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Lachgassedierung: So machen Sie Ihre Praxis in fünf Schritten fit

Zahnärzte, die die Lachgassedierung in ihrer Praxis einsetzen, sollten mindestens einmal jährlich überprüfen, ob die notwendigen Standards eingehalten werden und ob ihre Teams fit für eventuell eintretende Notfälle sind. Eine Sicherheits-Checkliste für die Zahnarztpraxis enthält fünf Punkte:

1. Geräte-Überprüfung

Überprüfen Sie alle Notfall- und Überwachungsgeräte in Ihrer Praxis, um sicherzustellen, dass sie richtig funktionieren und beispielsweise keine TÜV-Prüfsiegel abgelaufen sind. Dazu gehört unter anderem das Pulsoximeter, das Blutdruckmessgerät, der automatisierte externe Defibrillator (AED) und das Sauerstoff-Abgabesystem.

2. Material-Überprüfung

Notieren Sie sich das Verfallsdatum aller Medikamente im Notfall-Kit. Machen Sie einen Rundum-Check bei Ihrem Defibrillator: Prüfen Sie unter anderem das Haltbarkeitsdatum der Elektroden auf der Verpackung. Letztere sollte auch unbeschädigt sein, denn sonst kann die Gelschicht auf den Elektroden austrocknen. Überprüfen Sie ebenfalls die Batterien des AEDs. Achtung: Auf der Batterie ist meistens das Installationsdatum angegeben, nicht das Verfallsdatum. Es ist daher wichtig, das Installationsdatum und die Lebensdauer der Batterie nach der Installation zu vermerken. Nach dem Einlegen der Batterien führen AEDs einen Selbsttest durch – ist das Ergebnis positiv, leuchtet eine grüne Lampe auf oder es ist ein grüner Haken zu sehen. Die Prüfung und Dokumentation des Sauerstoffgehalts in Ihren Notfalltanks sollte weiterhin wöchentlich erfolgen. Bestellen Sie Material nach, dessen Verfallsdatum innerhalb von drei Monaten abläuft.

3. Ernstfall üben

Führen Sie eine Notfallübung durch und machen Sie einen festen Notfall-Übungsplan für die kommenden Monate. An diesen Übungen sollte sich stets das ganze Praxisteam beteiligen. Alle Beteiligten sollten wissen, wo Notfallmedikamente und -geräte aufbewahrt werden. Für den Ernstfall brauchen Sie allerdings einen definierten Notfallplan: Legen Sie deshalb klar fest, wer im Team zum Beispiel den Notruf absetzt und wer den Notfallkoffer holt. Stellen Sie sicher, dass sämtliches Notfallmaterial jederzeit leicht zugänglich ist.

4. Patientenaufnahme überprüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Patientenaufnahmeverfahren auf dem aktuellen medizinischen und rechtlichen Stand ist. Beziehen Sie dabei stets das gesamte Praxisteam mit ein, besprechen Sie bestehende Prozesse und nehmen Sie gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge Ihres Teams auf. Vor einem Eingriff sind Sie verpflichtet, Patienten über Nutzen und Risiken aufzuklären und diesen Vorgang schriftlich zu dokumentieren. Das gilt auch für geplante Maßnahmen der Schmerz- und Angstbekämpfung wie die Sedierung. Für viele Indikationen gibt es inzwischen vorgefertigte Formulare zur Patientenaufklärung und -einwilligung.

Richten Sie Ihr Augenmerk insbesondere auf die Medikamentenanamnese Ihres Aufnahmebogens. Um während einer Sedierung Medikamentenwechsel- und
-nebenwirkungen auszuschließen, müssen Sie nicht nur möglichst umfassend über verschreibungspflichtige Medikamente informiert sein, die ein Patient einnimmt, sondern auch über rezeptfreie Mittel. Hierzu gehören zum Beispiel VitaminpräparateNahrungsergänzungsmittelSchmerzmittel, Abführmittel, Stärkungsmittel oder pflanzliche Medikamente. Es kann deshalb sinnvoll sein, den Aufnahmebogen entsprechend vorzustrukturieren, um es Patienten leichter zu machen. Im Zweifelsfall nehmen Sie vor einer Behandlung beziehungsweise Sedierung Kontakt mit dem behandelnden Hausarzt auf und dokumentieren Sie das Gespräch.

5. Notfall- und Reanimationskenntnisse auffrischen

Stellen Sie sicher, dass Sie und Ihr Team auf dem aktuellen Stand sind, wenn es um Notfall- und Reanimationskenntnisse geht. Dazu gehört unter anderem Erste Hilfe bei typischen Notfallbildern, lebensrettende SofortmaßnahmenHerz-Lungen-Wiederbelebung (CPR)Beatmungshilfen und Ausstattung eines Notfallkoffers. Jedes Praxismitglied sollte außerdem wissen, wie das Pulsoximeter und der AED funktionieren. Melden Sie sich und/oder gegebenenfalls Praxismitglieder für einen Auffrischungskurs an. Haben Sie in den vergangenen Monaten neues Praxispersonal eingestellt? Wenn ja, überprüfen Sie deren Ausbildungsstand und melden Sie sie gegebenenfalls ebenfalls für eine Fortbildung oder einen Auffrischungskurs an. Wählen Sie dabei zertifizierte Institute – denn nur Kurse, die ihre Inhalte nach den gültigen Richtlinien gestalten, bieten rechtliche Sicherheit und ausreichende Schulung.