Sie sitzen im Restaurant, bekommen das Essen kunstvoll arrangiert und posten es in den sozialen Netzwerken. Das ist nicht immer erlaubt!
Man sitzt mit Freunden im Lieblingsrestaurant und fühlt sich rundum wohl. Dann kommt das Essen – ein schöner Moment, den viele gerne mit anderen teilen möchten: Sie fotografieren Ihr Essen und posten es in den sozialen Netzwerken. Das kann problematisch werden, so Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Denn: Das Posten könnte das Urheberrecht verletzten.
Ein Urheberrecht an einem servierten Essen besteht jedoch nur dann, wenn es so aufwendig angerichtet ist, dass es einem Kunstwerk gleichkommt, so Rassat. In einem Sterne-Restaurant sei das durchaus denkbar. Darum sei hier Vorsicht geboten, denn es drohe eine teure Abmahnung. Beim Italiener um die Ecke sei das jedoch eher unwahrscheinlich.
Das Fotografieren des Essens und Posten der Bilder kann aber auch aus einem anderen Grund unzulässig sein, betont die Juristin, denn der Wirt habe im Restaurant das Hausrecht und könne daher selbst bestimmen, was Gäste in seinen Geschäftsräumen tun dürfen und was nicht: „Sowohl das Fotografieren des Essens als auch das Verbreiten der Bilder darf er verbieten. Hält sich der Gast nicht daran, kann der Wirt ihn aus dem Restaurant verweisen und ihm ein Hausverbot erteilen.“
Tipp der Expertin: Restaurantbesucher sollten vor dem Fotografieren und Posten besser um Erlaubnis fragen.