Ganze acht von zehn Zwölfjährigen sind kariesfrei. Andererseits können Kinder unter sechs Jahren, Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen, mit Migrationshintergrund oder mit einer Behinderung nicht in gleichem Maße an den Präventionserfolgen partizipieren. Der Großteil an Karies entfällt auf sie. Um Chancengleichheit für alle Kinder zu schaffen, sei die zahnärztliche Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein entscheidendes Instrument. Dieses darf nicht aufgeweicht werden, appelliert die BZÄK.
„Gruppenprophylaxe wirkt sozialkompensatorisch. Denn sie erreicht gerade diejenigen, die selten eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Sie leistet einen gesundheitsfördernden und gesundheitserzieherischen Beitrag für alle Kinder in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen“, erklärte der Vizepräsident der BZÄK, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.
Im Schuljahr 2013/2014 nahmen bundesweit insgesamt 4,93 Millionen Kinder und Jugendliche an zahnärztlicher Gruppenprophylaxe teil. In Kindergärten und Grundschulen beträgt der jährliche Betreuungsgrad derzeit rund 80 Prozent aller Kinder. Damit ist die zahnärztliche Gruppenprophylaxe das reichweitenstärkste Präventions- und Gesundheitsförderungsangebot für Kinder und Jugendliche.
„Mit Sorge sehen wir, dass nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes die Gruppenprophylaxe oft vernachlässigt wird“, so Oesterreich. Die BZÄK plädiere dafür, dass Gesundheitspolitik und Krankenkassen sich auch weiterhin für die Gruppenprophylaxe stark machen. Es ist zudem erforderlich, entsprechend der Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz den Erhalt der Gruppenprophylaxe-Strukturen auch in die Landesrahmenempfehlungen aufzunehmen.