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Gründungswillige Zahnärzte liebäugeln mit eigenem zahnärztlichen MVZ

Jens Törper, Jens Pätzold

Es ist aktuell zweifellos eines der Themen in der Dentalbranche: das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Es soll hauptsächlich die medizinische Versorgung in Deutschland auf einem hohen Niveau für die Zukunft sicherstellen, für Zahnärzte interessant ist aber eher ein „Zufallsprodukt“ im Gesetz, das jetzt auch ihnen die Chance eröffnet, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) für rein zahnärztliche Leistungen gründen zu können, sozusagen ein Z-MVZ. Das ermöglicht Zahnarztpraxen neue Entwicklungschancen, die den Dentalmarkt verändern dürften.

Zwei strategische Partner der Branche, die Finanz- und Factoringdienstleisterin Health AG und Lyck+Pätzold Healthcare.Recht, haben sich bereits 2014 zusammengetan und bereiten ihre Kunden unter anderem auf dieses Thema vor. Auf den ersten gemeinsamen Z-MVZ-Informationsveranstaltungen in Hamburg, München und Berlin im August und September dieses Jahres beleuchtete Jens Törper, Vorstand der Health AG, die betriebswirtschaftlichen Aspekte, die bei der Gründung eines Zahnärztlichen MVZ beachten werden sollten. Der Fachanwalt für Medizinrecht Jens Pätzold erläuterte die rechtlichen Voraussetzungen.

Fakten – Diese Chancen bietet das Z-MVZ:

  • keinerlei Beschränkung bei Anzahl von angestellten Zahnärzten
  • flexible Arbeitszeitmodelle und damit attraktive Arbeitsplätze
  • Vorteil der Haftungsbefreiung in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • komplett rechtssicheres Vorgehen anstatt komplizierter rechtlicher Umgehungsmodelle für Großpraxen
  • alles unter einem Dach: viele oder alle zahnmedizinische Fachrichtungen in einem Zentrum möglich
  • viele Synergien bei großen Einheiten (Personal, Geräte, starke Verhandlungsposition etc.)
  • geringeres unternehmerisches Risiko, Investitionen und Expansionen gemeinsam plan- und durchführbar
  • Exitstrategie für Praxisabgeber, wirtschaftlich beteiligt bleiben, ohne selbst (noch) zu praktizieren
  • zahlreiche steuerliche Privilegien.

Zahlreiche Fragen wurden den beiden Referenten während ihrer Vorträge und in anschließenden Gesprächen gestellt. Die Brennendste war eine der einfachsten: „Kann ich in einer GmbH wirklich unbegrenzt Zahnärzte einstellen?“ „Ja“, lautete die Antwort. Im Z-MVZ kann ein Zahnarzt 3, 13 oder 33 Zahnärzte einstellen, die Grenze nach oben ist offen. Häufig wurde auch gefragt, ob Z-MVZ-Gründer Investoren an Bord holen können. Hier gilt jedoch, dass die Inhaber und Anteilhaber vom Fach sein müssen, nur Zahnärzte, Ärzte, Krankenhäuser und Kommunen können ein MVZ gründen oder sich an einem solchen beteiligen.

Trend zu größeren Praxiseinheiten

Der Trend zu größeren Praxiseinheiten ist schon seit vielen Jahren im Dentalmarkt zu beobachten, mit dem Z-MVZ wird er einen weiteren Aufschwung erleben. Denn das Interesse, die eigene Praxis weiterzuentwickeln, ist offenbar ungebremst. „Wir hatten in Hamburg mit etwa 30 Teilnehmern gerechnet, durften dann aber mehr als 100 Interessierten unsere neuesten Erkenntnissen präsentieren“, so Törper.

Diese ersten, oftmals bereits gründungswilligen Zahnärzte nennt Törper „First Mover“. Sie seien ehrgeizig, wachstumsorientiert und aufgeschlossen. Auf der Veranstaltung wurde ihnen bewusst, dass sie, wenn sie uneingeschränkt viele Zahnärzte einstellen dürfen, auch verschiedene Arbeitszeitmodelle einführen können. Top ausgebildete Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem Wunsch nach „mehr Life als Work“ können so motiviert ein Z-MVZ mit zum Erfolg führen. Pätzold und Törper führen mittlerweile erste Beratungsgespräche mit einigen „First Movern“.

„Ein MVZ zu gründen ist kein Hexenwerk"

Viele weitere Teilnehmer erklärten bereits während der Veranstaltung ihren Entschluss, ein Z-MVZ zu gründen. Wissenslücken empfinden sie jedoch noch dabei, wie gegründet und wer dazu gebraucht wird und was es zu beachten gilt. „Ein MVZ zu gründen ist kein Hexenwerk – man muss klären, in welcher Rechtsform man das MVZ betreiben möchte. Soll es eine GmbH werden, sind ein paar grundsätzliche Formalitäten zu beachten“, sagt Medizinanwalt Pätzold. „Das lohnt sich für viele jetzige Großpraxen mit komplizierten Kooperationsverträgen sofort, da gibt es gar kein Risiko – im Gegenteil.“

Im Z-MVZ stecken viele Entwicklungs- und Karrierechancen

Anders gestaltet es sich bei der kompletten Neugründung eines Zentrums, ohne dass es vorher bereits einen Praxisbetrieb mit funktionierendem Geschäftsmodell gab. „Plane ich ein größeres, wachsendes Z-MVZ, brauche ich einen Business-Plan“, so Törper. Im Z-MVZ stecken viele Entwicklungs- und Karrierechancen, wie das Nutzen von Synergien, attraktive Arbeitsplätze für die Generation Y und umfassende zahnmedizinische Behandlungsmöglichkeiten für Patienten aus einer Hand. Das Ganze in einem rechtssicheren Raum mit weniger unternehmerischem Risiko für die Privatperson Zahnarzt. „Doch das alles gehört betriebswirtschaftlich professionell gemanagt. Die bloße Gründung mag einfach sein, die notwendigen Managementmethoden muss man als Zahnarzt und Inhaber jedoch auch beherrschen“, sagt Törper.

Organisations- und Personalstrukturen einführen

Zum Beispiel benötigt ein Z-MVZ dringend Controlling-Instrumente, mit denen der Erfolg einzelner Praxisbereiche gemessen werden kann; mit dem sich rentable Einheiten identifizieren und ausbauen oder kostspielige Faktoren bremsen lassen können. Denkbar ist auch, einen kaufmännischen Leiter für diese Aufgaben anzustellen, oder der Zahnarzt als Inhaber oder einer seiner Partner übernimmt diese umfangreiche Managementaufgabe. Zudem sollte ein professionelles Z-MVZ entsprechende Organisations- und Personalstrukturen bei sich einführen, seine Positionierung als Marke festlegen und ein sauberes Vertragswerk zwischen Partnern und angestellten Zahnärzten aufsetzen.

Fortbildung "Strategischer Aufbau eines zahnärztlichen MVZ" 2016 in Hamburg und Bad Homburg

Die nächsten beiden Z-MVZ-Informationsveranstaltungen sind bereits ausgebucht. In ihrem Trainingsprogramm „upgrade hoch3“ bietet die Health AG weiterführende Fortbildungen zum Thema an. Das Seminar „Strategischer Aufbau eines zahnärztlichen MVZ“ findet am 15. und 16. Januar 2016 in Hamburg sowie am 26. und 27. Februar 2016 in Bad Homburg statt. Weitere Seminare sind in Planung und werden ausgeschrieben auf www.upgrade-hoch3.de.