Fake-Bewertungen verboten
Ein Zahnarzt aus dem Rems-Murr-Kreis hatte vermehrt schlechte Bewertungen auf verschiedenen Online-Portalen erhalten. Der Verdacht fiel schließlich auf einen Kollegen aufgrund eines Sprachgutachtens eines forensischen Linguisten. Der Kollege hatte ausnahmslos Bestnoten, machte aber die gleichen markanten Fehler in den eigenen positiven Bewertungen wie in den negativen des klagenden Zahnarztes. Beispielsweise wurden in den Texten die Leerzeichen nicht nach, sondern vor einem Komma gesetzt. Vor dem Landgericht Stuttgart war die Klage noch abgewiesen worden. Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart der Klage Recht gegeben. Der Beklagte bestand zwar darauf, die Bewertungen nicht selbst verfasst zu haben, stimmte aber dennoch der einstweiligen Unterlassungsverfügung zu, wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtete.
vdek stimmt Schiedsspruch zu
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat die erfreuliche Nachricht erhalten, dass der Verband der Ersatzkassen (vdek) kein Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch des Landesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung einlegen wird. Der Schiedsspruch für das Jahr 2018 vom 14. Dezember 2018 bewirkt für die Vertragszahnärzte in Westfalen-Lippe eine Steigerung der Punktwerte und der Gesamtvergütung um 2,97 Prozent. Das Angebot des vdek hatte sich zuvor auf nur 1,81 Prozent belaufen. Die KZVWL hatte nach den gescheiterten Verhandlungen das Schiedsamt angerufen. „Zum einen freuen wir uns über dieses gute Honorarergebnis für unsere Mitglieder, dies ist letztlich eine Bestätigung unserer Strategie. Zum anderen begrüßen wir sehr, dass die Landesvertretung des vdek damit auch ein klares Signal in Richtung einer Fortsetzung der Vertragspartnerschaft in der Selbstverwaltung setzt.“, freut sich der Vorstandsvorsitzende der KZVWL Dr. Holger Seib. Die Mitglieder der KZVWL können demnach kurzfristig mit einer Nachvergütung rechnen.
„Umfassendes Tabakwerbeverbot jetzt“
Zur Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), sich für weitere Einschränkungen bei der Tabakwerbung einzusetzen, erklärt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer: „Es ist gut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Werbeverbot für Tabakprodukte unterstützt. Mit einem Verbot der Werbung an Hauswänden oder Bushaltestellen würde Deutschland endlich zum Rest der EU aufschließen, denn in allen anderen EU-Ländern sind solche Plakate schon längst nicht mehr erlaubt. In Anbetracht von 120.000 Tabak-Toten jährlich reicht ein Ende der Plakatwerbung allein allerdings nicht aus. Weitere Schritte müssen folgen. Wir brauchen ein umfassendes Werbeverbot, das auch die E-Zigaretten mit einschließt. Dies fordern die Bundesärztekammer und Deutsche Ärztetage schon seit Jahren. Natürlich würde ein konsequentes ‚Nein‘ zur Tabakwerbung den Zigarettenherstellern nicht schmecken. Aber es wäre ein klares Signal der Politik, dass ihr die Gesundheit der Bevölkerung wichtiger ist als die Gewinne der Tabak-Konzerne.“
„GKV-Spitzenverband frönt seiner Kontrollitis-Manie“
Neben vielen Aspekten ging es bei der zweiten öffentlichen Anhörung zum TSVG auch um eine im Gesetzentwurf vorgesehene Reduzierung der Zufälligkeitsprüfungen sowie um die Rückführung der maximal zulässigen Frist zur nachträglichen Überprüfung von Abrechnungen von vier auf zwei Jahre. Dazu erklärt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV: „Dieser Vorstoß der Politik ist richtig und zu begrüßen. Er erleichtert den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ihre tägliche Arbeit und unterstützt sie bei der Versorgung ihrer Patienten. Die ablehnende Haltung des GKV-Spitzenverbands zeigt das wahre Gesicht der Kassenfunktionäre auf Bundesebene. Ihnen geht es offenbar nicht um die Versorgung ihrer Versicherten, sondern darum, mit bürokratischen Instrumenten ihrer Kontrollitis-Manie nachzugehen. Das Vorhaben einer Begrenzung der Zufälligkeitsprüfung von Ärzten je Quartal auf zwei Prozent begrüßen wir ausdrücklich – auch, dass künftig diese Prüfung eines begründeten Antrags der Kassen bedarf. Ebenso unterstützen wir den Entwurf, die zeitliche Begrenzung der Frist zur nachträglichen Überprüfung von Abrechnungen von vier auf zwei Jahren zu reduzieren.“
Zahl der Woche 11
Deutsche Pfennige – auf diesen Betrag wurde der Punktwert der GOZ 1988 festgesetzt, lediglich in Euro übersetzt und seitdem nicht mehr gesteigert. Die Strompreise sind in dem Zeitraum um rund 120 Prozent gestiegen.