Das Landgericht München urteilt gegen das Magazin „Focus“. Der Kläger beanstandete, dass für die Auszeichnungen „Top Mediziner“ und „Focus Empfehlung“ keine objektiven Kriterien herangezogen werden. Durch die Loslösung wertender Beiträge und der Erhebung von Entgelten, gab das Gericht ihm Recht.