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Gesetzesänderungen für eine bessere Mundhygiene

Pflegende müssen wissen, wie Prothesen, Brücken, Implantate und Kronen gehandhabt und gereinigt werden.

Pflegende müssen wissen, wie Prothesen, Brücken, Implantate und Kronen gehandhabt und gereinigt werden.

Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) informiert: Chronischer Zeitmangel, fehlende Kenntnisse und Kostenübernahmen führen in Deutschland zu einem weit verbreiteten Notstand bei der Mund- und Zahnersatzhygiene von Pflegebedürftigen, Menschen mit Handicap und an Demenz Erkrankten. Nach jahrelangem Drängen der Zahnärzteschaft haben Politik und Gesetzgeber, so die ZKN, jetzt endlich erste Maßnahmen eingeleitet. Anlass für die Expertinnen für Seniorenzahnmedizin der ZKN, Tipps für eine gute Mundhygiene in Heimen und zu Hause zu geben. Seit dem 1. Juli 2018 ist Paragraf 22a Sozialgesetzbuch V in Kraft, der auch gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Kassenleistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen einräumt. Außerdem hat das Bundeskabinett am 1. August das „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)“ beschlossen. Es soll nach Bundestagsverabschiedung zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Zu den Eckpunkten zählen laut ZKN unter anderem die verpflichtende Zusammenarbeit von Zahn- und Hausärzten mit Pflegeheimen sowie die Freistellung vulnerabler Patienten von einer Vorabgenehmigung für Krankentransportfahrten.

Erste Schritte für eine adäquate zahnmedizinische Versorgung

Die Vorstandsreferentin für Seniorenzahnmedizin der ZKN, Silke Lange, bewertet die Gesetzesinitiativen als „erste richtige Schritte“. Allerdings müssten noch weitere Anstrengungen unternommen werden, um Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, die durch chronische Entzündungen am Zahnfleisch und in den Mundschleimhäuten sowie durch fortgeschrittene Karies oder Druckgeschwüre drohten. „Massive bakterielle Beläge auf Zähnen und Zahnersatz oder unsaubere, schlechtsitzende Prothesen können sich fatal auf das Immunsystem, den Kreislauf, auf Herz und Lunge auswirken“, warnt die Oldenburger Zahnärztin. Lange fordert ausreichend Zeit für die Mundhygiene in der Pflege. Derzeit würden gerade einmal sechs Minuten am Tag für die gesamte Körperpflege vergütet. Zudem müssten Angehörige und Fachkräfte dringend adäquat geschult werden, um eine effektive Mundhygiene durchführen zu können.

Vor der Wahl des Heims oder Pflegedienstes genau hinschauen

Angehörigen empfiehlt die ZKN- Expertin und Göttinger Zahnärztin Gisela Gode-Troch, „bei der Auswahl des Pflegeheims darauf zu achten, dass eine Kooperationsvereinbarung mit einem niedergelassenen Zahnarzt besteht und das Personal regelmäßig in altersgerechter Zahnpflege geschult wird“. Die jetzt zusätzlich mögliche halbjährliche Prophylaxe sollte von gesetzlich Versicherten, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, unbedingt in Anspruch genommen werden. Die prophylaktischen Leistungen umfassen unter anderem die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und Maßnahmen zu deren Erhaltung, die Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege sowie die halbjährliche Entfernung harter Zahnbeläge. Zusätzlich rät Gode-Troch zur regelmäßigen Professionellen Zahnreinigung, die allerdings noch nicht von allen gesetzlichen Kassen übernommen wird: „Diese Eigenleistung lohnt sich in jedem Fall. Damit erhöhen Sie nicht nur die Lebensqualität Ihres Angehörigen, sondern schützen diesen vor zusätzlichen Gesundheitsrisiken.“

Tipps für die unterstützende Pflege von Mund und Zähnen

Bei der zahnärztlichen Beratung von Pflegekräften und Angehörigen stehen notwendige Standards, Techniken und Hilfsmittel für die Mundhygiene im Alter und von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Pflegende müssten wissen, wie etwa Prothesen, Brücken, Implantate und Kronen gehandhabt, gereinigt und nach einem oft notwendigen Entfernen aus dem Mund auch wieder richtig eingesetzt werden. Besondere Kenntnisse erfordere auch der Umgang mit bettlägerigen und dementen Patienten. „Langsam Vertrauen aufbauen, einfühlsam tägliche Rituale einüben – dann klappt die unterstützende Zahnpflege auch bei sehr schwer zugänglichen und desorientierten Patienten“, sagt Dr. Dorothee Riefenstahl, die in Gronau praktiziert. Die Zahnärztin berät seit vielen Jahren Heime, Pflegedienste und pflegende Angehörige.