Die elektronische Gesundheitsakte wird in verschiedener Form von verschiedenen Kassen angeboten. Sie soll den Versicherten den selbstbesimmten Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten ermöglichen.
KBV, GKV-SV, KZBV und Gematik einigen sich eine klare Aufgabenteilung verständigt. Nach dem E-Health-Gesetz muss die ePA zum 1. Januar 2019 flächendeckend zur Verfügung stehen.
Der E-Health-Konnektor wird die Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen.
Die elektronische Patientenakte wird kommen und zwar schon 2021. Derzeit werde – so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – an einem Gesetzentwurf gearbeitet.
Erhobene Gesundheitsaten sind in Deutschland wegen unzureichender Strategien, fehlender Koordination und rudimentären Standards schwer bis gar nicht nutzbar.
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll noch in dieser Legislaturperiode als eine Opt-out-Lösung funktionieren. Das hat die Gesellschafterversammlung der Gematik am Montag, den 7. November 2022, entschieden.
Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, exklusiv auf Anfrage der DZW-Redaktion zum Thema elektronische Patientenakte