Es sollten, so die BZÄK, keine künstlichen Erwartungen, zum Beispiel im Hinblick auf die selbstständige Tätigkeit, geweckt werden. „Der Vorstand der BZÄK empfiehlt daher, akademische Qualifizierungen, die in Kooperation zwischen Kammer/Hochschule parallel zur Aufstiegsfortbildung zur DH angeboten werden, weder aktiv noch passiv zu unterstützen“, heißt es im Papier. „Werden akademische Studiengänge für Qualifikationen im Bereich zahnmedizinischer Prophylaxeassistenz akkreditiert, fordern die (Landes-)Zahnärztekammern, dass die Qualifikationsziele des Studiengangkonzepts die Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen der Kammeraufstiegsfortbildung abbilden.“
BZÄK: Jetzige Aufstiegsfortbildungen reichen aus
Mit den derzeitigen Ausbildungsfortbildungen und den Regelungen des Zahnheilkundegesetzes könne der Bedarf an delegierbaren Präventionsleistungen in der Zahnarztpraxis (einschließlich im Bereich der Pflege und der PAR-Behandlung) abgedeckt werden, heißt es. Die Aufstiegsfortbildungen sollen im Aufgabengebiet der Zahnärztekammern gesundheitspolitisch gefördert und unterstützt werden.
Keine Ausweitung des Delegationsrahmens geplant
Das Memorandum spricht sich auch gegen eine Ausweitung der derzeitigen Delegationsmöglichkeiten durch den Zahnarzt an das Praxispersonal aus, die Grenze zwischen Substitution und Delegation soll nicht verschoben werden.
Die berufspolitischen Kernaussagen im Klartext 9/16
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Insgesamt wollen die BZÄK und die Kammern aber „die Attraktivität des Berufsbilds der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) stärken“. Dazu soll die bereits 15 Jahre alte Ausbildungsordnung für ZFA zeitnah novelliert werden. Unter den „Stärkungsmaßnahmen“ werden unter anderem die Teilzeitausbildung, umgesetzte Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung, eine angemessene Vergütung und Impulse zur Verbesserung der Ausbildung in der Praxis genannt.
Das Memorandum steht auch auf der Internetseite der BZÄK unter www.bzaek.de zur Verfügung.