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KfO-Vereinbarung: „Alle ins Boot der Zukunft, ins Boot von Transparenz, Klarheit und Patientenschutz, holen“

Ziel der wissenschaftlichen Begleitung durch die Präsidentinnen der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) war es, bezüglich der Fragestellung „Ist der Umfang der heutigen Regelversorgung (Bema) ausreichend, um eine Versorgung gemäß zahnmedizinischer Standards auf kieferorthopädischem Gebiet zu gewährleisten?“ unabhängige Antworten zu bekommen.

Behandlung nach zahnmedizinischem Standard in der GKV möglich

Die konsentierte Antwort der Präsidentinnen der DGKFO und der DGZMK war und ist „Ja, mit dem Inhalt des heutigen Bema ist eine dem zahnmedizinischen Standard entsprechende Behandlung möglich“. Diese Antwort basierte auf aktuellen Literaturrecherchen bezüglich der Wirkungen und Nebenwirkungen unserer Materialien.

Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke

Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke, Lehrstuhlinhaberin für Kieferorthopädie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Foto: DGZMK/Spillner)

  Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke, Lehrstuhlinhaberin für Kieferorthopädie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Foto: DGZMK/Spillner)

Retrospektiv, nach über zwei Jahren intensivem Austausch, kann ich sagen: Die Arbeit hat sich gelohnt, die Vereinbarung, schafft endlich Rechtssicherheit, Transparenz und Verbindlichkeit für Kieferorthopäden und Zahnärzte gleichermaßen wie für die Patienten.

Mein Plädoyer bei der Informationsveranstaltung des BDK am 28. Januar 2017 in Frankfurt (Main) wurde positiv und dankbar aufgenommen. Es hatte die Entstehung des Letter of Intent (LOI) und der jetzt geschlossenen Vereinbarung aus übergeordneter wissenschaftlicher Sicht, aber auch im Kontext der gesundheitspolitischen Bedingungen im Fokus.  Ziel war es, durch eine Erklärung der Ereignisse und der Ergebnisse alle ins Boot der Zukunft, ins Boot von Transparenz, Klarheit und Patientenschutz, zu holen.

Auch zukünftig fachlich und ökonomisch erfolgreich

Ich habe dafür geworben, die Vereinbarung zu leben, damit Kieferorthopädien auch zukünftig fachlich und ökonomisch erfolgreich sein können, nachdem die politisch Verantwortlichen und die wissenschaftlich Verantwortlichen nach bestem Wissen und Gewissen für den Fortbestand der Kieferorthopädie in der ZahnMedizin alles getan haben.

Großes Detailinteresse

Bei meiner Ansprache habe ich nur positive Resonanz wahrgenommen und gemerkt, dass vieles von dem, was berichtet wurde, nicht bekannt war, und dass man dankbar war, dass man nun nicht nur das Ergebnis, die Vereinbarung „verordnet“ bekommt, sondern auch den Weg dorthin und die Gründe dafür erfährt.

Die Stimmung bei der Infoveranstaltung in Frankfurt war entspannter und die Reaktionen waren konstruktiver, als ich es von der Infoveranstaltung in München gehört habe – offensichtlich, weil man die Gelegenheit hatte, ohne Zeitlimit zu fragen, skeptisch und interessiert „wie soll ich es umsetzen?“ Das große Detailinteresse bei der Präsentation der Inhalte der Vereinbarung durch Herrn RA Gierthmühlen sowie bei seinen „Fallbeispielen“, sozusagen im Sinne von Anwendungsübungen, stellte dies bis spät in den Nachmittag unter Beweis. Bis auf die bekannten Gegner zeigten alle großes Interesse.

„Irgendwann wird es zur Normalität“

Auch wenn die Aufgliederung in Mehr- und Zusatz- sowie AV-Leistungen auf den ersten Blick verwirrend und anstrengend ist, stellt die Differenzierung des On-top-Angebots in drei Kategorien eine klare Spielregel oder Gebrauchsanweisung dar. Wir werden es üben – und irgendwann wird es zur Normalität.

Ich bin guter Dinge und mit dem Gefühl, dass die Türen für die Vereinbarung geöffnet, wurden, zurück nach Hamburg geflogen. Nach dem „An-den-Pranger-stellen“ aller aktiv Beteiligten, vor allem unter für das Jahr 2017 gar nicht mehr vorstellbaren Gender-Aspekten in München, scheint der Weg für „Fair treatment“ und „Fair trade“ in der Kieferorthopädie geebnet.

Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke, Hamburg