Die KZVen gehen derzeit davon aus, dass einem MVZ nur ein in Vollzeit beschäftigter Vorbereitungsassistent zugeordnet werden darf. Eine Einschätzung von RA Thomas Bischoff.
Großinvestoren entdecken Gesundheitswesen als Geschäftsmodell: Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen Lippe und die Zahnärztekammer WL warnen in einem offenen Brief
Der Versuch, den Marktzugang für IMVZ mit Hilfe des TSVG zu regulieren, ist im besten Fall halbherzig, wenn nicht sogar kontraproduktiv umgesetzt worden.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) sieht die Einschränkungen von iMVZ als rechtlich kritisch. Die Bundesärztekammer (BÄK) nahm zeitnah Stellung.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „In Zahnarztpraxen gibt es keine vermeintliche „Zwei-Klassen-Medizin“"
Bayerns Gesundheitsminister, Klaus Holetschek, fordert vom Bund, dass er bei MVZ mehr Transparenz schaffen müsse – Profit dürfe nicht bestimmend für ambulante Gesundheitsversorgung sein.
Investoren im Gesundheitssystem sorgen regelmäßig für mäßig sachliche politische Debatten – dabei gibt es auch Argumente. Jetzt gibt es ein neues Positionspapier zu Investoren-MVZ der BÄK und eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.