Die Zahl der Haftungsfälle, ausgelöst durch den Vorwurf einer mangelhaften Hygiene, stieg in den vergangenen Jahren an. Eine Dokumentation der Standards und ihre Kontrolle sind unerlässlich!
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die eine Testpflicht für genesene und geimpfte Mitarbeiter vorsieht, nicht aber für Patienten, stößt auf große Ablehnung in der Zahnärzteschaft.