Oralmedizin kompakt – Update: Durch das Amalgam-Aus der EU werden „schnelle“ zahnfarbene Materialien zur GKV-Standardversorgung. Zu diesen gibt es wenig Daten – und Amalgam kann weiterhin angezeigt sein.
Wenn EU-Parlament und EU-Rat den Gesetzentwurf ratifizieren, wird das damit einhergehende Amalgam-Verbot ein „Kollateralschaden“ dieser Entscheidung sein.
Eine Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern der Universität Witten/Herdecke hat den Jahresbestpreis der Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift 2018 gewonnen.
Kompositfüllungen in Seitenzähnen haben nach einer systematischen Studienauswertung im Vergleich zu Amalgam ein doppelt so hohes Risiko für Sekundärkaries. Die gute Nachricht: Das Frakturrisiko ist vergleichbar.
Unter dem Motto „Amalgam ist Sondermüll und gehört nicht in den Mund!“ fand am 28. Juni 2018 in Berlin eine Protestaktion der IG Umwelt Zahn Medizin vor der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in Berlin statt.