massiven Intervention der zahnärztlichen Körperschaften hat die GMK heute um 10:00 Uhr einen richtungsweisenden Beschluss gefasst (UPDATE 2)

Unbrauchbare Regelung im Infektionsschutzgesetz umgehend ändern!

Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in Paragraf 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltests in Eigenanwendung ausreichend ist. Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechenden Korrektur der gesetzlichen Regelung auf. Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden.

Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus Paragraf 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist.

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt, dass sich die Gesundheitsminister der Länder offen für die berechtigte Kritik der Zahnärztinnen und Zahnärzte zeigen und die Anwendung des umstrittenen Gesetzes zunächst aussetzen.

Die BZÄK appelliert an den Bundesgesetzgeber, die Forderung nach einer Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes zeitnah aufzugreifen und warnt eindringlich vor den im GMK-Beschluss nicht thematisierten Belastungen der Praxen.

So müssen aus Sicht der Zahnärzteschaft die Regelungen im Gesetz nach denen

  • Begleitungen von Patientinnen und Patienten (Eltern, Dolmetscher etc.) zusätzlich getestet sein müssen, bevor sie die Praxis betreten,
  • die Dokumentationen von Testungen 14-tägig an die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter gesendet werden müssen,
  • geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.T. trotz Boosterimpfung weiterhin zweimal wöchentlich getestet werden,

dringend aus einer Neufassung des Gesetzes entfernt werden.

„Ansonsten wird nicht nur die Impfbereitschaft unseres Personals unterwandert, sondern auch der Bürokratieaufwand für die ohnehin durch die Pandemie extrem belasteten Praxen nicht mehr tragbar sein.

Wir appellieren an den Gesetzgeber, den Zahnarztpraxen im Lande weiterhin die Luft zum Atmen zu lassen, denn wir haben nachweisbar durch unsere strikte Hygienekette in der Pandemie eine sichere Versorgung gewährleistet“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

UPDATE 2

GMK-Beschluss: Testpflichten für immunisierte Beschäftigte nach Paragraf 28b IfSG

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:

1. Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in Paragraf 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.
Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in Paragraf 28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist.

UPDATE

Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz sorgt für Unruhe in den Arzt- und Zahnarztpraxen. Als Arbeitgeber sind Ärzte und Zahnärzte demnach verpflichtet, die 3G+-Regel – also alle tagesaktuell getestet – auch für ihr Praxispersonal umzusetzen und zu dokumentieren. Das sei realitätsfern, beklagt nun auch die aktuelle Vertreterversammlung der KZBV in Düsseldorf. Zum einen gäbe es derzeit kaum oder keine Antigenschnelltests mehr auf dem Markt oder hätten derzeit eine Lieferzeit von gut vier Wochen. Was an der unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiierten Aussetzung der „kostenlosen Bürgertests“ läge. Damit sind viele Praxen überhaupt nicht in der Lage, ihr Personal tagesaktuell zu testen, da sie weder über Tests verfügen noch welche beschaffen können. Zudem steigen die Preise aufgrund der Knappheit quasi stündlich. Zum anderen hätten die Praxen eine Verpflichtung zur Versorgung. Ein rechtliches Dilemma, das es möglichst schnell zu beheben gelte, so die Vertreterversammlung der KZBV, da bei Nicht-Einhaltung finanzielle Sanktionen drohen.

Beschluss der Vertreterversammlung der KZBV

Die Vertreterversammlung der KZBV fasste daher noch am 24. November daher folgenden Beschluss: „Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die in Paragraf 28b IfSG neu eingeführten Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen. Die Umsetzung der geforderten Regelungen ist wirklichkeitsfremd und gefährdet akut die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Von den Zahnarztpraxen geht auf Grund der dort gewährleisteten hohen Hygienestandards keine Infektionsgefahr aus.“

Weiter teilt die KZBV mit: „Wir setzen uns derzeit auf allen Ebenen für eine bundesweite Aussetzung der Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen ein und sind zuversichtlich, dass kurzfristig eine Lösung herbeigeführt werden kann. Erste Bundesländer haben die Regelungen dem Vernehmen nach bereits ausgesetzt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer KZV oder Kammer, ob dies in Ihrem KZV-Bereich bereits der Fall ist.

Länder scheren aus

So hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg bereits am 24. November seinen Mitglieder mitgeteilt, dass die von den Ministerpräsidenten beschlossenen tägliche Testpflicht für Pflege-einrichtungen entgegen mündlicher Zusagen auf die Arztpraxen erweitern worden sei. „In Absprache mit der Sozialbehörde konnten wir erreichen, dass diese Pflicht für die nächsten Tage nicht umgesetzt werden muss. Diese Zeit soll genutzt werden, um den offenkundigen Fehler gerade zu rücken“, schreibt die KV Hamburg.

Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg rückt von der Meldepflicht für Krankenhäuser und Zahnarzt- und Arztpraxen ab: „Die neuen Regelungen sind für die Einrichtungen und die Behörden eine Belastung. Wir brauchen hier eine Umsetzung mit Augenmaß und keine weiteren Meldepflichten, die das medizinisch-pflegerische Personal von der Patientenversorgung fernhalten“, sagte der Amtschef des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, am 24. November in Stuttgart. „Aus diesem Grund werden wir auf den Bund zugehen und eine gemeinsame Linie für eine praxistaugliche Umsetzung der Regelungen einfordern. Bis dahin können die Regelungen nicht im vom Bund vorgeschriebenen Umfang vollzogen werden.“

Die KZBV rät: „Verfügen Sie nicht mehr über entsprechendes Testmaterial, um die Testungen durchzuführen und ist Testmaterial aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Lieferengpässe nicht mehr erhältlich, kann die gesetzliche Verpflichtung nicht umgesetzt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Ihre vergeblichen Bemühungen, Testmaterial zu besorgen, sorgfältig zu dokumentieren und Ihre zahnärztliche Tätigkeit fortzusetzen. Eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, kann nach unserer Einschätzung auch nicht zu Sanktionen für Ihre Praxis führen“

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Bei dieser wirklichkeitsfremden Regelung kann man nur fassungslos den Kopf schütteln. Während Patientinnen und Patienten völlig unabhängig davon ob sie geimpft oder ungeimpft sind, ohne Vorlage eines Testes in der Praxis behandelt werden müssen, sollen wir alle in einer Praxis Tätigen, auch wenn sie geimpft und geboostert sind sowie alle Besucher einer Praxis täglich testen und umfangreiche Dokumentationen erstellen. Das, obwohl in unseren Praxen in der gesamten Pandemie kein einziger Infektionsfall ausgehend von einer zahnärztlichen Behandlung nachgewiesen werden konnte und wir dank höchster Hygienevorkehrungen eine der niedrigsten Inzidenzen in allen Berufsgruppen aufweisen. Die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung ist durch diese Regelung akut gefährdet, da bereits jetzt absehbar ist, dass es am Markt keine ausreichenden Mengen an Testmaterial gibt.“

Eßer forderte die neue Bundesregierung dringend auf, die neue Regelung sofort auszusetzen und zurückzunehmen. „Auch jetzt in der vierten Welle unterstützen wir mit Nachdruck zielgerichtete Maßnahmen und politische Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung. Stoppen Sie das Chaos in den Praxen und lassen sie uns unsere Arbeit so sicher und zuverlässig mit bestem Schutz für die Patientinnen und Patienten weitermachen, wie wir das nachweislich seit Beginn der Pandemie tun!“, sagte Eßer in Richtung der Ampelkoalition.

Die KZBV berichtet über die aktuellen Entwicklungen: „Sobald wir neue Informationen haben, ob die Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen bundesweit ausgesetzt oder gar aufgehoben werden, werden wir umgehend informieren.

Test-Monster

Von einem Test-Monster spricht der FVDZ Bayern, als unverhältnismäßig und absurd" verurteilt der BDIZ EDI und unsinninge Regeln, die abgeändert werden müssen, monieren Zahnärztekammer und Kasssenärztliche Vereinigung Nordrhein, die Änderungen im Infektionsschutzgesetz vom 18. November. Der am 24. November in Kraft getretene Katalog hat massive negative Auswirkungen auf die Abläufe in den Zahnarztpraxen. Behandler und Beschäftigte müssen sich – unabhängig, ob genesen, geimpft oder geboostert – täglich testen oder sich zweimal wöchentlich einem PCR-Test unterziehen.

Diese Regelung gilt für Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen sowie Besucher. Patienten sind davon ausgenommen. Tests können individuell durch einen täglichen Antigentest ohne Überwachung erfolgen oder alternativ durch zwei PCR-Tests pro Woche. Zudem müssen die Praxen laut § 28b Absatz 2 IfSG ein Testkonzept vorhalten. Die jeweiligen Testergebnisse müssen täglich kontrolliert und entsprechend dokumentiert werden. Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind unverhältnismäßig, unsinnig und bringen einen massiven Zuwachs an Kosten und Bürokratie. Die Landesvorsitzenden des FVDZ Bayern Dr. Thomas Sommerer und Dr. Jens Kober fürchten nicht nur Lieferengpässe bei den Schnelltests, sondern sogar den Kollaps der flächendeckenden Versorgung. Für den FVDZ Bayern ist die überstürzte Gesetzesänderung ein Schnellschuss, der zeigt, wie konfus die Ampel-Koalition startet. „Während sich Zahnarztteams täglich vor Arbeitsbeginn testen müssen, sind die Patientinnen und Patienten davon nicht betroffen. Ungeimpfte dürfen zwar nicht ins Restaurant, aber in die Zahnarztpraxis!“, sagt Dr. Jens Kober. Dr. Thomas Sommerer macht deutlich, dass es aus medizinischer Sicht ein völliger Unsinn sei, wenn sich dreimal Geimpfte täglich testen müssen.

Das löst nicht nur im FVDZ Bayern Kopfschütteln und Besorgnis aus, sondern auch in den Selbstverwaltungen von Ärzten und Zahnärzten. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) sind für die Sicherstellung der zahnärztlichen Behandlung im Freistaat verantwortlich und ihr Präsident und Vorstandsvorsitzender Christian Berger hat sich bereits in einem Brandbrief an den bayerischen Gesundheitsminister Holetschek gew

Kritik auch von der BZÄK und Fachgesellschaften

Auch als BDIZ EDI-Präsident kritisiert Christian Berger das Vorgehen und sagt: „Zahnärzte arbeiten in der Gefahrenzone No. 1 – und trotzdem ging und geht von der Zahnarztpraxis keine Gefahr aus: nicht für uns, nicht für unser Team und erst recht nicht für unsere Patientinnen und Patienten. Wir beweisen täglich, dass wir die hygienischen Anforderungen beherrschen. Das war bereits vor der Pandemie so! Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind unverhältnismäßig und unsinnig und bringen einen massiven Zuwachs an Kosten und Bürokratie mit sich. Die Testungen sollten vor der Behandlung an ungeimpften Patienten erfolgen. So würden infizierte Personen früh entdeckt. Wir unterstützen deshalb die Bemühungen der Spitzenorganisationen auf Bundesebene, diese absurde Regelung rückgängig zu machen.

Heftige Kritik äußern auch die Bundeszahnärztekammer und die Zahnärztekammer Nordrhein: "Das neue Gesetz berücksichtigt weder die geringe Infektionssituation unter Mitarbeitenden, die hohe Impfquote der Zahnärzteschaft und der Beschäftigten in Zahnarztpraxen noch die extrem hohen Hygienemaßnahmen in den Praxen. Insofern ist das Gesetz in seinen Auswirkungen für die Zahnärzteschaft unverhältnismäßig." Dennoch sei es jetzt geltendes Recht, weshalb die Mitglieder gebeten werden, die kurzfristig erarbeitete Stellungnahme der BZÄK mit Umsetzungshilfen zu diesem Bürokratiemonster zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.

 Alle Organisationen empfehlen, sich rasch einen Vorrat an Schnelltests zuzulegen, bevor die Preise weiter steigen und die Praxen nicht mehr behandeln können.