In der heutigen Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag soll unter anderem der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes diskutiert werden.
Offenbar aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus hatten Kritiker aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion den bereits im Sommer vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf gegen den Willen der Gesundheitspolitiker von der Tagesordnung des Bundestages genommen. Montgomery wies darauf hin, dass neben dem Leid der betroffenen Patienten auch die durch die erforderlichen Behandlungen gebundenen medizinischen Ressourcen in den Blick genommen werden müssten.
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: Kosten von mehr als 50 Milliarden Euro für tabakbedingte Arbeitskraftausfälle müssen jährlich von den Sozialversicherungssystemen getragen werden.
(Foto: BÄK)
Kosten werden durch Tabaksteuereinnahmen nicht kompensiert
„Nach gesundheitsökonomischen Berechnungen belaufen sich allein die tabakbedingten jährlichen Kosten im Gesundheitswesen auf 25 Milliarden Euro. Hinzu kommen weit über 50 Milliarden Euro, die jährlich von den Sozialversicherungssystemen durch tabakbedingte Arbeitskraftausfälle zu tragen sind“, so der BÄK-Präsident.
Auch und gerade Wirtschaftspolitiker sollten zur Kenntnis nehmen, dass diese Kosten in keiner Weise durch die Tabaksteuereinnahmen in Höhe von knapp 15 Milliarden Euro und die in den Wirtschaftskreislauf einfließenden Werbeausgaben der Tabakindustrie in Höhe von ca. 200 Millionen Euro pro Jahr aufgewogen werden.
Schlusslicht Deutschland bei Tabakwerbung
Deutschland ist mittlerweile das einzige Land in Europa, in dem Plakatwerbung für Tabak noch erlaubt ist. Dabei zeigen Studien, dass Tabakwerbung gerade bei Kindern und Jugendlichen wirkt. Die Bundesärztekammer hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass rund 80 Prozent aller Raucher vor dem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen beginnen, was eine Tabakentwöhnung in dieser Patientengruppe deutlich erschwert.