Die hessische Ärzteschaft hat sich klar gegen eine Unterstützung von Zahnärzten bei der bevorstehenden Impfung der Bevölkerung gegen das neuartige Coronavirus ausgesprochen.
Die konkrete Umsetzung der Corona-Impfverordnung obliegt den Bundesländern. Doch wie es damit aus? Die dzw hat nachgefragt und höchst unterschiedliche Antworten erhalten.
Die Abhängigkeit von Spielräumen wie „Ermessen“ oder „Verhältnismäßigkeit“ ist die eigentliche Crux des IfSG, denn damit lässt sich schlecht kalkulieren. Hier wäre mehr Präzision angemessen gewesen.
Beruhigend, dass trotz Impfempfehlungen von höchster Stelle die impfenden Ärzte ihrer medizinischen Verantwortung gerecht werden und selbst entscheiden, womit sie impfen.
Wie lässt sich die Bereitschaft für eine Impfung gegen Covid-19 erhöhen? Einen wirksamen Einfluss darauf haben fundierte Informationen sowie positiv wahrgenommene Schutzmaßnahmen zeigt eine Studie.