Die hessische Ärzteschaft hat sich klar gegen eine Unterstützung von Zahnärzten bei der bevorstehenden Impfung der Bevölkerung gegen das neuartige Coronavirus ausgesprochen.
Die konkrete Umsetzung der Corona-Impfverordnung obliegt den Bundesländern. Doch wie es damit aus? Die dzw hat nachgefragt und höchst unterschiedliche Antworten erhalten.
Die Abhängigkeit von Spielräumen wie „Ermessen“ oder „Verhältnismäßigkeit“ ist die eigentliche Crux des IfSG, denn damit lässt sich schlecht kalkulieren. Hier wäre mehr Präzision angemessen gewesen.