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Hätte, hätte Zahnarztkette

Gutachten: Investoren-ZMVZ im Reich der Zahlen und Fakten

Gutachten: Investoren-ZMVZ im Reich der Zahlen und Fakten

Im Reich der Gutachten und Studien ist der Konjunktiv König. Da kommt er zwar leiblich kaum vor, doch ist reine Objektivität hier auch meist eine Mär. Zahlen und Fakten lassen sich interpretieren. Schon die zugrunde liegende Fragestellung ist oft Teil  des Ergebnisses.

Gutachten: Investoren-ZMVZ im Reich der Zahlen und Fakten

Nun liegen zum Thema ZMVZ und Investor-ZMVZ (IZMVZ) mittlerweile vier Gutachten vor, die die volle Breite der Interessen spiegeln. Die im November 2020 veröffentlichten Gutachten der KZBV haben wir in der dzw 45/2020 und 47/2020 ausführlich vorgestellt. In seinem Rechtsgutachten sah Prof. Dr. Helge Sodan einen Zielkonflikt zwischen einer Behandlung nach zahnärztlicher Kunst und der ökonomisch vorteilshaftesten. Das Gutachten zum Versorgungs- und Abrechnungsgeschehen des IGES Instituts sah eine überproportionale Konzentration der IZMVZ in urbanen Räumen und ein stärker renditeorientiertes Abrechnungsgeschehen.

Im November 2020 erschien auch ein Rechtsgutachten „Stand der Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren(MVZ)“ – erstellt von Prof. Dr. Andreas Ladurner, Prof. Dr. Ute Walter und Prof. Dr. Beate Joachimsen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Vor seinem Erscheinen hatte sich Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, auf der Vertreterversammlung der KZBV kritisch dazu geäußert: „Es wurde ein Gutachter beauftragt, der zuletzt den Regulierungsansatz in Paragraf 95 Absatz 1 SGB V kritisch bewertete und sich auch im Übrigen eher MVZ-freundlich geäußert hat.“ Und so kam es dann auch.

Das BMG-Rechtsgutachten klingt wie eine Kampfansage an die Gutachten der KZBV: „Insbesondere vor dem Hintergrund der immer noch prozentual geringen Anzahl von nur 5 Prozent in ZMVZ tätigen Zahnärzte als Anteil der Gesamtzahl aller Zahnärzte erscheinen derzeit die seitens der Zahnärzteschaft befürchteten Marktverzerrungen übertrieben.“ Bäng – eine klare Absage. „Wehret den Anfängen“ hat wohl keine Lobby unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Stabile Stadt-Land-Verteilung

Nächster Punkt – die Stadt-Land-Verteilung: Das BMG-Gutachten konstatiert eine über Jahre stabile Stadt-Land-Verteilung von ZMVZ 80:20: „Die Befürchtung, dass sich – im Sinne der Rosinenpickerei – ZMVZ in der Hand von Investoren ... überwiegend im städtischen Raum niederlassen, kann durch diese Daten nicht bestätigt werden.“
Auch der Kommentar zu den Abrechnungsdaten, die die KZBV zur Verfügung gestellt hat, fällt wenig freundlich aus: „Da beiden Vergleichsgebiete – 6 KZV-Bezirke für ZMVZ in Vergleich zu 13 KZV-Bezirken bei BAG und Einzelpraxis – nicht deckungsgleich sind, lässt sich nicht ausschließen, dass die Unterschiede allein aus der unterschiedlichen Versorgungsstruktur der betrachteten KZV-Bezirke herrührt.“ Äpfel mit Birnen vergleichen? Das Geschmäckle von „alternativen Fakten“ ist bitter. Welche Daten lagen dann im Vergleich dem IGES-Gutachten zugrunde?

KCH-Fälle, Zahnersatz? „Auch hier lässt sich seit Einstieg von ZMVZ in Inhaberschaft von Finanzinvestoren von 2017 an bis 2019 kein Anstieg, sondern eine leicht fallende Tendenz feststellen“, so das BMG-Gutachten.
Dann macht das Gutachten auch verfassungsrechtlich das ganz große Fass auf und bewertet die im TSVG getroffenen Zugangsbeschränkungen für Investoren-ZMVZ. Es werden Zweifel an der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Beschränkungen formuliert – gerade in ländlichen Bereichen, wo Zahnärzte große Schwierigkeiten haben, eine Nachfolge zu finden, und die Versorgung perspektivisch gefährdet sein könnte: „Aus Sicht der Gutachter dürfte der den entsprechenden Beschränkungen zugrunde liegende Ansatz – besser kein Zahnarzt als ein angestellter Zahnarzt in einem Krankenhaus-MVZ – verfassungsrechtlich nur haltbar sein, wenn von angestellten Zahnärzten in Krankenhaus-MVZ erkennbar höhere Gefahren für die Zahngesundheit ausgehen als von zahnärztlicher Unterversorgung“. Autsch – da liegt das Rechtsgutachten diametral entgegen zum Rechtsgutachten, das die KZBV beauftragt hat.

Nun liegt ein weiteres Gutachten vor, das einige der großen Gesellschaften, die mit Investorengeld IZMVZ gründen, beim WifOR Institute beauftragt haben: „Rolle der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der zahnärztlichen Versorgung“. Erstmals liegen diesem Gutachten sowohl die mit der GKV abgerechneten Leistungspositionen als auch die privatärztlichen Leistungen der GOZ vor. Im Gutachten wird das Abrechnungsverhalten zwei Quartale vor Investorübernahme  und zwei Quartale danach betrachtet. Kaum verwunderlich sind die Ergebnisse: Zahnersatz und Implantate sind rückläufig, die Vorsorge steigt. Es besteht – dem Gutachten zu Folge – bei der Standortverteilung „kein Unterschied zur Standortverteilung von konventionellen Zahnarztpraxen“. Auch bleibe die Behandlungsfreiheit bewahrt. Ein weiterer Schwerpunkt ist der potenzielle Beitrag der IZMVZ zur Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum.

Jedes Gutachten für sich liest sich schlüssig, obwohl sie zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Im Reich der Gutachten gibt es so viele Möglichkeiten und Wahrheiten wie Auftraggeber.