Der Versuch, den Marktzugang für IMVZ mit Hilfe des TSVG zu regulieren, ist im besten Fall halbherzig, wenn nicht sogar kontraproduktiv umgesetzt worden.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) sieht die Einschränkungen von iMVZ als rechtlich kritisch. Die Bundesärztekammer (BÄK) nahm zeitnah Stellung.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „In Zahnarztpraxen gibt es keine vermeintliche „Zwei-Klassen-Medizin“"