Zahnschmelzhärtung unabhängig vom Kariesrisiko
Die Bindung der Fluoridlackanwendung an die Ergebnisse der Einschätzung des Kariesrisikos ab dem 34. Lebensmonat wird aufgehoben.
Künftig ist das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum sechsten Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch besteht dann unabhängig davon, ob das Kariesrisiko als hoch eingeschätzt wird oder nicht. Diesen Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt in Berlin. Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen: Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko keine Rolle. Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr war hingegen noch ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten.
Die Änderung tritt in Kraft, nachdem der Beschluss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der Beschlusstext wird in Kürze auf der Website des G-BA veröffentlicht: www.g-ba.de/richtlinien/29/beschluesse
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (www.g-ba.de/richtlinien/29)
Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört unter anderem, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht, das Kariesrisiko des Kindes einschätzt, zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie zur richtigen Mundhygiene berät und gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.
Weitere Informationen, auch zum Leistungsanspruch bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem siebten und dem vollendeten 18. Lebensjahr:
Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen
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