Wissenschaftlich begründete Entscheidungen des G-BA erhalten
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters (Implantateregister-Errichtungsgesetz, EDIR) vorgelegt. Der AOK-Bundesverband begrüßt das Kernziel des Gesetzes ausdrücklich. Deutliche Kritik äußert er jedoch an der im Entwurf vorgesehenen Ermächtigung des BMG, künftig Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) korrigieren zu dürfen. Das gesamte Maßnahmenbündel gefährde Patientensicherheit und Behandlungsqualität. Bisher habe sich die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten darauf verlassen können, dass die Leistungen für die sie aufkomme, für die Betroffenen einen Nutzen hätten sowie medizinisch notwendig und wirtschaftlich seien. Durch die Ermächtigung, für die Methodenbewertung die jeweils aus Sicht des BMG angemessenen Evidenzniveaus vorzugeben, könne das Ministerium die Entscheidungen des G-BA unmittelbar vorbestimmen, heißt es in der in der Stellungnahme des Verbandes weiter.
Ende der Tabakwerbung ist überfällig
„Wir sind es den Menschen in Deutschland schuldig, sie bestmöglich vor der Droge Tabak zu schützen.“ Mit diesem Appell hat sich Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), an den Vorsitzenden der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Ralph Brinkhaus, gewandt. In seinem Schreiben unterstrich der BÄK-Präsident die Forderung der Ärzteschaft nach einem vollständigen Verbot der Tabakwerbung. Dies müsse auch elektronische Zigaretten miteinschließen. Einer aktuellen Umfrage zufolge sprechen sich 69 Prozent der Befragten für ein vollständiges Verbot der Tabakwerbung aus. „Der Gesetzgeber sollte diesem Wunsch der Bevölkerung endlich nachkommen. In Anbetracht von 120.000 Tabak-Toten jährlich ist ein solches Verbot längst überfällig“, betonte Montgomery. Zudem könne die Politik damit klarstellen, dass ihr die Gesundheit der Bevölkerung wichtiger sei als die Gewinne der Tabakkonzerne.
Florian Reuther neuer PKV-Verbandsdirektor
Der langjährige Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther (43), übernimmt zum 1. März 2019 das Amt des Direktors und geschäftsführenden Vorstandsmitglieds des Verbandes. Er tritt damit die Nachfolge von Volker Leienbach an, der nach 17 Jahren an der Spitze in den Ruhestand tritt. Dazu erklärt der Vorsitzende des Vorstands des PKV-Verbandes, Uwe Laue: „Wir sind sehr froh, dass wir Florian Reuther als neuen Verbandsdirektor gewinnen konnten. Das ermöglicht uns einen klaren Generationswechsel und zugleich einen organischen Übergang an der Spitze des PKV-Verbandes. Florian Reuther leitet seit fast zehn Jahren unsere Rechtsabteilung und hat als Mitglied der Geschäftsführung an allen strategischen Entscheidungen mitgewirkt. Er kennt die Branche und ihre Herausforderungen wie nur wenige andere. Wir sind überzeugt, dass Florian Reuther die Entwicklung der PKV als starke, nachhaltig finanzierte Säule des dualen deutschen Gesundheitssystems fortsetzen wird.
Neues Internet-Portal „Gesundheit Leicht verstehen“
Bei einem Fachtreffen von Repräsentanten des Gesundheitsprogramms von Special Olympics Deutschland (SOD) mit Kooperations-und Netzwerkpartnern in Berlin wurde das Projekt „Plattform ‚Gesundheit Leicht verstehen‘“ auf den Weg gebracht. Gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll in den kommenden Jahren bis 2021 ein autarkes, barrierefreies Internet-Portal installiert werden. Dieses wird –etwa durch die Verwendung der Leichten Sprache – Menschen mit geistiger Behinderung und auch jenen mit eingeschränkter Lesekompetenz oder eingeschränktem Sprachverständniseinen Zugang zu Gesundheitsinformationen im Internet ermöglichen. „Barrierefreier Zugang zum Gesundheitssystem bedeutet noch nicht Inklusion, aber ohne eine gute Gesundheitsversorgung kann Inklusion nicht gelingen“, sagt Hubert Hüppe, SOD-Vizepräsident für Gesundheit.
Zahl der Woche 61
Prozent der Deutschen gehen jedes Jahr zur PZR
Quelle: CosmosDirekt