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Wir schaffen das doch!

Die Seniorenzahnmedizin ist eine große Herausforderung für den gesamten Berufsstand.

Die Seniorenzahnmedizin ist eine große Herausforderung für den gesamten Berufsstand..

Mit der Einführung der Gruppenprophylaxe vor 30 Jahren und den zuletzt in der DMS V belegten Erfolgen in der Kariesprävention haben wir bereits bewiesen, dass wir – die Zahnärzte, die Krankenkassen und die Körperschaften – gemeinsam in der Lage sind, die organisatorischen und finanziellen Probleme zu lösen, mit denen wir bald durch Paragraf 22a SGB V konfrontiert sind.

Natürlich lässt sich das eine nicht einfach mit dem anderen vergleichen und gibt es Unterschiede zwischen der Jugendzahnpflege und den Präventionsaufgaben für Pflegebedürftige, die nicht nur im Alter begründet sind: Während es 1985 keinerlei gesetzliche Verpflichtung zur Karies-Prävention gab, ist die „Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen“ in Paragraf 22a SGB V gesetzlich verankert und wird am 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Die wissenschaftliche Datenlage zeigt die erheblichen Präventionsmankos bei der Mundgesundheit Pflegebedürftiger auf. Theoretische Ansätze und Vorschläge gibt es genug (BZÄK, KZBV, BLZK, ZÄK SH etc.). Jetzt geht es „nur“ noch darum, die Präventionsaufgaben für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen tatsächlich umzusetzen. Eine echte Herausforderung für den Berufsstand! Wir müssen nur anfangen. Und zwar gemeinsam.
 


Aufruf

Kolleginnen und Kollegen, die an der praktischen Umsetzung des Paragrafen 22a SGB V und der Gründung einer Aktionsgemeinschaft zahnmedizinische Prävention in der Pflege (AZPIP) interessiert sind, werden gebeten, sich bei der Redaktion der DZW – Die ZahnarztWoche unter pflege@dzw.de oder per Fax unter (0228) 28 92 16-20 zu melden.
Als unabhängige Wochenzeitung für die Dentalbranche wird die DZW-Redaktion die Arbeitsgemeinschaft bis zu ihrer Gründung organisatorisch begleiten und über ihre Arbeitsergebnisse berichten.


Zahnmedizinische Prophylaxe ist kein fachlich-wissenschaftliches Problem, sondern ein organisatorisches und finanzielles. Aus den Erfahrungen in der Gruppenprophylaxe lassen sich die Voraussetzungen ableiten, um die neue Aufgabe angehen und bewältigen zu können

  • Dazu gehört zunächst die Sensibilisierung von Pflegeleitungen in Pflegeheimen und von häuslichen Pflegediensten zum Thema Mundgesundheitsprävention und
  • die Schulung von ZMPs und DHs, damit sie die Schulung von Pflegekräften in Heimen und von Pflegediensten übernehmen können.
  • Dieser muss die Schulung des Pflegepersonals ebenso folgen wie die Aufklärung der familiär Pflegenden.
  • Dafür ist die Schaffung von einheitlichen Unterrichts- und Informationsmaterialien notwendig.

Zur Finanzierung könnten Spenden und Sponsoren akquiriert werden. Aber auch ein jährlicher „Pflege-Soli“ der Zahnärzte wäre denkbar. Genauso wie eine Co-Finanzierung durch das BMG.

Redaktion und Herausgeber der DZW Die ZahnarztWoche sind sich bewusst, welche Mammutaufgabe vor uns Zahnärzten liegt, um die gesetzlichen Vorgaben nach Paragraf 22a SGB V mit Leben zu füllen. Deshalb wird die DZW in dieser und der nächsten Ausgabe einen Themenschwerpunkt veröffentlichen, in dem Fachleute zu Wort kommen, die bereits praktische Erfahrungen sammeln konnten, die realisierbare Vorschläge erarbeitet haben und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verfügung stellen.

Schenken Sie diesen Beiträgen und auch dem Aufruf (siehe oben) die Aufmerksamkeit, die sie verdient haben. Die Pflegebedürftigen werden es Ihnen und den nachfolgenden Zahnarztgenerationen danken.

Mit kollegialen Grüßen,

Ihr Rolf Hinz