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Keine freie ­Arztwahl für Senioren?

Lachende Seniorin

Wie frei ist die freie Arztwahl eigentlich noch, wenn Geld eine Rolle spielt?

Wie gut werden pflegebedürftige Senioren in unserem Land zahnmedizinisch versorgt? Nehmen wir einmal ein paar Zahlen: Laut dem statistischen Bundesamt leben In Deutschland 3,4 Millionen Pflegebedürftige. Zwei Drittel von ihnen werden zu Hause betreut.
Es gibt rund 14.500 Pflegeheime und etwa 14.100 ambulante Pflegedienste. Auf dzw-Nachfrage teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit, dass es aktuell 4.500 Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Seniorenheimen gibt. Allein 600 dieser Verträge wurden 2018 geschlossen – dem Jahr, in dem durch Paragraf 22a SGB V Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen einen gesetzlichen Anspruch auf zahnärztliche Prävention erhielten.

Bei angenommen durchschnittlich 100 Heimbewohnern und 4.500 Kooperationsverträgen wären somit 450.0000 Heimbewohner zahnmedizinisch versorgt. Das sind 13,2 Prozent aller Pflegebedürftigen. Nicht mit eingerechnet sind hierbei die Senioren, die noch fit genug sind, um mit einem Transportdienstleister oder Angehörigen in die Zahnarztpraxis zu fahren.
Trotzdem: Man muss kein Mathegenie sein, um grob zu überschlagen, dass die Versorgung der älteren, pflegebedürftigen Patienten noch nicht optimal gelöst ist. Das trifft insbesondere auf die vielen Menschen zu, die zu Hause betreut werden und nicht über einen Kooperationsvertrag im Heim erreicht werden können. Sie sind auf das Engagement ihrer Angehörigen angewiesen.

Was ist also zu tun? Was wird bereits getan? Und welchen Anforderungen werden sich die Zahnärzte – in Anbetracht der demografischen Entwicklung – in (naher) Zukunft stellen müssen?

Seit Januar 2019 muss beispielsweise jedem Senioren- und Pflegeheim, das sich an die KZVen wendet, innerhalb von drei Monaten ein Zahnarzt vermittelt werden. Wie oft wurde dies bereits in Anspruch genommen? Die KZBV erklärt hierzu: „Belastbare Zahlen (...) liegen aktuell noch nicht vor. Der KZBV sind wenige Einzelfälle bekannt, in denen Pflegeeinrichtungen die Unterstützung durch eine KZV in Anspruch genommen haben. In allen bisher bekannten Fällen konnte eine Kooperation erfolgreich vermittelt werden. Unabhängig davon wurden seit Januar etwa 180 neue Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterzeichnet.“

Was passiert jedoch, falls eine KZV keinen Zahnarzt innerhalb von drei Monaten finden kann? Dann, so die KZBV, sieht das Gesetz eine Ermächtigung der Einrichtung „zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der Pflegeeinrichtung mit angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten vor“. Die Dreimonatsfrist für die Vermittlung der Verträge durch die KZVen ist nach Ansicht der KZBV jedoch nicht erforderlich, sondern eher kontraproduktiv. „Besonders in ländlichen oder strukturschwachen Regionen können solche Vermittlungen für einen Kooperationsvertrag mitunter sehr kompliziert sein. Im Einzelfall wird dafür gegebenenfalls auch mehr als drei Monate benötigt, bis die Vermittlung tatsächlich zustande kommt. Eine starre gesetzliche Vorgabe in Form einer Frist hilft dann in solchen Fällen auch nicht weiter.“

FREIE ARZTWAHL IN GEFAHR?

Doch was bedeutet es eigentlich, wenn schließlich ein Kooperationsvertrag zustande gekommen ist? Ist die freie Arztwahl der pflegebedürftigen Senioren in Einrichtungen überhaupt noch realistisch, wenn beispielsweise ohnehin der Betreuer – etwa bei dementen Patienten – über die Versorgung entscheidet und derjenige ist, der Termine vereinbart? Und kann man überhaupt noch von freier Arztwahl sprechen, wenn Geld eine Rolle spielt? Guido Kraus, Fachanwalt für Medizinrecht, schreibt: „Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen müssen sich (...) nicht von dem Zahnarzt behandeln lassen, mit dem die Einrichtung einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Wobei zu beachten ist, dass durch die Inanspruchnahme eines anderen als den Kooperationsarzt entstehende Mehrkosten (Paragraf 76 Absatz 2 SGB V) sowie Fahrtkosten (Paragraf 60 Absatz 1 SGB V) gegebenenfalls durch den Bewohner zu tragen sein können.



Diskutieren Sie mit. Wir möchten gerne wissen:

•    Machen Sie schon Hausbesuche, oder was hält Sie aktuell noch davon ab?
•    Welche positiven/negativen Erfahrungen in der aufsuchenden Betreuung haben Sie gemacht?
•    Ist es bei dem steigenden Bedarf überhaupt noch möglich, den pflegebedürftigen Senioren die freie Wahl eines Zahnarztes zu überlassen?
•    Kann man überhaupt noch von freier Zahnarztwahl sprechen, wenn sich Pflegebedürftigte nicht vom Kooperationsarzt behandeln lassen möchten, dafür dann aber im schlimmsten Fall selbst für Mehr- und Fahrtkosten aufkommen müssen?

Bitte schicken Sie Ihre Leserbriefe mit dem Betreff „Seniorenzahnmedizin“ an leserservice@dzw.de.