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Approbationsordnung Zahnmedizin: Überarbeitung nötig

Zahnärztin behandelt Patienten am Stuhl

Grundsätzlich werde die Reform ausdrücklich begrüßt, in einigen Bereichen ist jedoch noch eine Überarbeitung notwendig. Das betrifft insbesondere die Betreuungsrelation im Hinblick auf Kostenneutralität sowie die zahntechnischen Inhalte in der Vorklinik.

Überarbeitung der zahntechnischen Inhalte

BZÄK, VHZMK, DGZMK und KZBV begrüßen ausdrücklich die im Referentenentwurf vorgenommenen, übergeordneten Reformelemente für das Zahnmedizinstudium. Zudem befürworten die Verbände, dass mit dem Entwurf der neuen Approbationsordnung klare Regelungen zur Eignungs- und Kenntnisprüfung und zur Erteilung der vorläufigen Berufserlaubnis vorliegen. Das komme einer seit langem erhobenen Forderung des zahnärztlichen Berufsstands nach.

Bessere Personlausstattung an den Unis wünschenswert

Bei den zahntechnischen Lehrinhalten weisen die stellungnehmenden Organisationen darauf hin, dass die zahntechnische Ausbildung im Studium wichtig sei, denn der Zahnarzt hafte für den Zahnersatz. Daher sei es unumgänglich, dass eine zahntechnische Ausbildung ihm eine fundierte Einschätzung bis zur eigenen Herstellung ermögliche, so dass er seiner Verantwortung gerecht werden kann.

Die Verbände beziehen sich hier auf die bereits fixierten Inhalte des nationalen kompetenzbasierten Lernzielkatalogs für Zahnmedizin (NKLZ). Dass eine erhöhte Betreuungsrelation budgetneutral und gleichzeitig für die Ausbildung qualitätsfördernd sein soll, halten die vier Organisationen für nicht realistisch. Sie sollte auf jeden Fall mit einer Verbesserung der Personalausstattung an den Universitäten einhergehen.

Engel: Praxislabor steht nicht zur Disposition

Das BMG hat beziehungsweise wird insgesamt drei Anhörungen im Dezember 2016 durchführen: Nach den Anhörungen am 9. Dezember (Gesundheitsberufe) und am 12. Dezember (Bundesländer) wird es am 16. Dezember die Anhörung der betroffenen Ministerien auf Bundesebene geben. Der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, machte am 9. Dezember vor allem deutlich, dass das Praxislabor nicht zur Disposition gestellt werden dürfe. Die Bundesländer seien zudem aufgefordert, entsprechende finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen, damit die neue Approbationsordnung für Zahnärzte nicht auf der Zielgeraden scheitere.

Verabschiedung verschoben: Warten auf den Mai 2017

Der weitere, ambitionierte Zeitplan sieht bislang einen überarbeiteten Referentenentwurf im Anschluss an die Anhörungen vor, der dann erneut zur Abstimmung in die Ressorts gehen soll. Hieß es ursprünglich, das der Prozess bis Ende Januar 2017 abgeschlossen sein könnte, hat das BMG den Termin zwischenzeitlich auf März verschoben, sodass dann die Übermittlung an den Bundesrat erst im Mai erfolgen könnte. Die Verabschiedung durch den Bundesrat soll dann bis 12. Mai 2017 erfolgen