Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat vor einem zu großen Einfluss privater Finanzinvestoren in der ambulanten Gesundheitsversorgung gewarnt.
„Profit darf nicht bestimmend sein“
Der Minister forderte jetzt: „Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bergen neben allen Vorteilen das Risiko, dass renditeorientierte Investoren Einfluss auf die Gesundheitsversorgung nehmen. Aber Profit darf nie die treibende Kraft hinter gesundheitlichen Angeboten sein. Der Patient ist und bleibt zentral. Die kommende Bundesregierung muss hier rasch handeln. Die bisherigen Schutzmaßnahmen reichen nicht aus.“
Holetschek, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist, erläuterte: „Wir brauchen zunächst größtmögliche Transparenz. Der Bund ist gefordert, dafür zu sorgen, dass Inhaber- und Trägerstrukturen der MVZ öffentlich ersichtlich sind. Denkbar ist, ein MVZ-Register einzuführen und eine Kennzeichnung für die Patientinnen und Patienten zum Beispiel auf dem Praxisschild verpflichtend zu machen. Bisher sind die entsprechenden für Ärztinnen und Ärzte geltenden Vorschriften nicht unmittelbar auf die Kapitalgesellschaften der Träger anwendbar. Hier sollte nachgesteuert werden.“
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gibt es in Bayern im vertragsärztlichen Bereich mittlerweile 860 MVZ (Stichtag 1. Oktober 2021). Allein seit 2015 hat sich die Zahl um 447 gesteigert (+108,27 Prozent). Im vertragszahnärztlichen Bereich gibt es vergleichbare Entwicklungen: Seit 2015 ist nach Angaben der KVB die Zahl zahnärztlicher MVZ in Bayern von 87 auf 219 gewachsen (+151,72 Prozent, Stichtag: 30. September 2021). Im Bundesvergleich weist Bayern eine erhöhte MVZ-Dichte auf.
Holetschek sagte: „Die MVZ leisten grundsätzlich einen wichtigen Beitrag in der Versorgung. Sie können insbesondere jungen Ärztinnen und Ärzten attraktive Einstiegsmöglichkeiten in den Beruf bieten. Für Patientinnen und Patienten sind sie zentrale Anlaufstellen mit mehreren (Fach-)Ärzten unter einem Dach.“
Der Minister ergänzte: „Patientinnen und Patienten sollen weiterhin möglichst kurze Wege zu ihren Ärztinnen und Ärzten haben. Eine an medizinischen Leitlinien orientierte flächendeckende Versorgung darf durch Renditeerwartungen von Investoren hinter den MVZ nicht gefährdet werden. Es ist Aufgabe des Staates, steuernd einzuwirken und möglichen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Ich werde das Thema auch in unseren regelmäßigen Beratungen der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren ansprechen.“