TI-Kosten müssen komplett übernommen werden
Die Delegiertenversammlung von MEDI Baden-Württemberg fordert Minister Spahn und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, auf Krankenkassen und KBV einzuwirken, damit alle Kosten, die den Praxen bei Installation und Betrieb des TI-Konnektors entstehen, übernommen werden. Einer entsprechenden Resolution stimmte das Gremium einstimmig zu. „Die in der Kostenerstattung enthaltenen 900 Euro stehen den Praxen und nicht der AIS-Industrie zu“, betont MEDI-Vorstandschef Dr. Werner Baumgärtner. „Falls es wegen der Konnektortechnik zu Störungen im Praxisbetrieb kommt, sind diese Kosten ebenfalls zu übernehmen“, heißt es in der Resolution. MEDI Baden-Württemberg und andere Verbände in MEDI GENO Deutschland werden wegen der nicht rechtskonformen Kostenerstattung in ihren KVen Musterklagen vorbereiten. „Wir prüfen aktuell auch noch Fragen zur veralteten Konnektortechnik und zur Sicherheit“, sagt Baumgärtner. „Diese Punkte könnten noch Gegenstand einer eigenen Klage werden.“
Freier Verband begrüßt Nachbesserungen bei MVZ
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befürwortet die Empfehlungen des Bundesratsgesundheitsausschusses, Zulassungskriterien für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu verschärfen und somit Finanzinvestoren den Zugang in den Markt zu erschweren sowie die Bildung marktbeherrschender Strukturen zu unterbinden. „Der FVDZ begrüßt das Bestreben, monopolartige Formen im ambulanten medizinischen und zahnmedizinischen Bereich zu stoppen. Wir warnen schon lange vor dieser Fehlentwicklung und sind nun zumindest teilweise gehört worden“, sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Außerdem betont er: „Wir brauchen im ambulanten zahnmedizinischen Bereich keine ZMVZ, weil sie keinerlei Verbesserung der Versorgung in der Fläche erreichen.“ Der FVDZ setzt sich schon seit langem dafür ein, die Entwicklung des Aufkaufs von Praxen und der Gründung von ZMVZ aus Renditeinteresse zu bremsen, weil damit die Zerstörung bewährter Versorgungsformen einhergeht.
Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen
Zurück zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der die Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig gemacht. Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten.
Worauf die Deutschen beim ersten Date achten
Wer lächelt, gewinnt. Mehr als jedem dritten Deutschen (34 Prozent) ist es bei der ersten Verabredung besonders wichtig, dass sein Gegenüber schöne Zähne hat. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Die ersten Date-Sekunden entscheiden über den Erfolg. Hat sie oder hat er strahlende Augen? Mehr als jedem Zweiten (53 Prozent) ist dies besonders wichtig, so die forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Etwa jeder Dritte achtet vor allem auf stilvolle Kleidung (36 Prozent) und gepflegte Hände (34 Prozent). Auch ein gewinnendes Lächeln kann darüber entscheiden, ob man sich wiedersehen möchte: Für 34 Prozent der Deutschen spielt es bei der ersten Verabredung eine Rolle, ob ihr Gegenüber mit schönen Zähnen punkten kann.