Die elektronische Patientenakte ist eines der zentralen Projekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen, da sie die Versorgung auch über die Sektorengrenzen hinweg enorm verbessern kann und die digitale Souveränität der Versicherten stärkt. Damit diese ihren Nutzen für die Versicherten spürbar entfalten kann, sollte jede und jeder gesetzlich Versicherte darum einen Rechtsanspruch auf eine solche Akte bekommen. Die Versicherten sollen gut informiert selbst entscheiden können, ob sie die Akte nutzen möchten und welchem Leistungserbringer sie welche Informationen zur Verfügung stellen wollen. Ganz wichtig ist, dass die Versicherten jederzeit selbst Zugriff auf ihre Daten haben, auch über mobile Endgeräte.
Eine zentrale, staatliche Patientenakte ist aus unserer Sicht nicht zweckdienlich. Stattdessen sollte es einen Wettbewerb zertifizierter Anbieter auf Grundlage klar definierter Basisanforderungen an die Funktionalität und Nutzungsszenarios einer elektronischen Patientenakte geben. Ergänzt werden sollte dies durch klare Bestimmungen zur Datensicherheit und zum Schutz der in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten, zu unverzichtbaren Eigenschaften, Grundfähigkeiten und -Funktionalitäten der Patientenakte, wie etwa dem Zugriff der Patientinnen und Patienten auf die Behandlungsdaten, sowie zum Datenaustausch mit anderen Systemen.
Die durchgängige Interoperabilität der eingesetzten IT-Systeme und Anwendungen ist essentiell für das Gelingen der Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Deshalb sollte auch die Fähigkeit zum systemübergreifenden Informationsaustausch zum Gegenstand eines Zertifizierungsverfahrens für die Anbieter der elektronischen Patientenakte werden. Dazu sollten offene und international gebräuchliche Interoperabilitätsstandards aus der Medizininformatik in den Bereichen der semantischen, strukturellen, organisatorischen und syntaktischen Interoperabilität verbindlich festgelegt werden.
Damit ist auch die Frage nach der Aufgabenverteilung zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft weitgehend beantwortet: Der Gesetzgeber legt die Rahmenbedingungen für die elektronische Patientenakte hinsichtlich Funktionalität, Datenschutz, Zugriffsmöglichkeiten und Interoperabilität fest, die Wirtschaft entwickelt auf dieser Grundlage entsprechende Lösungen.